Das Heizungsgesetz sieht bis zum Jahr 2045 ein Aus für Heizungssysteme vor, die auf fossilen Brennstoffen basieren. Tatsächlich gibt es jedoch Ausnahmen, die es Haushalten ermöglichen, auch weiterhin zu entsprechend fossilen Heizungen zu greifen. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist möglich.