Abgezockt? Kartellamt analysiert Energiepreise genau

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Laut Angaben von Verbraucherportalen liegen zahlreiche Energietarife über den staatlichen Preisgrenzen. Das Kartellamt analysiert die Energiepreise nun genau, um herauszufinden, ob Anbieter ihre Tarife künstlich aufgebläht haben, um von den staatlichen Maßnahmen zu profitieren.
Bild von Geldscheinen mit Unterschrift: Abgezockt - Kartellamt analysiert Energiepreise genau
Abgezockt? Kartellamt analysiert Energiepreise genauBildquelle: Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash

Dem Bundeskartellamt wird in Bezug auf die Energiepreisbremsen eine wichtige Aufgabe zuteil. Die sogenannte Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörde soll eine Entlastung für Verbraucher bringen, indem sie gezielt nach Energieversorgern sucht, die sich unrechtmäßig an den Preisbremsen bereichern. Gegen Ende des Jahres 2022 erreichte das Bundeskartell eine vierstellige Anzahl an Beschwerden von Bürgern, die sich über erhöhte Energiepreise beklagten. Jetzt hat die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen begonnen.

Energieanbieter im Visier des Bundeskartellamts

Die Preisbremsen sollen Verbraucher vor hohen Kosten schützen. 80 Prozent der verbrauchten Energiemenge des Vorjahresverbrauchs werden mit einem günstigeren Preis durch den Staat gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent bezahlst du den vertraglich vereinbarten Preis bei deinem Anbieter. Die 80-Prozent-Regelung soll dabei einen weiteren Sparanreiz für Verbraucher liefern. Zurzeit sehen die Preisbremsen die folgenden Preise bis zum April 2024 vor:

  • Strom für 40 Cent pro Kilowattstunde
  • Gas für 12 Cent pro Kilowattstunde
  • Fernwärme für 9,5 Cent pro Kilowattstunde

Höhere Kosten erhältst du erstattet. Grundsätzlich sind Preiserhöhungen bei Energieanbietern möglich, nachdem die Anbieter selbst hohe Preise auf dem Energiemarkt zahlen mussten. Energiekunden haben dabei jedoch keinerlei Möglichkeit, die konkreten Daten ihres Versorgers einzusehen. Sie wissen somit nicht, ob die höheren Preise nun verzögert an die Kunden weitergegeben werden oder der Energieversorger versucht, sich auf Kosten der Steuerzahler zu bereichern. Das Bundeskartellamt hingegen kann diese Daten von Energieversorgen anfordern und Missbrauchsfälle somit gezielt aussieben. „Es ist alles andere als trivial, unter tausend Versorgern mit verschiedenen Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt gegenüber der „Rheinischen Post“. „Aber wir kommen sehr gut voran.“

Verbraucherzentrale: über 1.000 Beschwerden seit Beginn 2023

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtete, dass allein im Januar und Februar 2023 über 1.000 Beschwerden zu Preiserhöhungen eingingen. Diese betrafen nicht nur den E.ON-Grundversorgungstarif, der zurzeit mit knapp 45 Prozent Preiserhöhung zu Buche schlägt. Laut Vergleichsportalen fallen viele Energietarife zurzeit teurer als die Preisbremsen aus. Der Verdacht, dass Energieanbieter versuchen könnten, von der Preisbremse zu profitieren, liegt nahe. Verbraucher zahlen schließlich nur den gedeckelten Preis, sodass der Anreiz zu einem Anbieterwechsel auch gering ausfällt. Insbesondere, wenn die meisten Tarife ohnehin über der Grenze der Preisbremse liegen.

Ein konkreter Missbrauchsfall bei aktuellen Preisbremsen ist noch nicht bekannt, das Bundeskartellamt hat jedoch erst mit seinen Ermittlungen begonnen. Bei vielen tausenden Energietarifen wird es dauern, um die Rechtmäßigkeit aller Preiserhöhungen zu prüfen, die über den Preisbremsen liegen. Es ist jedoch ein zwingend erforderlicher Schritt, denn letztlich ist es das Geld der Steuerzahler, das in die Preisdrosselung fließt. „Ob Erhöhungen rechtmäßig sind, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Vergangenheit waren durchaus nicht alle Erhöhungen von Stromanbietern zulässig“, äußerte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegenüber der „Rheinischen Post“. Es besteht also zumindest die Möglichkeit, dass einige der teuren Tarife sich rückwirkend ändern werden. Wann mit einer Auskunft des Bundeskartellamtes zu den jeweiligen Preistarifen gerechnet werden kann, ist jedoch noch unklar.

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