Ermittlungen gegen PayPal eingeleitet: Ist diesem Zahlungsdienst noch zu vertrauen?

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Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienst PayPal eingeleitet. In den Geschäftsbedingungen für die Händler wird der Wettbewerb eingeschränkt und ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot festgestellt. Erst einmal wollen sie die Marktmacht von PayPal überprüfen.
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PayPal: Mit diesem versteckten Trick holst du dir 300 Euro für Versandkosten zurückBildquelle: PayPal

Die Bonner-Behörden wollen überprüfen, wie viel Marktmacht PayPal zukommt und wie stark Onlinehändler abhängig von dem Unternehmen als Zahlungsmethode sind. „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“ Laut beiden PayPal-Klauseln dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, falls der Kunde für die Bezahlung der Ware eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählt. Die Verkäufer dürfen auch keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden zum Vorschein bringen. Zudem dürfen sie deren Nutzung nicht komfortabler für die Kunden gestalten.

„Marktmächtige Zahlungsdienste“ – PayPal ist am teuersten

„Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechenden Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten“, unterstrich Mundt. Allein in Deutschland ist PayPal einer Marktstudie zufolge der führende Anbieter für Onlinezahlungen, erläuterte das Bundeskartellamt. Zugleich sind sie einer der teuersten Onlinezahlungsdienste hierzulande.

Die Standardgebühr beträgt 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Normalerweise legen alle Händler die jeweiligen Entgelte auf die Produktpreise um. Somit tragen die Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste, denn sie werden nicht wie die Versandkosten separat ausgewiesen. „Marktmächtige Zahlungsdienste“ könnten weiteren für ihre eigene Preissetzung erhalten. Bereits im Januar 2021 hatte der Gesetzgeber dem Kartellamt neue Instrumente in die Hand gedrückt. Seither achten die Bonner-Behörden noch mehr auf die boomende Internetwirtschaft, damit sie in diesem Bereich den Wettbewerb sicherstellen können. Darüber hinaus werden nun auch Tech-Konzerne wie Amazon oder Facebook genauer unter die Lupe genommen.

PayPal: Bereits viel früher aufgefallen

Schon im vorigen Jahr trat der Onlinezahlungsdienst PayPal ins Rampenlicht, da das Unternehmen inaktive Konten monetarisieren wollte. Zufolge eines Berichts der T3N, teilten sie ihren Kunden in einer E-Mail mit, dass sie ihre Konten benutzen sollten, um eine Gebühr für Inaktivität auszuweichen.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Dennis

    Das totaler Quatsch wenn ich etwas über Paypal verkaufe wird die Gebühr nachher oben drauf gehauen und nicht vorher im Preis liegt klaviert somit ist der Verkauf über Paypal immer teurer als andere Anbieter somit ist die Klausel in der Geschäftsbedingungen völliger Quatsch und Paypal setzt diese auch vor dem Verkäufer nicht durch.

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  2. Nutzerbild Händler

    Unser lieber Gesetzgeber hat doch vor Jahren beschlossen das man keine zusätzlichen Gebühren auf andere Zahlungsmethoden wie PayPal und Co. erheben darf! Zum Leidwesen der Verbraucher, selbstverständlich wird diese Gebühr seitdem mit in die Verkaufspreise einkalkuliert.

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  3. Nutzerbild Driss

    Blödsinn in der Deutschland mit den Gebühren von Paypal die verden extra berechnet und bezahlt und nicht in den Preis der Ware einkalkuliert

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  4. Nutzerbild SuBalsanOkinawa

    Wir haben die Erfahrung bei einnem Kinderfahrrad gemacht wurd Anfang Okt.bestellt um rechtzeitig zu Weihnachten da zu sein Pay-Pal Zhlg
    war vereinbart.Spätestens zum 16.12.sollte es ankommen.Nach mehreren Anrufen erst nicht erreichbar später nicht vergebene Rufnr.Auf gut Dtsch die(Schein!)Fa.schien plötzlich nicht mehr zu existieren!Also Notlösung zu kurz vor Hl.Abd.Ab Januar fing es an fur nicht gelieferte Ware forderte Pay-Pal199€.Keine Lieferung!-keine Zahlg! Dumm gelaufen-falsch gedacht da haben die dann per Inkasso das Geld gefordert!Ubd als junge Mutter und ahnungsloser Bürger der mit sowas nie was zu tun hat was nacht man da????Aus Angst zahlen!!!!Also wurde ich empfehlen solche Betrugsangebote nicht zu nutzen!!!!Trotz positiver Bewertungen Anbieþer vorsichtig zu sein man sieht viel Fake!!!!Und durch Inkassoforderungen mit der Angst von unbescholtenen Menschen kann man die konten von Faķe Angeboten u nicht existenten tel.nrn.(evtl.Pre-Paid-Sim-Karten u Schein Firmen)auch gut füllen!MFG SU

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