Eigentlich sollte es für Menschen eine gute Nachricht sein, wenn sich ihr Vermieter dazu entscheidet, die fossile Heizung gegen eine umweltfreundlichere und effizientere Lösung auszutauschen. Für Millionen Haushalte in Deutschland könnte das jedoch mit einem bitteren Erwachen verbunden sein: Ihnen könnten doppelte Heizkosten drohen. Schuld daran ist dabei keineswegs die Wärmepumpe selbst oder gar eine falsche Auslegung auf die Größe des Wohngebäudes. Vielmehr steht ein Problem im Fokus, das kein Neues darstellt und schon vor langer Zeit von der Politik hätte ausgehebelt werden müssen: das Wärme-Contracting.
Wärme-Contracting könnte Heizkosten für fünf Millionen Menschen verdoppeln
Schon in der Vergangenheit haben wir uns kritisch darüber geäußert, welche Narrenfreiheit es der Preisgestaltung lässt, wenn Vermieter alle Belange rund um die Heizungsanlage an ein externes Unternehmen auslagern. Dazu zählt sowohl der Einbau, der Betrieb als auch die Wartung der Heizungsanlage. Sobald ein solcher Vertrag zustande kommt, fällt die Abrechnung der Heizkosten unter die Fernwärmeverordnung. Ganz unabhängig davon, mit welchem Heizmedium eigentlich geheizt wird. Dadurch kann das Heizen für Mieter mit unnötig hohen Kosten belastet werden. Die Preisgestaltung ist häufig sowohl fragwürdig als auch intransparent. Sicherlich mag es da draußen auch Firmen geben, die Mietern dabei faire Kosten berechnen. Doch hohe Nachzahlungsforderungen in der Vergangenheit bewiesen bereits, dass genügend Menschen unter dieser Gesetzeslücke leiden. Jetzt konnte es noch schlimmer werden.
Wie der Mieterbund warnt, sind rund fünf Millionen Menschen, die derzeit mit einer Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung heizen, von einer möglichen Verdopplung der Heizkosten bedroht. Durch das Wärme-Contracting können nämlich sämtliche Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe entstehen, direkt an die Mieter weitergegeben werden. Die sonstige Beschränkung für Modernisierungsumlagen schützt dabei nicht. Jetzt wäre die Politik dringender denn je gefragt, entsprechende Gesetzesgrundlagen zu schaffen.
Denn immer mehr große Wohnungsgesellschaften bauen WWärmepumpenin ihren Beständen ein und stellen zugleich auf Wärme-Contracting um. Eine konkrete Gefahr für alle Mieter, deren Heizkostenabrechnung ein böses Erwachen liefern könnte. Wärme-Contracting „geht im Durchschnitt mit einer Verdoppelung der Heizkosten für die Mietenden einher“, berichtet Maximilian Fuhrmann vom Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen „doch das Problem sind nicht die Wärmepumpen.“
Wärmepumpe könnte Heizkosten eigentlich stark reduzieren
Umso ärgerlicher ist das Ganze, da es die Wärmepumpe statt eines Grundes zur Freude zu einem Anlass zur Sorge für Mieter werden lässt. Dabei könnten nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter von der umweltfreundlichen und effizienten Heizungslösung profitieren. Über ein Drittel der Heizkosten kann durch die Anlage im Verhältnis zu anderen Lösungen eingespart werden. Je effizienter die Wärmepumpe dabei ausgelegt ist, je besser man sie auf das Haus abstimmt und je geringer der Wärmebedarf, desto größer ist die Ersparnis. Doch solange Mieter einen möglichen Einbau der neuen Heizungstechnologie mit einer drohenden Kostenexplosion verbinden, dürften all diese Vorteile kaum ins Gewicht fallen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik rechtzeitig Regelungen schafft, bevor Menschen herausfinden müssen, wie viele dieser Kosten tatsächlich über laufende Contracting-Verträge auf sie abgewälzt werden.
