Sonnensteuer für Balkonkraftwerke? Wie kostenlose Einspeisung teuer werden könnte

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Eigentlich sollte ein solcher Fall undenkbar sein: Man verzichtet auf eine Einspeisevergütung und liefert den Strom des eigenen Balkonkraftwerks umsonst direkt ins Stromnetz. Doch genau dafür könnten Verbraucher nun bald zur Kasse gebeten werden.
Balkonkraftwerk am Balkongeländer
Sonnensteuer für Balkonkraftwerke? Wie kostenlose Einspeisung teuer werden könnteBildquelle: Mariana Serdynska/Shutterstock

Wenn man etwas verschenkt und anderen umsonst zur Verfügung stellt, sollte man dafür nicht auch noch zur Kasse gebeten werden. Doch genau dieses Szenario könnte vielen Besitzern von Balkonkraftwerken in Zukunft drohen. Vollkommen unabhängig davon, ob sie eine Einspeisevergütung für ihr Balkonkraftwerk beantragt haben oder nicht. Schuld daran ist die drohende Netzentgelt-Reform, über die wir bereits ausführlich für euch berichtet haben. Sie gleicht einer regelrechten Sonnensteuer, da je nach Ausführung auch Bestandsanlagen für ihre Einspeisung zur Kasse gebeten würden. Doch gerade für Mini-PV-Anlagen könnte sich das als bittere Pille erweisen. Denn müssen sie zusätzlich zahlen, würde es ihre Besitzer unverhältnismäßig hart treffen.

Sonnensteuer für Balkonkraftwerke droht – das ist der aktuelle Stand

Welche Modelle die Bundesnetzagentur in ihrem Diskussionspapier zur Verfügung stellt, haben wir an anderer Stelle bereits ausführlich beleuchtet. Den vollständigen Artikel kannst du dir hier ansehen. Die Belastung schwankt je nach Szenario dabei deutlich, klar ist jedoch: Völlig egal welches davon sich durchsetzen würde, Erzeugungsanlagen wie PV-Bestandsanlagen würden damit ebenfalls zur Kasse gebeten. Dabei reichen die möglichen Szenarien von einem pauschalen Grundpreis für alle hin zu einem Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde.

Für Besitzer großer Dachanlagen ist eine solche Sonnensteuer bereits ein regelrechtes Ärgernis. Denn der Kauf und die Amortisation dieser Anlagen werden schließlich bewusst mit dem Ertrag geplant, der durch die Einspeisevergütung zusätzlich zur Stromersparnis erzielt werden kann. Schmälert sich diese Rentabilität nun durch weitere Abgaben, dauert es noch länger, die Anschaffungskosten auszugleichen. In den meisten Fällen dürfte sich die Anlage trotzdem auf lange Sicht rechnen. Der Nutzen schmälert sich jedoch deutlich. Und das auf Kosten derer, die die Energiewende vorangebracht haben.

Für Balkonkraftwerke könnte es jedoch im Verhältnis deutlich schlimmer ausfallen. Gerade wenn sich ein pauschaler Preis für die Einspeisung durchsetzen sollte, wären sie im Verhältnis zu großen Anlagen besonders stark belastet. Dabei sind gerade ihre Besitzer nicht selten Menschen, die als Einmalinvestition Geld in die Hand genommen haben, um die gestiegenen Stromkosten abzufedern. Viele von ihnen verschenken den überschüssigen Solarstrom dabei auch, ohne eine Einspeisevergütung dafür einzufordern. Mittlerweile sind über eine Millionen Balkonkraftwerke in Deutschland installiert. Das sollte ein Meilenstein sein, den wir gemeinsam als Fortschritt für den Wandel der Energieerzeugung feiern. Ein Stück Unabhängigkeit, das auch dank dem Solarpaket I nun für viele Mieter mit geringeren finanziellen Mitteln realisierbar geworden ist. Stattdessen schwebt nun eine drohende Abgabe darüber, die vielen die Freude an der eigenen Stromerzeugung trüben dürfte.

Ausnahmen für Balkonkraftwerke in Sicht?

Balkonkraftwerke sollten meines Erachtens als Ausnahmen in einer Netzentgelt-Reform berücksichtigt werden, welche endgültige Gestalt sie auch immer annimmt. Sie sind vergleichsweise kleine Akteure am Energiemarkt trotz ihrer großen Anzahl. Alternativ sollte die Belastung auf sie im Verhältnis kleiner ausfallen, um nicht zu riskieren, dass die Mini-PV-Anlagen für ihre Besitzer inzwischen nachträglich unrentabel werden. Es ist nicht das Versäumnis der Menschen, die die Energiewende mit ihrem Kauf voranbringen wollten, dass das Stromnetz in Deutschland sich nicht schon vor Jahren auf diese Umstellung vorbereitet hat. Während ich grundsätzlich zustimme, dass eine Reform notwendig ist und wir die Erhebung unseres Netzentgelts neu zusammensetzen sollten, darf das nicht auf dem Rücken der Bürger geschehen. Eine konstruktive Lösung muss geschaffen werden. Vor allem aber sollten nicht nur Unternehmen und Verbände, sondern auch Balkonkraftwerkvereine stärker in diese Diskussion eingeschlossen werden.

Wir haben direkt bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, ob bereits über entsprechende Ausnahmen für Balkonkraftwerke nachgedacht wird oder ob sich neue Entwicklungen in der Ausarbeitung der Netzentgelt-Reform abzeichnen. Daraufhin haben wir die folgende Auskunft erhalten:

Die Bundesnetzagentur hat am 12. Mai 2025 ein Verfahren zur “Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ eröffnet und dazu ein Diskussionspapier veröffentlicht. Entscheidungen zu Themen des Diskussionspapiers wurden noch nicht getroffen. Ein erster Entwurf einer Festlegung, der Lösungsansätze der Bundesnetzagentur konkretisiert, ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Dazu wird es eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Es wird somit noch eine ganze Weile dauern, bis eine finale Richtung für die Netzentgelte in Deutschland feststeht. Bis dahin gilt: Wer nicht auf die Antwort warten will, wie teuer eine Einspeisung mit Sonnensteuer zukünftig wird, kann auch heute schon über einen passenden Balkonkraftwerkspeicher nachdenken. Viele von ihnen verfügen heutzutage über eine Nulleinspeisungsoption, bei der folglich keine Einspeisung mehr stattfinden könnte. Somit könnte diese auch nicht mehr Geld kosten. Die Anlagen sind mittlerweile so erschwinglich, dass sie vor allem für Haushalte interessant sind, die die volle Größe eines Balkonkraftwerks mit 2.000 Watt Modulleistung nutzen möchten. Doch auch schon kleinere Modelle für geringere Mini-PV-Anlagen sind auf dem Markt verfügbar. Diese benötigen im Verhältnis jedoch noch länger, bis der Anschaffungspreis durch die Ersparnis ausgeglichen wird.

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