Die festgelegten Versorgungsauflagen stammen aus der Frequenzversteigerung 2015. Hier hatten Telefónica, Telekom und Vodafone Frequenzen ersteigert, an die Auflagen für den Netzausbau gekoppelt waren. Demnach hätten die Netzbetreiber bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor versorgen müssen. Eine weitere Auflage galt der vollständigen Versorgung der Hauptverkehrswege, also den Autobahnen und den Schienenwegen. Schon Anfang dieses Jahres stellte die Bundesnetzagentur fest: „Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt.“
Jetzt kommt die Bonner Behörde mit den Konsequenzen daher. „Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt“, sagte Behörden-Präsident Jochen Homann am Dienstag. „Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.“
Das heißt gleichzeitig: Die Netzbetreiber kommen heute mit einem blauen Auge davon. Denn vorerst müssen sie keine Strafen zahlen.
Anfang des Jahres hatten die Netzbetreiber ihre eigenen Daten zur Netzabdeckung an die Bundesnetzagentur gegeben. Darin berichteten die drei Netzbetreiber auch von den eigenen Defiziten. Diese Meldungen wurden vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft.
So deutlich haben die Netzbetreiber die Auflagen verfehlt
Die Überprüfungen haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur etwa 80 Prozent nicht erfüllt hat.
Die Deutsche Telekom hat die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97 Prozent für die Autobahnen und 96 Prozent für die Schienenwege nicht erfüllt.
Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96 Prozent bei den Autobahnen und 95 Prozent bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bundesnetzagentur hat die Mobilfunker nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Es gibt also ein Jahr Schonfrist. Allerdings gibt es darüber hinaus auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September. Das Ziel: Bei weiteren Verzögerungen will die Bundesnetzagentur möglichst frühzeitig entgegenwirken können.
Den Ausbau begleitet die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben „durch ein scharfes Monitoring“. Die Behörde erwartet einen monatlichen Ausbaubericht aller drei Anbieter. Auch die Inbetriebnahme von Standorten wird durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht.
Bei weiteren Verfehlungen drohen Strafen
Für den Fall, dass Telekom, Vodafone und O2 die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreichen, will die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. „Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden“, heißt es von der Behörde.
Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein. Vom schärfsten Schwert, dem Entzug der Lizenzen, ist in der aktuellen Mitteilung der Behörde übrigens keine Rede.