Balkonkraftwerke vor dem Aus? Klagewelle im Anmarsch

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Der Bundestag diskutierte erst kürzlich über das Recht auf Balkonkraftwerke. Nun soll der zuständige Ausschuss des Bundestages entscheiden, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form bestehen bleibt oder angepasst wird. Ohne notwendige Änderungen könnte eine Klagewelle auf die Gerichte zurollen.
Balkonkraftwerke vor dem Aus - Klagewelle im Anmarsch
Balkonkraftwerke vor dem Aus - Klagewelle im AnmarschBildquelle: Yuma

Kaum eine andere Methode zur eigenen Stromerzeugung erfreute sich in Deutschland so großer Beliebtheit wie Balkonkraftwerke. Durch die niedrigschwelligen Anforderungen bei der Anmeldung und den günstigen Einkaufspreis sind sie für viele Menschen zugänglich. In vielen Bundesländern konnte man durch zusätzliche Förderprogramme sogar ein Balkonkraftwerk zum Schnäppchen-Preis erhalten. Bald schon sollen Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde jüngst im Bundestag diskutiert. Jetzt bearbeiten ihn die zugehörigen Ausschüsse bis zum 19. Februar 2024. Dann soll eine Anhörung mit berufenen Sachverständigen der verschiedenen Fraktionen erfolgen. Doch ohne notwendige Anpassungen an den Entwurf könnten Balkonkraftwerke für viele Menschen vor dem Aus stehen.

Balkonkraftwerke vor dem Aus? Gegenwind ist heftig

Eine große Lücke im neuen Gesetzesentwurf muss aus Sicht der Vereine Balkonsolar, Klimaschutz im Bundestag und Solarenergie-Förderverein Deutschland sowie der Firmen Suncrafter und Empowersource dringend nachgebessert werden. Wie aus einer gemeinsamen Stellungnahme dieser Parteien hervorging, die während der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs am 18. Januar 2024 im Bundestag veröffentlicht wurde, ist die Zukunft des Rechts auf Balkonkraftwerke bereits bedroht, bevor es in Kraft getreten ist. Sollte der Gesetzesentwurf nicht explizit regeln, wie weit das Ermessen von Eigentümergemeinschaften (WEG) und Vermietern gehen darf, könnten künftig zahlreiche Auflagen aus dem Boden schießen, um Balkonkraftwerke zu verhindern.

Bereits jetzt gibt es Anleitungen darüber, wie Steckersolargeräte zu verhindern sind, wie aus einem entsprechenden Dokument des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hervorgeht. Solange das Gesetz nicht explizit regelt, dass angebrachte Solarmodule nicht als grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage zu betrachten sind, könnte das die Rechte von Miteigentümern und Mietern stark beschneiden. Im schlimmsten Fall dürfte man Balkonkraftwerke nur direkt an Balkonen oder gar im Schatten anbringen. Somit wäre zwar ein Steckersolargerät nicht explizit verboten. Die tatsächliche Handhabe von Interessenten jedoch so eingeschränkt, dass eine Installation nicht stattfindet. Neben einer Klarstellung, dass Balkonkraftwerke nicht als Umgestaltungen zu betrachten seien, fordern die Vereine zusätzliche Beschränkungen für Einwände gegen die Installation. So sollten Einwände nur zugelassen werden, „wenn sie nachweislich zu gravierenden Nachteilen der Mehrheit der WEG führen.“

Klagewelle droht bei Balkonkraftwerk-Streitigkeiten

Noch sieht der Gesetzestext keine von diesen Bestimmungen vor. Durch die lockere Gesetzgebung könnte eine regelrechte Klagewelle auf die Gerichte zurollen. Bei dieser könnten sich Balkonkraftwerksinteressenten gegen Vermieter und Eigentümergesellschaften durchzusetzen versuchen – und umgekehrt. Allein die Tatsache, dass bereits jetzt öffentlich zugängliche Anleitungen im Netz kursieren, wie die Installation von Steckersolargeräten verhindert werden soll, zeigt, dass man gezielt nach Schlupflöchern im Gesetz sucht. Damit das Recht auf Balkonkraftwerke nicht vor dem Aus steht, müssen nun die notwendigen Anpassungen erfolgen. Es braucht klare Richtlinien, die den Ermessensspielraum von Vermietern und WEGs festlegen. Eine Klagewelle möchte die Solarvereine und engagierte Firmen um jeden Preis vermeiden.

„Entscheidend ist, dass die Regelungen in der Folge tatsächlich zu einem Abbau von Hürden und nicht aufgrund von unzureichender Klärung offener Fragen zu einer Klagewelle führen“, erklären sie in ihrer Stellungnahme. Wer bisher aufgrund einer Eigentümergesellschaft oder eines Vermieters kein Balkonkraftwerk aufstellen durfte, soll diese Möglichkeit erhalten. Damit das Solarpaket I dabei die gewünschte Wirkung nicht verfehlt, müssen diese Hindernisse beseitigt werden. Nur dann haben Balkonkraftwerke eine Chance, ihren Beitrag zur Energiewende an allen möglichen Standorten in Deutschland zu leisten.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Günter D

    In Österreich geht’s, was läuft uns verkehrt.

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