Klage gegen Stromanbieter: Preiserhöhung bei diesen Anbietern unter der Lupe

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Wenn ein Stromanbieter trotz einer Preisgarantie die Preise erhöht, ist das zumindest gefühlt nicht zulässig. Ob es auch juristisch ein Problem ist, lässt jetzt die Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen. Sie hat eine Musterfeststellungsklage gegen zwei Anbieter eingereicht.
Stromzähler
StromzählerBildquelle: Pixabay

Die Energieanbieter primastrom und voxenergie hatten trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht. Aus Sicht des vzbv ist das unzulässig. Gegen die vermeintlich unzulässigen Preiserhöhungen trotz Preisgarantie hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt zwei Musterfeststellungsklagen eingereicht. Die beiden Stromanbieter liefern auch Gas. In den kommenden Wochen können sich Betroffene kostenlos zu den Klagen anmelden. „Primastrom und voxenergie haben mit Preisgarantien geworben. Trotzdem erhöhen sie ihre Preise teilweise um mehrere hundert Prozent“, erklärt Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv. Der vzbv lasse jetzt vor Gericht feststellen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und die Verbraucher lediglich die vereinbarten Preise zahlen müssen. Verbraucher seien besonders in der aktuellen Energiekrise auf eine sichere und planbare Energieversorgung angewiesen.

Stromanbieter haben Abschlagszahlungen kräftig erhöht

Im Vorfeld der Klage haben sich über 1.100 Verbraucher mit ihren Fällen beim vzbv gemeldet. So forderte der Stromanbieter primastrom nach der Preiserhöhung von einer Verbraucherin monatlich etwa 280 Euro Abschlag für die Stromversorgung. Statt 29,59 Cent pro kWh soll sie inzwischen 105,79 Cent pro kWh zahlen. Das ist ein Preisanstieg um rund 258 Prozent. Ein anderer Verbraucher sollte für Gas statt ursprünglich 6,45 Cent pro kWh nach der Preiserhöhung 55,09 Cent pro kWh an voxenergie bezahlen – ein Anstieg um rund 754 Prozent. Als Abschlag forderte der Anbieter plötzlich mehr als 1.100 Euro monatlich.

Die Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da diese einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Kunden vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie seien keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liege den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zugrunde. Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde für die teilnehmenden Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise der Stromanbieter und Gasanbieter zahlen müssen. Überdies komme ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls sie aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Verbraucher entschädigt werden, denen primastrom oder voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.

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