Solarpaket I endlich verabschiedet: Das lange Warten hat ein Ende

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Das lange Warten hat endlich ein Ende. Das Solarpaket I wurde schon im Sommer 2023 angekündigt, doch Unstimmigkeiten in den Regierungsparteien hielten die Verabschiedung des Gesetzes über Monate auf. Dabei sollte es bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Solarpaket I endlich verabschiedet - Das lange Warten hat ein Ende
Solarpaket I endlich verabschiedet - Das lange Warten hat ein EndeBildquelle: GreenAkku

Interessenten wie Besitzer von Balkonkraftwerken dürfen sich freuen. Am vergangenen Freitag, den 26. April 2024 beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen aus SPD, den Grünen und der FDP das sogenannte Solarpaket I. Bereits seit Jahresbeginn hatten Haushalte sehnsüchtig darauf gewartet. Vereinzelte Maßnahmen wie eine vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke waren zwischenzeitig unabhängig von Solarpaket I bereits erarbeitet worden. Jetzt gelten viele Neuerungen für Balkonkraftwerk-Besitzer.

Solarpaket I – Erleichterungen für Balkonkraftwerk-Besitzer

Was die Regelungen zu Balkonkraftwerken betrifft, übernahmen die Abgeordneten den Gesetzesentwurf vom August 2023 ohne Änderungen. Es gab jedoch Veränderungen in anderen Bereichen des Solarpaket I, darunter der Wegfall des Resilienzbonus für die lokale Solarwirtschaft. Bereits im Vorfeld war aufgrund des starken Widerstands der FDP gegen die Maßnahme praktisch offensichtlich, dass dieser nicht umgesetzt wird. Ebenso müssen Mieter abwarten. Denn der rechtliche Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks wird weiterhin verhandelt. Schon im Februar hatte es Anhörungen im Justizausschuss des Bundestages dazu gegeben. Sachverständige forderten während der Anhörung eine Ausweitung der Privilegierung auch für große PV-Anlagen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen. Die Verhandlungen halten jedoch weiterhin an, sodass Mieter erneut Geduld beweisen müssen.

Das Solarpaket I sieht vor, dass man Steckersolargeräte künftig nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden muss. Die Registrierung für Anlagen wurde dort bereits ab dem 1. April 2024 vereinfacht. Zusätzlich dürfen, wie zuvor angekündigt, auch Balkonkraftwerke angeschlossen werden, wenn alte Ferrariszähler im Haus installiert sind. Nach Registrierung deines Balkonkraftwerks kannst du deine Anlage also auch bei rückwärtsdrehenden Zählern anschließen. Der Messstellenbetreiber hat vier Monate lang Zeit, den Zähler gegen einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Zudem ist der Einbau eines Smart Meters als Zähler bei großen Verbrauchern oder Stromerzeugungsmaßnahmen wie Steckersolargeräten nicht verpflichtend.

Erleichterter Anschluss nur ohne Vergütung für Strom

Wer seinen Strom kostenlos einspeist und keine Vergütung für das Balkonkraftwerk bezieht, kann von der erleichterten Regelung zum Anschluss profitieren. Erlaubt sind dabei Steckersolargeräte mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt sowie eine Wechselrichterleistung von 800 Watt. Viele Hersteller hatten in Erwartung der angehobenen Grenze bereits mit der Auslieferung von updatefähigen Wechselrichtern begonnen, die ihre Leistung von 600 Watt auf 800 Watt anheben können. Wer hingegen den Strom seines Balkonkraftwerks vergütet haben möchte, muss das Gerät auf demselben Weg anmelden wie eine größere PV-Anlage. Ebenso entfällt die Sonderregelung, wenn du mehrere Anlagen an deiner Adresse betreibst, die die genannten Schwellenwerte überschreiten.

Die offene Frage nach der Form des Anschlusssteckers regelt der Gesetzesentwurf dabei nicht. Hierfür sind die Normierungsgremien des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) zuständig, die bereits im Vorfeld mit der Ausarbeitung einer neuen Produktnorm begannen. Bis zum Ende des Jahres wollen die Verbände die entsprechende Produktnorm festgelegt haben. In den kommenden Tagen erwartet man einen neuen Entwurf des VDEs. Bisher ist neben dem vereinfachten Netzanschluss vor allem das Einspeiselimit umstritten.

So sah die VDE-Empfehlung lediglich eine Solarmodulleistung von 960 Watt für Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von 800 Watt vor. Das entspricht genau den 20 Prozent zusätzlicher Leistung, die man per Faustregel auf die Wechselrichterleistung hinzurechnet, um auch außerhalb der Sonnenmonate gute Erträge zu erzielen. Die Verabschiedung des Solarpakets bleibt damit zwar erfreulich, es sind jedoch noch einige Punkte ungeklärt. Insbesondere, dass Mieter nun länger darauf warten müssen, ihr „Recht auf ein Balkonkraftwerk“ zu erhalten, ist ein Ärgernis. Gerade diese Zielgruppe hatte darauf gehofft, mit dem Solarpaket I Einwände von Vermietern und Vermietungsgesellschaften umgehen zu können, um vom eigenen Strom zu profitieren.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Es lebe die Bürokratie !!!

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