Mini-PV-Anlage installieren: An diese Voraussetzungen solltest du denken

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Die steigenden Energiepreise lassen viele Menschen um die Kosten im kommenden Kalenderjahr bangen. Bei Stromkosten, die um bis zu 60 Prozent steigen sollen, erscheinen Mini-PV-Anlagen umso attraktiver. Möchtest du eine Mini-PV-Anlage installieren, solltest du jedoch einige Voraussetzungen beachten.
Mini-PV-Anlage installieren - an diese Voraussetzungen solltest du denken
Mini-PV-Anlage installieren - an diese Voraussetzungen solltest du denkenBildquelle: Yuma

Das Leben wird immer teurer. Aktuelle Prognosen sehen für das Jahr 2023 um 60 Prozent gestiegene Strompreise voraus. Eine Kilowattstunde Strom könnte also schon bald mit 50 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet werden. Angesichts dieser bitteren Aussicht auf das neue Jahr interessieren sich viele Verbraucher für Mini-PV-Anlagen. Möchtest auch du dir eine Mini-PV-Anlage installieren, gilt es jedoch, einige Voraussetzungen zu bedenken. Wir klären auf.

Mini-PV-Anlage: Einverständnis des Vermieters erforderlich?

Bei der Frage, ob du für dein Balkonkraftwerk das Einverständnis deines Vermieters benötigst, lautet die Antwort immer „ja“. Allerdings darf der Vermieter die dafür notwendige Erlaubnis häufig nicht verweigern. Ausnahmen gelten jedoch bei Anbringungsorten, die einen größeren Eingriff in die Bausubstanz des Hauses vorsehen. Musst du deine Anlage an der Fassade, auf dem Dach oder an anderen Teilen des Gebäudes befestigen, ist die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich. Das liegt darin begründet, dass derartige Montagen das Erscheinungsbild des Hauses verändern und somit der Besitzer der Immobilie die Entscheidungsgewalt darüber besitzt. Auch steck-fertige PV-Anlagen müssen an sogenannte Energiesteckdosen angeschlossen werden. Ist eine solche in der Wohnung nicht vorhanden, muss sie vom Mieter nachgerüstet werden. Sollte dafür ein Eingreifen in die Bausubstanz erforderlich sein, muss der Vermieter zustimmen.

Anders hingegen sieht es aus, wenn keinerlei Veränderung an der Fassade vorgenommen wird. Steht die Anlage etwa direkt auf dem Boden oder auf deinem Balkon, kann das Einverständnis des Vermieters sogar gerichtlich eingefordert werden. Für viele Bewohner in Hochhäusern mit diversen Wohnungseinheiten kann es dennoch knifflig sein, das Einverständnis der Immobiliengesellschaft zu erhalten. Denn damit eine solche Anlage vom Vermieter geduldet werden soll, muss diese diversen Bedingungen erfüllen. So muss sie baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sein. Ebenso darf keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.

Erfüllt die geplante Montage diese Voraussetzungen, stehen deine Chancen gut, auch die Wohnungsgesellschaft zu überzeugen. Glücklicherweise zeigen sich inzwischen bereits einige Gesellschaften aufgrund der aktuellen Energiekrise einsichtig, sodass auch Unternehmen, die zuvor keine Einwilligungen erteilen wollten, nun auf ihre Mieter zugehen. So hat etwa Vonovia in Berlin im August rund zwölf Wohnanlagen mit Fotovoltaik-Dachanlagen ausgestattet.

Gerichte befürworten Installation von PV-Anlagen

Auch Gerichte zeigt sich mittlerweile eine gewisse Tendenz zugunsten von Balkonkraftwerken. Im März etwa hatte das Amtsgericht Stuttgart die Klage einer Vermieterin auf Rückbau eines solchen Balkonkraftwerkes zurückgewiesen. (Aktenzeichen 37 C 2283/30). Als Begründung führte das Gericht hierbei an, dass die Fotovoltaik-Balkonmodule einen Beitrag zum Staatsziel Umweltschutz leisten, welches klar im Grundgesetz verankert sei. Tatsächlich sind Gerichte schon längerer Zeit der Ansicht, dass das Aufstellen von Solaranlagen auf Terrassen einen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt. So wies das Amtsgericht Stuttgart im Prozess bereits auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (AZ 214 C 24821/90) aus dem Jahr 1990 hin.

