Illegaler Posten in der Nebenkostenabrechnung: Mieter zahlen zu viel

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Aktuell flattern Mietern die Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung ins Haus. Bei vielen Mietern ist das eine böse Überraschung. Denn eine Position ist dort ausgewiesen, obwohl sie seit 2024 illegal ist.
Junges Paar betrachtet Rechnung
Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung gut kontrollierenBildquelle: WAYHOME studio/Shutterstock.com

Am 1. Juli 2024 ist eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die vor allem Mieter betrifft. Seit diesem Stichtag dürfen Vermieter die Kosten für den TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft. Zuvor war es üblich, dass die Gebühren für Kabelfernsehen automatisch über die Betriebskosten auf die Mietparteien umgelegt wurden. Das geschah unabhängig davon, ob du den Anschluss tatsächlich genutzt hast oder nicht. Dafür hatte der Vermieter einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der dann auf alle Wohnungen umgelegt wurde. Für Kabelnutzer war das günstiger als ein Einzelvertrag, für alle anderen eine sinnlose Ausgabe.

Verbraucherschützer: Kabelkosten werden weiter in Rechnung gestellt

Das war auch einer der Hintergründe dieser Änderung. Der Gesetzgeber wollte mehr Wahlfreiheit beim Fernsehen schaffen. Mieter sollen selbst entscheiden können, wie sie Inhalte empfangen – ob über das Internet, Antenne, Satellit oder Kabel. Wer heute streamt oder einen anderen Empfangsweg nutzt, soll nicht mehr gezwungen sein, zusätzlich für einen ungenutzten Kabelanschluss zu zahlen.

Trotz des neuen Gesetzes tauchen Kabel-TV-Kosten laut Verbraucherzentrale NRW auch ein Jahr später noch in vielen Nebenkostenabrechnungen auf – und zwar unrechtmäßig. Besonders in größeren Mietshäusern mit Sammelverträgen besteht die Gefahr, dass alte Abrechnungsmodelle fortgeführt werden.

Wichtig: Mieter sollten ihre aktuelle Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Entscheidend ist dabei der Abrechnungszeitraum. Hat dein Vermieter dir Kosten für Kabel-TV über den 1. Juli 2024 hinaus berechnet, ist das nicht zulässig. Nur für Monate vor Juli dürfen solche Gebühren noch auftauchen. Um einzuschätzen, ob dir nur das halbe Jahr berechnet wurde, hilft es, die Vorjahresabrechnung zu nutzen. Hier kannst du dann den Posten fürs Kabel-TV mit dem Vorjahr vergleichen.

Wenn in der Abrechnung weiterhin Kabelgebühren über den 1. Juli hinaus auftauchen, ist ein schriftlicher Widerspruch möglich. Dieser sollte konkret auf die unzulässige Umlage der Kosten nach dem Stichtag hinweisen. Die Frist dafür beträgt zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung. Zu viel gezahlte Beträge lassen sich in vielen Fällen zurückfordern. Wichtig zu wissen: Für Eigentümer von Wohnungen gilt das nicht. Hat eine Eigentümergemeinschaft vergessen, den Rahmenvertrag zu kündigen oder sich dagegen entschlossen, darf die Hausverwaltung diese Kosten auch weiterhin abrechnen. Ist die Eigentumswohnung vermietet, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

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