PV-Anlagen produzieren häufig mehr Strom, als der Anwender aktiv im Haus verbrauchen kann. Besitzt man keine Powerstation oder anderweitigen Stromspeicher, um den Strom einzuspeichern, bietet sich die Einspeisung ins öffentliche Netz an. Bei größeren Anlagen kann man dafür zwar eine Einspeisevergütung kassieren, diese bleibt jedoch häufig weit unter dem Preis, den man selbst pro Kilowattstunde Strom zahlt. Das will ein PV-Anbieter nun mit einem Stromwallet ändern.
PV-Anbieter führt Stromwallet ein – Eigenverbrauch und Produktion verrechnen sich
Der Hamburger Energieversorger Lichtblick hat seine Produktpalette um diese „Strom-Geldbörse“ erweitert, damit Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlagen zu 100 Prozent vom eigenproduzierten Solarstrom profitieren. Die Idee dahinter ist recht simpel: Der Strom, der von Hausbesitzern ins Netz eingespeist wird, wird vollständig gutgeschrieben und kann später kostenfrei genutzt werden.
PV-Anlagen können die eigenen Kosten zwar bereits jetzt senken, häufig lässt sich jedoch nicht der vollständig erzeugte Strom selbstständig verbrauchen. Selbst bei größeren Anlagen, die um einen Photovoltaik-Heimspeicher ergänzt werden, lässt sich häufig nur bis zu 60 Prozent des erzeugten Stroms eigenständig nutzen. Noch dazu sind Stromspeicher im Verhältnis teure Anschaffungen, die sich nicht jeder PV-Anlagenbesitzer leisten kann. Überschüssiger Strom wird bereits jetzt ins Netz eingespeist. In der Regel können Kunden dafür rund 7 bis 8 Cent EEG-Vergütung kassieren. Einzig sogenannten „Volleinspeiser“ kassieren mehr, dürfen eigenproduzierten Strom dafür jedoch nicht selbst verbrauchen.
Angesichts von Strompreisen zwischen 40 und 70 Cent pro Kilowattstunde, ist das für viele PV-Anlagenbesitzer ein ernüchterndes Ergebnis. Sie müssten rund 6 bis 10 Kilowattstunden einspeisen, um die Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde auszugleichen. Gerade diese Differenz macht das neue Modell von Lichtblick besonders attraktiv. Kunden könnten ihre jährlichen Stromkosten damit erheblich mehr senken, in dem die komplette Menge an produziertem Strom entweder direkt verbraucht oder auf das Guthabenkonto eingezahlt würde.
Angebot soll für ganz Deutschland ausgebaut werden
Bisher können nur die Regionen Hamburg, Berlin und Köln von dem neuen Modell profitieren. Ab Januar 2023 möchte Lichtblick sein „Solarpaket“ schrittweise auf ganz Deutschland erweitern. Nicht nur innerhalb des Hauses kann das Energieguthaben dabei genutzt werden. Auch beim Laden des eigenen E-Autos, sowohl öffentlich als auch heimisch, sollen Kunden das Guthaben nutzen können. Das Guthaben-Modell soll dabei für die ersten beiden Jahre gelten, nachdem Kunden eine neue PV-Anlage inklusive des Stromwallets von Lichtblick erworben haben. Danach will Lichtblick den Solarstrom vermarkten. Kunden bekämen dann für den Guthaben-Strom nicht nur weiterhin die andauernde EEG-Vergütung, sondern ebenso einen Erlös aus der Vermarktung. Am Ende wären bei Besitzern großer Anlagen dabei sogar höhere Gewinne möglich.
Doch selbst wenn man die geplante Vermarktung außen vor lässt, ist die neue Strom-Geldbörse von Lichtblickt ein kundenfreundlicher Ansatz. Anstatt 6 bis 10 Kilowattstunden zu erzeugen, um eine verbrauchte Kilowattstunde auszugleichen, würden Kunden eine viel größere Ersparnis daraus gewinnen. Insbesondere, da die EEG-Vergütung davon unberührt bleibt. Haushalte, die mehr Strom produzieren, als sie auf das Jahr gerechnet allein verbrauchen, könnten künftig also sogar keine Kosten für Strom haben. Betrachtet man die heutigen Nutzungsdauern von PV-Anlagen, werden größere Anlagen trotz der hohen Anschaffungskosten attraktiver. Anlagen, die nun häufig viele Jahre benötigen, bis die Anschaffungskosten ausgeglichen sind, würden sich viel schneller amortisieren. Zusätzliche Kosten für die Nutzung des Services entstehen Kunden keine. Auf dieser Übersichtsseite kannst du dir eine erste Kostenprognose für das Solarpaket von Lichtblick erstellen lassen.
die vielen „kleinen“ Stromlieferanten sind den wenigen „großen“ sowieso ein Dorn im Auge. Ein Energiewandel mit vielen „kleinen“ ist in Wirklichkeit politisch gar nicht gewünscht. Gibt es etwa eine „Energiewandelbehörde“ die alle notwendigen Schritte plant???
😀
Ist das ein redaktionell recherchierter Artikel, oder eher eine bezahlte Werbung von Lichtglick?
Hat auch mal jemand in die AGB zur StromWallet geschaut? Das klingt mitnichten nach 1:1….
„Das Guthaben wird bei Vertragsabschluss auf Basis der prognostizierten Energiebilanz durch LichtBlick anhand der von der Kundschaft mitgeteilten Daten kalkuliert und für den Zeitraum der Erstvertragslaufzeit unveränderlich festgeschrieben.“
Und dazu kommt, dass die Anlage durch Lichtblick ferngesteuert werden darf. D.h. Lichblick könnte die Einspeisung auch herunterregeln, so dass gar kein Guthaben entsteht:
„die Steuerung umschließt die Reduzierung der Einspeiseleistung, die Unterbrechung oder Reduzierung des Bezugs verbundener Verbrauchsanlagen sowie das Be- und Entladen von Stromspeichern; „
Und man muss dann bei Lichtblick PV kaufen (viel zu teuer im Vergleich) und nur 2 Jahre gibt es das Wallet!!!