Mini-PV-Anlagen - Vermieter sind unter den richtigen Bedingungen zur Duldung angehalten
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Mini-PV Anlage installieren: Voraussetzungen zur Anmeldung als Mini-PV-Anlage

Damit du deine Anlage unkompliziert als Mini-PV-Anlage anmelden kannst, sind ebenfalls einige Voraussetzungen ausschlaggebend. Zum einen darf die Gesamtleistung des Wechselrichters der Anlage die 600 Watt nicht übersteigen. Möchtest du also in eine größere Anlage investieren, ist eine fachgerechte Installation durch einen Elektriker erforderlich und die vereinfachte Anmeldung als Mini-PV-Anlage kommt für dich nicht in Betracht. Übersteigt deine gewählte Anlage die 600-Watt-Grenze nicht, kommt sie für die vereinfachte Anmeldung bei deinem Netzbetreiber in Betracht. Hierbei können die Plattformen wie MachdeinenStrom.de helfen. Diese bieten einen kostenlosen Formularservice an, mit dem du deine Anlage in unterstützten Gebieten einfacher anmelden kannst. Die Registrierung auf der Webseite lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Zählt deine Region zu den bisher unterstützten Gebieten, erhältst du im nächsten Schritt einen Zugang zu deinem Eingabeformular mit einem Passwort per E-Mail. Nach Ausfüllung der Unterlagen wird deine Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet und du erhältst die notwendigen Formulare, um sie deinem Netzbetreiber zukommen zu lassen. Ist dies nicht der Fall, kannst du dich eigenständig an deinen örtlichen Netzbetreiber wenden, um deine Mini-PV-Anlage anzumelden. Dafür benötigst du die passenden Zertifikate deiner genutzten Solarmodule sowie deines benutzten Wechselrichters, um nachzuweisen, dass beide die entsprechenden Vorgaben erfüllen.

Bidirektionaler Zähler und Energiesteckdose sind notwendig

Für die Inbetriebnahme der Anlage sind zudem zwei weitere Faktoren entscheidend: Das Vorhandensein einer Energiesteckdose, an der die Anlage angeschlossen werden kann, sowie ein passender Stromzähler. Netzbetreiber sehen zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen einen sogenannten bidirektionalen Zähler vor. Das bedeutet, dass dieser Zähler nicht nur misst, wie viel Strom der Haushalt verbraucht, sondern ebenso, wie viel Strom vom Haushalt zurück in das Netz eingespeist wird. Bidirektionale Zähler lassen sich an einer Abbildung von zwei Pfeilen, die in unterschiedliche Richtungen zeigen, erkennen. Sollte kein passender Zähler im Haushalt vorhanden sein, muss dieser durch den Messstellenbetreiber ausgetauscht werden. Das kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, einige Messstellenbetreiber nehmen den Austausch jedoch auf eigene Kosten vor. Hier lohnt es sich, vorab beim örtlichen Netzbetreiber nachzuhaken, unter welchen Bedingungen der Austausch erfolgt.

Haushalte, bei denen der Messstellenbetreiber nicht automatisch den aktuellen Stromanbieter darstellt, profitieren. Ist der aktuelle Stromanbieter zugleich der Messstellenbetreiber, wechselt dieser potenziell mit dem Wechsel eines Stromvertrages – und dafür wäre ein Austausch des Zählers notwendig. Im schlimmsten Fall wäre das für dich mit wiederkehrenden Kosten verbunden, die deine jährliche Ersparnis durch die PV-Anlage drücken würden.

Sichere Montage vorausgesetzt

Grundsätzlich gilt: Ganz gleich, ob du dich für eine Montage auf dem Dach, an der Fassade oder auf der Erde entscheidest, die Anlage muss stets wetterfest montiert werden. Das bedeutet, dass von der Anlage keine Gefahr ausgehen darf. Sprich: Örtlich übliche Wetterbedingungen dürfen diese nicht von deiner Wand reißen oder umstoßen können. Insbesondere, wenn die Aufstellung auf dem Boden erfolgt, musst du dich daher vorab über die entsprechenden Windzonen informieren. Abhängig davon, in welches Gebiet dein Wohnsitz fällt, muss eine Mini-PV-Anlage mit unterschiedlichen Gewichten beschwert werden. Man spricht hier von einer sogenannten Ballastierung. Das liegt darin begründet, dass verschiedene Gebiete in Deutschland stärkeren und häufigeren Sturmböen ausgesetzt sind als andere. Als Betreiber deiner Mini-PV-Anlage liegt es somit in deiner Verantwortung, die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Über die Plattform Dehn.de kannst du anhand deiner Postleitzahl kostenlos ermitteln, unter welche Windzone dein Wohnort fällt.

Mini-PV-Anlage installieren - Aufstellung setzt Ballastierung nach Windzone voraus
Mini-PV-Anlage installieren – Aufstellung setzt Ballastierung nach Windzone voraus

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Werner

    Bitte das nächste mal die Hausaufgaben richtig machen und korrekt recherchieren:

    Eine spezielle Einspeisedose (Wielandstecker) ist KEINE Vorraussetzungen für den Betrieb einer angemeldeten Mini PV Anlage bis 600W !es handelt sich dabei lediglich um eine EMPFEHLUNG des VDE.

    also ein normaler Schuko Stecker reicht.

    Antwort
  2. Nutzerbild Nino

    Energiesteckdose? Wo habt ihr das gelesen? Eine nrmale Steckdose reicht…

    Antwort
  3. Nutzerbild Frank Schumacher

    Kann ich das Gestell von der Mini-PV Anlage mit einem Erdanker erden???
    Reicht das aus???

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