Ab sofort: Neues Batterie-Gesetz betrifft alle Verbraucher

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Ab sofort gilt ein neues Batterie-Gesetz. Batterien bekommen einen sogenannten Batteriepass. Mehr noch. Jeder, der Haushaltsbatterien kauft, wird sofort einige Dinge sehen können, die bisher nicht ersichtlich waren.
Nutzer lieben es: Das passiert jetzt mit allen Batterien
Ab sofort: Neues Batterie-Gesetz betrifft alle VerbraucherBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Ob Fernbedienung, Wanduhr oder Taschenlampe – ohne Batterien bleibt alles dunkel, still und nutzlos. Und so wundert es kaum, dass über 80 Prozent aller deutschen Haushalte mindestens einmal pro Jahr Haushaltsbatterien wie AAA, AA oder den 9V-Block kaufen. Und jedes Mal dieselbe Frage: Wie lange hält das Teil eigentlich? Jetzt bringt Brüssel Licht ins Dunkel. Eine neue EU-Verordnung zwingt Batteriehersteller zur Transparenz. Wer’s wissen will, scannt einfach den QR-Code – und bekommt die Wahrheit schwarz auf weiß.

Neues Batterie-Gesetz: Das können Verbraucher jetzt erkennen

Am 18. August 2026 wurde es offiziell. Ab sofort müssen Batterien nicht nur Strom liefern, sondern auch Antworten: auf Haltbarkeit, Kapazität und Recyclingfähigkeit. Hersteller müssen dann auf Batterien oder Verpackungen einen kleinen QR-Code abdrucken. Wer ihn mit dem Handy scannt, bekommt Antworten auf Fragen wie: Woher kommen die Rohstoffe? Wie schädlich war die Herstellung? Und was passiert, wenn die Batterien leer sind? Und dann noch eine weitere, wichtige Angabe: Wie lange hält das Ding eigentlich durch?

Neues EU-Gesetz: Handy-Akku muss jetzt austauschbar sein

Auch neu: das Symbol „Getrennte Sammlung“. Klingt sperrig, meint aber schlichtweg: Diese Batterie gehört nicht in den Hausmüll. Auch das CE-Zeichen auf Verpackung oder Batterien ist dann Pflicht und sagt: Hier wurde halbwegs sauber gearbeitet. Umweltfreundlich, sicher, kontrolliert – immerhin auf dem Papier.

Batteriepass kommt

Die neue Batterieverordnung bringt auch den sogenannten Batteriepass mit, der ab 2027 ebenfalls verpflichtend ist. Der digitale Batteriepass ist so etwas wie der Ausweis einer Batterie – ihr Lebenslauf in digitaler Form. Er dokumentiert alles: von der Produktion bis zur Entsorgung. Wird die Batterie nach ihrer Erstnutzung weiterverwendet, gibt’s einen neuen Pass, der nahtlos an den alten anknüpft.

Dieser Pass gilt für Traktionsbatterien (etwa in E-Autos), Akkus für leichte Verkehrsmittel (E-Bikes, E-Scooter) und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Und das Ziel des Ganzen? Höhere Recyclingquoten, mehr Transparenz und nachhaltigere Herstellungs- und Entsorgungsprozesse für Batterien. Und: „Endnutzer dürfen Geräte- und Leichtfahrzeug-Altbatterien kostenfrei und in haushaltsüblicher Menge bei Händlern zurückgeben“, erklärt das Batterie-Gesetz. „Dieses Recht gilt auch im Online-Handel, d. h. hier muss der Vertreiber auch „an der Haustür“ genauer gesagt in zumutbarer Entfernung dazu eine für den Besitzer der Altbatterie kostenfreie Rücknahme anbieten.

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