Hammer-Urteil: Sky-Kündigung trotz Zweijahresvertrag zulässig

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Darf ich mein Sky-Abo vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit fristlos kündigen? Ja, wenn Sky nicht das liefert, was im Vertrag vereinbart wurde. Ein Kunde hat sich nun vor Gericht gegen den Pay-TV-Anbieter durchgesetzt.
Hammer-Urteil: Sky-Kündigung trotz Zweijahresvertrag zulässig
Hammer-Urteil: Sky-Kündigung trotz Zweijahresvertrag zulässigBildquelle: Sky

Als im März dieses Jahres das Leben aufgrund der Corona-Pandemie zum Erliegen kam, setzte auch die Bundesliga aus. Das bedeutete auch: kein Live-Sport bei Sky. Wir fragten damals schon: Hat man als Abonnent eines Sky-Sport-Pakets ein Sonderkündigungsrecht? Schließlich forderte der Pay-TV-Sender Geld für etwas, dass er nicht liefern konnte.

Während Sky sich zu dem Thema nicht äußern wollte, war die Sache für die Verbraucherzentrale klar: „Der Dienst kann die gebuchten Leistungen nicht erbringen? Dann verliert der Kunde seinen Nutzungs­anspruch, der Anbieter verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen“, so der Verbraucherschutz. „Hat der Kunde schon für das ganze Jahr oder sogar 24 Monate gezahlt, kann er den Teil des Entgelts erstattet verlangen, der auf die Corona-Zeit entfällt“, erklärten die Verbraucherschützer.

Sky weigerte sich Kündigungen anzunehmen

Sky aber weigerte sich beharrlich, Sonderkündigungen zu akzeptieren. Selbst das Einfrieren des Kundenkontos, wie der Pay-TV-Sender es etwa seinen Kunden in Großbritannien anbot, gab es hierzulande nicht. Stattdessen versuchte Sky seine Kunden mit kostenlosen Filmen bei Laune zu halten.

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Doch für einen Mann aus Schleswig-Holstein war das kein Ersatz. Er hat seinen Vertrag fristlos gekündigt. Seine Begründung: Viele Übertragungen im Rahmen seiner Programmpakete wie Sky Bundesliga, Champions League, Tennis, Handball-Bundesliga und Formel 1 fielen aufgrund der Pandemie aus. Auch in diesem Fall akzeptierte Sky die außerordentliche Kündigung nicht und verlangte weiterhin die volle Zahlung der monatlichen Abo-Gebühren.

Sonderkündigungsrecht: Gericht entscheidet für Kunden

Der Mann zog vors Gericht. Und dieses gab ihm recht. Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, sah das Amtsgericht München in der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Ausfall diverser Sport-Übertragungen einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. Demnach konnte dem Sky-Kunden ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden. „Dieser Kunde hatte überwiegend Sportinhalte bei Sky gebucht und wollte aktuelle Übertragungen sehen“, sagt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Diese bekam der Mann aber nicht.

Sollte es in der Corona-Pandemie zu einem weiteren Ausfall großer Sportveranstaltungen kommen, können Kunden ihre Abos für Live-Übertragungen unter Umständen also kurzfristig kündigen. Doch trotz eines aktuell weiteren Lockdowns geht es in der Fußball-Bundesliga zunächst weiter.

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