DSL & Kabel-Internet bald wieder mit Zwangs-Router?

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Es war eine der wichtigsten Änderungen für viele Kunden von schnellen Internet-Anschlüssen: Die Einführung der Routerfreiheit. Seitdem kannst du an deinem Anschluss einen Router deiner Wahl betreiben. Doch nun droht offenbar die Abschaffung.
Eine FritzBox steht auf einem Tisch im Wohnzimmer, im Hintergrund surft ein Paar im Internet
FritzBox im WohnzimmerBildquelle: AVM

Das zumindest befürchtet der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE). Dahinter steht unter anderem AVM als Hersteller der Fritzbox. Der Verbund warnt vor der Umgehung der Endgerätefreiheit aufgrund einer geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes.

Nach Auslegung des Verbundes sei es möglich, „per Ausnahmeregelung die Endgerätefreiheit in Einzelfällen außer Kraft zu setzen.“ Diese Öffnungsklausel berge das Risiko, dass „Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden“ könnten. Der Verbund  der Hersteller solcher Router fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.

Routerzwang: Knackpunkt Netzabschlusspunkt

Bei dem Gesetztestext geht es unter anderem um die Definition des Netzabschlusspunktes. Das ist der Punkt, an dem die Verantwortung für die Leitung von deinem Anbieter auf dich übergeht. Bei einem klassischen TelekomDSL-Anschluss ist dieser passive Netzabschlusspunkt beispielsweise die TAE-Dose.

In der TKG-Novelle ist nun die Regelung aufgenommen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann. Dabei geht es offenbar vor allem um FTTH-Anschlüsse, also Glasfaserleitungen bis in die Wohnung. Hier ist es bis heute schwierig, die passive Technik auszutauschen.

Der Verbund der Routerhersteller hält die Passage für unnötig. Die „äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten vier Jahren“ würden dieses bestätigen. Er sieht „erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung“. So könnte die Möglichkeit zur Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt dazu genutzt werden, die Endgerätewahlfreiheit zu umgehen oder massiv zu erschweren, so der Verbund. Der VTKE sieht die konkrete Gefahr, dass eine Vielzahl von Netzbetreibern Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die Bundesnetzagentur beantragen könnten. Diese Ausnahmen sollte das Gesetz eigentlich durch die klare Definition des Netzabschlusspunktes als „passiv“ verhindern.

Folgen wären für jeden Internetanschluss denkbar

Die Folge für dich: Wenn du deinen Anbieter wechseln willst, ohne die Anschlussart zu ändern, kannst du dir nicht mehr sicher sein, dass dein Endgerät weiterhin funktioniert. Denn so könnte es passieren, dass ein Reseller eines VDSL-Anschlusses alle Router aus dem Handel zulässt, der Netzbetreiber desselben Anschlusses aber bei einer direkten Kundenbeziehung auf seinen hauseigenen Router besteht. Lange Zeit war vor allem beim Internet via Kabel ein Zwangsrouter obligatorisch.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Hartmut B.

    Seit dem ich mir einen eigenen Router mit Mesh-Funktion anschließen durfte habe ich endlich ein unterbrechungsfreies Mesh WLAN im Haus.

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  2. Nutzerbild Jens Witthöft

    Der Netzabschlußpunkt muss weiterhin die TAE Dose sein. Hinter der Dose beginnt der geschützte Privatbereich des Kunden. Niemand hat das Recht diesen zu verletzen, auch die Netzbetreiber nicht. Es scheint, als wollen Politiker, im Auftrag der Netzbetreiber, durch die Hintertür ein Monopolrecht für die Netzbetreiber einführen. So etwas gab es bis in die 1990er Jahre, damals bestimmte die Post z.B, welche Telefonapparate an das öffentliche Fernmeldenetz angeschlossen werden durften. Als die Bevölkerung in den anderen EU Ländern bereits moderne Telefonanlagen hatten, gab es in Deutschland nur zwei von der Post, zugelassene Hersteller von ganz einfachen und altmodischen Telefonapparaten. Das war möglich, weil die Post das Netz- und Fernmeldemonopol hatte und es nur nach großem Druck aus Brüssel widerwillig aufgab. Es sieht so aus, als wollen sich die wenigen Netzbetreiber in Deutschland dieses Monopol zurück holen. Die Kunden werden dadurch bevormundet, benachteiligt und finanziell geschädigt. Dagegen muss mit allen Mitteln vorgegangen werden. Die charakteristische Eigenschaft der Netzbetreiber ist doch folgendes: Vor dem Vertragsabschluß werden die Kunden umworben, danach sind sie nur noch lästig und haben den Mund zu halten.

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