Im Jahr 2025 muss die Steuererklärung wieder zum 31. Juli eingereicht werden. Fristaufschub erhält nur, wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen lässt. In solchen Fällen verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026 – wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands. Und man muss sich auch keine Sorgen um aktuelle Elster-Warnungen machen. Dagegen müssen die übrigen Steuerzahler jetzt gut aufpassen.
Benachrichtigungen von Elster
Es kann durchaus vorkommen, dass Elster Steuerzahlern Benachrichtigungen zuschickt. Etwa, um sie darüber zu informieren, dass ihre Zertifikatsdateien abgelaufen sind und erneuert werden müssen. Daher dürfte es kaum jemanden verwundern, wenn kurz vor der Abgabefrist weitere digitale Nachrichten des Portals eintrudeln. Und genau diesen Umstand machen sich Cyberkriminelle derzeit zunutze.
So warnt Elster vor gefälschten E-Mails, die im Namen von offiziellen Institutionen verschickt werden – etwa von Elster selbst, einem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Darin fordern Kriminelle die Empfänger meist auf, einen Link anzuklicken oder eine Datei aus dem Anhang aufzurufen. Bei Letzterer soll es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handeln. Ferner locken die Täter jedoch oftmals auch mit einem vermeintlichen Anspruch auf eine Steuerrückzahlung. Doch in Wahrheit haben es die Kriminellen in beiden Fällen lediglich auf Zugangsdaten sowie Konto- oder Kreditkarteninformationen abgesehen. Der Anhang kann zudem grundsätzlich auch Malware enthalten, daher ist auch hier Vorsicht geboten.
Elster gibt entscheidenden Hinweis
Prinzipiell sollte man bei potenziell betrügerischen E-Mails zuallererst die Absender-Adresse in Augenschein nehmen. Zudem können Betroffene die hinterlegte Verlinkung per Rechtsklick kopieren und anschließend in einem beliebigen Textdokument unter die Lupe nehmen. Im aktuellen Fall unterstreicht Elster jedoch darüber hinaus auch, dass die Steuerverwaltung zwar Benachrichtigungen verschickt, jedoch Steuerdaten oder Rechnungen niemals in Form eines E-Mail-Anhangs teilt. Folglich handelt es sich bei jeder entsprechenden E-Mail grundsätzlich um Betrug. Aus diesem Grund sollten Steuerzahler unbedingt auf den Anhang in Steuer-Mails achten.
Auch würde Elster niemals per E-Mail Informationen wie Steuernummern, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Antworten auf Sicherheitsabfragen einholen. Daher empfiehlt es sich, E-Mails, die solche Daten einfordern, unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.
Wie eine betrügerische E-Mail im Namen von Elster aussehen kann, offenbarte das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen im Rahmen eines früheren Betrugsversuchs. Weitere Tipps und Tricks rund um gefälschte E-Mails finden sich in unserem Phishing-Ratgeber.
