Ab 1. April: Balkonkraftwerke so einfach registrieren wie nie

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Schon seit das Solarpaket I von der Bundesregierung angekündigt wurde, warten Besitzer und Interessenten von Balkonkraftwerken auf dessen Vereinfachungen. Zumindest eine der gewünschten Erneuerungen bringt nun die Bundesnetzagentur in Form einer simpleren Anmeldung für Balkonkraftwerke.
Ab 1. April - Balkonkraftwerke so einfach registrieren wie nie
Ab 1. April - Balkonkraftwerke so einfach registrieren wie nieBildquelle: Yuma

Damit möglichst viele Menschen aktiv an der Energiewende teilhaben können, soll Bürokratie abgebaut und Registrierungsprozesse vereinfacht werden. Die ersten Schritte für diese Umstellung setzt die Bundesnetzagentur nun bereits zum 1. April 2024 um. Es sollen nicht die letzten Anpassungen sein, die folgen, um die Anmeldung von Balkonkraftwerken zu vereinfachen. Für weitere muss jedoch erst eine Entscheidung der Regierung über das Solarpaket I fallen.

Nur noch wenige Angaben nötig für Balkonkraftwerk-Anmeldung

Ab sofort müssen Besitzer eines Balkonkraftwerks bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) deutlich weniger Informationen hinterlegen. Betreiber müssen jetzt lediglich Angaben zur eigenen Person sowie rund fünf Angaben zum Balkonkraftwerk eintragen, um eine erfolgreiche Anmeldung durchzuführen. Zuvor waren rund 20 dieser Angaben nötig, um den Registrierungsprozess für die Steckersolargeräte abzuschließen. Wer bereits ein Balkonkraftwerk besitzt oder bestellt hat, kann zumindest die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) bald unkompliziert auf dieser Webseite erledigen. Es ist ein erster Schritt zur Entbürokratisierung, der noch erfolgt, bevor über das Schicksal eines Gesetzespakets im Deutschen Bundestag entschieden wurde.

Mit dem Solarpaket I sollen weitere Erleichterungen für die Bevölkerung folgen. So soll es künftig nicht mehr nötig sein, ein Balkonkraftwerk sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister anzumelden. Vielmehr sollen Betreiber lediglich die einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister durchführen. Die Bundesnetzagentur wiederum informiert die zuständigen Netzbetreiber dann automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu angeschlossen wurde. Für Balkonkraftwerk-Interessenten wird es dadurch unkomplizierter denn je, ihre Mini-PV-Anlage anzumelden. Die Entbürokratisierung ist dabei keineswegs die einzige Änderung, die das Solarpaket I für Balkonkraftwerke mit sich bringt. So ist unter anderem ebenso geplant, die maximal zulässige Einspeiseleistung der Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöhen. Besonders Mieter dürften sich über das geplante Recht auf ein Balkonkraftwerk freuen, das leichteren Zugang zu den Mini-PV-Anlagen ermöglichen soll.

Solarpaket I hängt noch immer in der Schwebe

Bisher wartet die Bevölkerung jedoch vergeblich auf ein endgültiges Inkrafttreten des Gesetzespakets, das ursprünglich bereits für den Jahresbeginn 2024 angekündigt war. Schon im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Hersteller von Balkonkraftwerken begonnen, updatefähige Wechselrichter zu entwickeln. Diese Geräte können jederzeit von den bisherigen 600 Watt auf 800 Watt Einspeiseleistung umgestellt werden. Doch trotz aller Weichen, die bereits gestellt worden, lässt die Entscheidung der Regierung auf sich warten. Mitverantwortlich für die lange Wartezeit sind Verhandlungen über den sogenannten Resilienz-Bonus für die lokale Solarwirtschaft, der in dem Gesetzespaket enthalten sind. Dieser sieht vor, dass heimische Verbraucher nach dem Kauf von deutschen oder europäischen Solarmodulen eine höhere Einspeisevergütung bekommen. Er soll den hiesigen Solarfirmen helfen, sich gegen die Billig-Produkte der chinesischen Konkurrenz besser durchzusetzen.

Schon seit Monaten beklagt die Solarbranche den Preiskrieg aus China, der viele Firmen an den Rand der Insolvenz treibt. Die Meinungen darüber, ob die hiesige Wirtschaft unterstützt werden sollte und wenn ja in welcher Form, gehen jedoch weit auseinander. Ohne Zweifel wäre eine lokal starke Solarindustrie in Deutschland und Europa ein wichtiger Schritt, um eine erneute Abhängigkeit von ausländischen Importen zu verhindern. Es herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, ob eine staatliche Subventionierung die richtige Lösung für die Probleme der Hersteller darstellt. Andere Ansätze zur Stärkung der lokalen Industrie sollen beispielsweise die Produktionskosten für Solarzellen senken. Ferner sollen mehrere Pilotprojekte mit Fabriken in Europa entstehen, um bessere Solarzellen zu günstigeren Preisen zu fertigen. Solange die Politik keine endgültige Entscheidung über alle Punkte des Solarpakets I getroffen hat, müssen Interessenten weiter warten. Eine zeitnahe Lösung noch vor Ostern scheint nicht mehr möglich.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Nun mal aus reiner Neugier, wozu brauche ich, als private Person, die ein Balkonkraftwerk anmelden will, einen Account bei Bundesnetzagentur?
    Es drängt sich die Frage auf, wozu soll dieser Account gut sein?
    Wie oft werde ich mich da anmelden?
    Ein Mal und nie wieder !!!!

    Wenn Regierung eine Energiewende schaffen will, sollen alle bürokratische Hürden abgeschafft werden und die Balkonkraftwerkbetreiber sollen jeden Watt eingespeister Energie 1 zu 1 mit, aus dem Netz verbrauchter Energie, verrechnet bekommen. Keine bürokratischen Vergütungen, sondern ganz einfach, der Zähler zählt hin und zurück.
    Es muss sich für Verbraucher lohnen, aber so wie es jetzt geregelt ist, werden Verbraucher im großen Still über den Tisch gezogen.
    Am Tag speisen alle für 0 Cent Energie ein und die Energieunternehmen verkaufen für über 30 Cent die Energie an die Nachbarn weiter, und Abends kaufen alle eigentlich, das was man am Tag für 0 Cent eingespeist hat, für über 30 Cent zurück. Die Energieunternehmen feiern die Bundesregierung bis in den Himmel und Bundesregierung kassiert, durch Steuern und Abgaben, kräftig mit.
    Und so lange diesen Missstand gibt und die Medien den nicht anprangern, sind und bleiben die Medien ein Teil der Staatspropaganda.

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