Das Thema „gesetzlicher Mindestlohn“ polarisiert nach wie vor. Noch vor fünf Jahren lag dieser bei 9,35 Euro. Mittlerweile erhalten deutsche Arbeitnehmer nicht weniger als 12,82 Euro – was angesichts der hohen Inflation der vergangenen Jahre jedoch objektiv kein allzu hoher Anstieg ist. Daher ist nicht weiter verwunderlich, dass die Mindestlohnkommission kürzlich eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns zunächst auf 13,90 Euro (ab 2026) und anschließend auf 14,60 Euro (ab 2027) beschloss. Für eine bestimmte Branche erfolgte eine Anhebung allerdings bereits zum 1. Juli 2025. Mit dem nächsten Gehalt steigt der Mindestbetrag hier auf bis zu 20,50 Euro.
Neuer Mindestlohn: 16,10 bis 20,50 Euro
Der Fachkräftemangel stellt ein deutschlandweites Phänomen dar – über viele Branchen hinweg. Doch in kaum einer Branche wären dessen potenzielle Auswirkungen so verehrend wie in der Pflege. Laut dem Statistischen Bundesamt rechnen Prognosen mit einem Mehrbedarf von mindestens 280.000 Stellen bis 2049. Angesichts dessen hob die Pflegekommission die Mindestlöhne in der Altenpflege zum 1. Juli 2025 an – und das bereits zum dritten Mal innerhalb von lediglich eineinhalb Jahren. Ab sofort erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro die Stunde, während qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro ausgezahlt bekommen. Als „qualifiziert“ wird dabei solches Personal eingestuft, das zumindest eine einjährige Ausbildung und eine entsprechende Tätigkeit vorweisen kann. Zu guter Letzt erhalten Pflegefachkräfte mit dem nächsten Gehalt mindestens 20,50 Euro. Diese Anpassungen gelten im gesamten Bundesgebiet.
Entwicklung der Mindestlöhne seit 2024:
Pflegehilfskräfte:
- ab Feb. 2024: 14,15 Euro
- ab Mai 2024: 15,5 Euro
- ab Jul. 2025: 16,10 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte:
- ab Feb. 2024: 15,25 Euro
- ab Mai 2024: 16,50 Euro
- ab Jul. 2025: 17,35 Euro
Pflegefachkräfte:
- ab Feb. 2024: 18,25 Euro
- ab Mai 2024: 19,50 Euro
- ab Jul. 2025: 20,50 Euro
Urlaubstage in der Altenpflege
Die Anpassung des Pflegemindestlohns wurde bereits im November 2023 mit der sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung beschlossen. In derselben Verordnung wurde auch der jährliche Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege angehoben. Ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche ist üblicherweise ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen vorgeschrieben. In der Altenpflege gilt seit 2024 jedoch ein Mindesturlaub von bezahlten 29 Tagen im Jahr.
