Endlich sicher: Strafzahlungen für Balkonkraftwerke werden abgeschafft

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Endlich ist sicher: Strafzahlungen für Balkonkraftwerke sind abgeschafft. Vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag die entsprechenden Änderungen. Neben verschwundenen Strafzahlungen sollen künftig auch die Mehrwertsteuer auf Komponenten sowie Installationen entfallen.
Endlich sicher - Strafzahlungen für Balkonkraftwerke werden abgeschafft
Endlich sicher - Strafzahlungen für Balkonkraftwerke werden abgeschafftBildquelle: Photo by Vivint Solar on Unsplash

Betreiber von Balkonkraftwerken dürfen aufatmen. Bereits seit Längerem hat sich das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die sogenannte 70%-Klausel des § 9 EEG gerichtet. Diese sah eine Strafzahlung bei Anlagen vor, die mehr als 70 Prozent ihrer produzierten Leistung in das Netz einspeisen. Besitzer von Balkonkraftwerken fürchteten daher, selbst zu Strafzahlungen gezwungen zu sein, wenn diese vor dem 1. Januar 2023 ans Netz gehen. Jetzt ist gesichert: Strafzahlungen für Balkonkraftwerke schafft der Gesetzgeber ab.

Keine Strafzahlungen für Balkonkraftwerke mehr

Ursprünglich hatte die 70%-Klausel des § 9 EEG einen vernünftigen Hintergrund. Die angesetzten Strafzahlungen sollten verhindern, dass Betreiber von großen Photovoltaik-Anlagen zur Überlastung des Stromnetzes führen, wenn zu viel der Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gerade in Zeiten der Energiekrise jedoch haben viele Haushalte sich mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes auseinandergesetzt. Die Gesetzesgrundlage unterscheidet hier nicht zwischen Balkonkraftwerken und anderen Anlagen, sodass Benutzer, die mehr als 70 Prozent ihres Anlagenerzeugnisses in das Netz eingespeist hätten, vor Strafzahlungen stehen könnten. Angesichts dessen machte der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2023 im finalen Gesetzestext diese Klausel für Balkonkraftwerke unwirksam.

Das verschaffte bereits ein gewisses Aufatmen in der Bevölkerung, löste das Problem jedoch keineswegs vollständig. Denn es gibt noch immer über 70.000 Bestandsanlagen, die pflichtbewusst von Benutzern angemeldet wurden. Hier hätten auf die Betreiber bis zu 100 Euro Strafzahlungen pro Jahr zukommen können, da diese die 70%-Regelung des § 9 EEG häufig nicht einhalten. Dank der großen Medienaufmerksamkeit auf dem Thema, konnte nun eine weitere Änderung in die zuletzt beschlossene Entwurfsfassung übernommen werden. Fortan werden nicht nur Balkonkraftwerke, sondern alle Kraftwerke mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW auch rückwirkend von technischen Anforderungen befreit. Darunter zählt auch die 70%-Regelung, sodass die Nutzer von Strafzahlungen verschont bleiben.

Auch Mehrwertsteuer soll verschwinden

Neben den gestrichenen Strafzahlungen sieht der neue Gesetzesentwurf auch eine weitere, erfreuliche Erneuerung vor. Denn die Mehrwertsteuer auf PV-Komponenten, Speicher und deren Installation will man ebenso streichen. Das würde bedeuten, dass sich Haushalte ihre PV-Anlagen um viele hunderte Euro günstiger installieren können. Somit könnten auch mehr Haushalte in die Anbringung der entsprechenden Anlagen investieren. Letzten Freitag verabschiedete der Bundestag die neue Regelung, sodass fortan sämtliche Strafzahlungen auf Balkonkraftwerke entfallen. Die Mehrwertsteuer auf Komponenten für Photovoltaik-Anlagen sowie deren Installation soll ab 2023 entfallen.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Wasser

    Die Anmeldung sollte vereinfacht werden. Für meine kleine Anlage 1,4 KWP hatte ich Monate gebraucht und einen Elektriker zu finden der das Unterstützt, ist Glücksache

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  2. Nutzerbild Manfred

    in irland 11kw ohne Anmeldung

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  3. Nutzerbild Halbe

    Ich habe eine Balkonanlage und einen Zähler der die Einspeisung misst. Habe seit Juni 88 Kwh eingespeist ins Netz.Bekomme aber kein Geld dafür und es wird auch nicht mit der Entnahme verrechnet das ist doch auch nicht richtig?

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