Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone abgemahnt. Grund ist eine aus ihrer Sicht unzulässige Einschränkung der sogenannten Endgerätefreiheit. Diese garantiert seit 2016, dass Nutzer ihren Internetanschluss mit einem selbst gewählten Router oder Modem betreiben dürfen. Als die Endgerätefreiheit vor fast zehn Jahren eingeführt wurde, ging es im Kern um Internet per TV-Kabel. Schon damals war Vodafone kein großer Freund dieser Vorgabe und wollte am liebsten nur die eigenen Modems und Router ins Netz lassen. Nun, mit den neuen Glasfaser-Netzen, scheint sich diese Geschichte zu wiederholen.
Vodafone wollte Endgerätefreiheit umgehen
Denn laut der Verbraucherzentrale erklärt Vodafone in bestimmten Ausbaugebieten, darunter geförderte Regionen und Kooperationsnetze, dass zwingend ein Glasfasermodem des Unternehmens oder des jeweiligen Partners erforderlich sei.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dieses Vorgehen rechtswidrig. „Die Endgerätefreiheit gilt, egal ob der Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder als Kooperationen zwischen mehreren Unternehmen erfolgt“, betont Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Erst Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur abschließend klargestellt, dass die Routerfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen gilt.
Diese Praxis ist kein Einzelfall. Bereits zuvor hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen net services GmbH & Co. KG (Nordfriesen-Glasfaser) abgemahnt. Dort war vorgesehen, dass Kunden zunächst das Anbieter-Modem installieren lassen müssen und für den Wechsel auf ein eigenes Gerät einen kostenpflichtigen Service in Anspruch nehmen sollen.
Das gilt beim Glasfaser-Anschluss
Wenn du einen Glasfaseranschluss buchen willst oder bereits nutzt, hast du das Recht, eigene Endgeräte zu verwenden. Das gilt sowohl für Router als auch für Glasfasermodem oder Kombigeräte. Letztere sind besonders effizient, weil sie weniger Energie verbrauchen und weniger Platz beanspruchen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Mietgeräte der Anbieter kritisch zu prüfen. Zwar versprechen diese einen unkomplizierten Austausch im Schadensfall, doch unter dem Strich sind die monatlichen Mietkosten häufig höher als der Kaufpreis eines eigenen Geräts. Zudem greift auch bei gekauften Routern die gesetzliche Gewährleistung, und viele Hersteller bieten zusätzlich freiwillige Garantien.
Die Wahlfreiheit beim Endgerät wiederum fördert Wettbewerb bei den Endgeräte-Herstellern. Dass sich vor allem beim Glasfaserausbau einige Anbieter nicht an die geltenden Regeln halten, zeigt, wie wichtig Aufklärung und Kontrolle bleiben. Grundsätzlich musst du bei einem eigenen Glasfasermodem nur auf die richtige Übertragungstechnik achten. Der Großteil der Anbieter setzt auf GPON. Die Alternative AON kommt in Deutschland nur in Ausnahmen zur Anwendung. Das Gleiche gilt für den GPON-Nachfolger XGS-PON. Solltest du zu den wenigen Haushalten gehören, bei denen kein GPON eingesetzt wird, ist der Einsatz des richtigen Modems wichtig, da die Standards nicht miteinander kompatibel sind.
