Kabel-TV vor Änderungen: Das müssen Mieter und Wohnungseigentümer jetzt wissen

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Das Kabelfernsehen steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Sommer nächsten Jahres darf es nicht mehr über die Miete der Wohnung abgerechnet werden. Für Eigentümer gilt das nicht. Was müssen Mieter und Eigentümer jetzt wissen und machen?
Eine TV-Fernbedienung
Eine TV-FernbedienungBildquelle: PublicDomainPictures / Pixabay

Die Änderung beim sogenannten Nebenkostenprivileg ist eine gesetzliche Vorgabe. Ab Juli nächsten Jahres ist es verboten, Kabelfernsehen in den Nebenkosten der Miete zu „verstecken“. Das freut vor allem jene Mieter, die das Kabelfernsehen ohnehin nicht nutzen, weil sie kein lineares Fernsehen mehr nutzen oder sich schon für einen anderen Empfangsweg entschieden haben. Die gute Nachricht: Willst du kein Kabelfernsehen mehr nutzen, musst du nichts machen. Du musst weder bei deinem Vermieter noch bei deinem Kabelanbieter kündigen. Die Kosten für Kabel-TV werden dir spätestens ab Juli schlichtweg nicht mehr berechnet.

Kabel-TV: Das gilt für Wohnungseigentümer

Bist du Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, kann sich die Lage anders darstellen. Denn es ist durchaus erlaubt, dass die Hausverwaltung nach einem Beschluss der Eigentümer einen Rahmenvertrag mit dem Kabelanbieter schließt und die Kosten dafür auf die Eigentümer umlegt. Dafür brauchst du in der Eigentümerversammlung aber einen Mehrheitsbeschluss. Bist du Eigentümer einer Wohnung, siehst du diese Kosten dann unter den nicht umlagefähigen Kosten auf deiner jährlichen Abrechnung. Du darfst diese einem möglichen Mieter deiner Wohnung nicht weiterbelasten. Die meisten Eigentümergemeinschaften werden sich daher gegen einen solchen Rahmenvertrag entscheiden.

Wichtig ist aber, dem jeweiligen Kabelanbieter einen Gestattungsvertrag zu geben. Dieser kostet nichts, regelt aber die Nutzung des TV-Kabelnetzes. Ohne diesen Vertrag kann es passieren, dass du gar kein Kabel-TV mehr buchen kannst. Mehr noch: Auch mögliche, über Kabel geschaltete Internetanschlüsse könnten wegfallen.

Das sind die Alternativen für Mieter und Eigentümer

So oder so: Es ist unwahrscheinlich, dass direkt im Juli nächsten Jahres dein Fernseher schwarz bleibt. Du musst also nicht zwangsweise einen TV-Vertrag abschließen, giltst dann aber als Schwarzseher und dein Kabelanbieter hat das Recht, das Signal abzuschalten.

Alternativen zum TV-Empfang per Kabel gibt es reichlich. Neben einem eigenen, neuen Kabelvertrag bei deinem bisherigen Anbieter (meistens Vodafone oder Pyur) gibt es je nach Wohnung und Region Alternativen per DVB-T2 oder Satellit. Außerdem gibt es diverse Streaming-Anbieter wie Magenta TV, Zattoo und Waipu.tv oder schlichtweg die Mediatheken samt Livestream der Sender.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Thorsten

    Da meine Frau Netflix und RTL+ hat haben wir einfach Magenta TV gemacht. Dadurch haben wir dann sogar jeden Montag noch Geld dadurch gespart. Ich finde es also sehr gut. Ausnahmsweise mal was gutes von der Regierung.

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  2. Nutzerbild Bury

    Da bei den meisten Haushalten,der Internetanschluss über den Kabelanschluss läuft.

    Ist das recht mies,das wir Mieter einer großen Wohngesellschaft,die günstigsten Vertrag über die Rahmenvereinbarung nicht mehr nutzen können

    Viele gerade ältere Leute verstehen nicht, dass Prime, Netflix streaming Dienste sind und keine Internet Anbieter

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