Am Strand sitzen, Cocktails schlürfen, beim Abendessen großzügig Trinkgeld geben – im Urlaub sitzt bei den meisten das Geld locker. Niemand will den Moment verderben, indem er jede Abbuchung akribisch checkt. Doch genau hier lauert das Risiko: Das Kartenlesegerät zeigt eine Zahl, man hält die Karte hin, piep, bezahlt. Und irgendwann, meist wenn es zu spät ist, stellt man fest: Die haben mich übers Ohr gehauen. Doch was ist hier passiert?
Urlaub vorbei, Konto leer – wie Zahlen plötzlich verrutschen
Wenn man ehrlich ist: Im Urlaub gönnt man sich was. Bei vielen sitzt der Euro da etwas lockerer. Und wer mit Karte zahlt, achtet häufig nicht darauf, was das Kartenlesegerät da einem anzeigt. Doch schnell kann hier eine Null zu viel erscheinen, aus 30 Euro 300 Euro werden. „Von dieser Betrugsmasche haben uns mehrere Verbraucher berichtet, die außerhalb Europas Urlaub gemacht haben“, sagt David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW dem Handelsblatt. Im Taxi, im Restaurant, im Souvenirshop – die Masche ist simpel, der Schaden gewaltig. Deshalb empfiehlt es sich – wenn man schon im Urlaub nicht darauf achtet – zumindest nach dem Urlaub einen genaueren Blick aufs Konto zu werfen. Und stellt man Ungereimtheiten fest, sollte man möglichst schnell reagieren.
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Über die Bank, die die Karte ausgestellt hat, können Geschädigte eine Reklamation starten – „Chargeback“ heißt das Verfahren. Klingt klar, ist es aber nicht. Denn: „Die Verbraucher wurden zwar getäuscht, aber nicht betrogen im Sinne von ‚Ich war es nicht‘, denn sie haben die Zahlung selbst autorisiert“, erklärt Riechmann. Heißt: Die Geheimzahl wurde korrekt eingegeben, der Beleg bestätigt.
Kein Betrug, man ist selbst schuld
Beim Reklamieren zählt deshalb nicht die Kategorie „Betrug“, sondern „Ware/Dienstleistung nicht erhalten“. Klingt absurd, ist aber juristisch der bessere Hebel. Ob das Geld am Ende zurückfließt, bleibt trotzdem offen. Klar ist nur: Den Blick auf die Anzeige am Terminal sollte man sich nicht sparen – egal wie eilig es gerade ist. Immerhin: Kreditkartenabbuchungen lassen sich in der Regel innerhalb von 120 Tagen reklamieren.
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Wer in Deutschland mit der Girocard zahlt (bis heute oft und gerne auch EC-Karte genannt), hat andere Regeln. Wird die Zahlung an der Kasse mit der Unterschrift bestätigt, ist es eine Lastschrift. Bei der Bestätigung mit PIN, ist es eine Überweisung. Der Unterschied: Lastschriften lassen sich acht Wochen lang zurückholen, bei nicht autorisierten Abbuchungen sogar 13 Monate. Bei Überweisungen tickt die Uhr schneller: Ist der Betrag noch nicht abgebucht, sollte sofort die Bank informiert werden. Ist er weg, kann nur die Händlerbank kontaktiert werden. Zahlt der Händler nicht freiwillig zurück, bleibt oft nur der Rechtsweg.
