Verbraucherzentrale schleift zwei Fernwärmeanbieter vor Gericht

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Preiserhöhungen können für Verbraucher zu hohen Belastungen führen. Besonders groß ist das Risiko in Bereichen, in denen Unternehmen ein regelrechtes Monopol auf ihr Angebot besitzen, wie bei Fernwärmeanbietern. Gegen Erhöhungen zweier Unternehmen geht die Verbraucherzentrale gerichtlich vor.
Verbraucherzentrale schleift zwei Fernwärmeanbieter vor Gericht wegen unzulässiger Preiserhöhungen
Verbraucherzentrale schleift zwei Fernwärmeanbieter vor Gericht wegen unzulässiger PreiserhöhungenBildquelle: Foto von Sasun Bughdaryan auf Unsplash

Die Energiekosten für Verbraucher können sich schnell zu einer hohen Belastung entwickeln. Besonders groß ist das Risiko für solche Preiserhöhungen leider bei lokalen Fernwärmeanbietern. Häufig steht Kunden mit einem Fernwärmeanschluss lediglich ein Anbieter zur Verfügung, der die Belieferung überhaupt übernehmen kann. Eine Ansiedlung von mehreren Unternehmen lohnt sich wirtschaftlich in der Regel für Firmen nicht. Dadurch genießen viele Fernwärmeanbieter ein Monopol über ihre Kunden, dass diesen gehörig finanziell zusetzen kann. Zwei der Unternehmen verklagt die Verbraucherzentrale nun wegen vermeintlich rechtwidriger Preiserhöhungen.

Gravierende Preiserhöhungen von mehreren hundert Prozent festgestellt

Offenbar kam es bei den Fernwärmeanbietern E.ON sowie HanseWerk Natur zu unzulässigen Preiserhöhungen. Besonders stark waren die Preisanstiege überall dort, wo sie mehrere hundert Prozent betrugen. Sie führten zu massiven, finanziellen Belastungen für Verbraucher. Sowohl E.ON als auch HanseWerk Natur nahmen diese Preisanpassungen seit 2020 vor. Aus Sicht der Verbraucherschützer seien diese Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre aufgrund der nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Preisänderungsklauseln unwirksam.

Sowohl E.ON als auch HanseWerk Natur weisen die Vorwürfe jedoch entschieden zurück. Die hohen Energiepreise seien der damaligen Kosten- und Marktentwicklung geschuldet. Sämtliche Energiepreise der letzten Jahre wären fair, transparent, gesetzeskonform. HanseWerk Natur sieht die Ursache für die Preiserhöhungen in den historisch hohen Gaspreisen aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine. Das Unternehmen verspricht niedrigere Arbeitspreise für Wärmekunden ab 2024. Wie viel niedriger diese im Vergleich zum Jahrespreis von 2022 ausfallen, ist bisher jedoch nicht bekannt. Aufgrund der hohen Preise zahlten Verbraucher in 2021 und 2022 in vielen Versorgungsgebieten ein Vielfaches von dem, was sie noch im Jahr 2020 zahlen mussten.

So sehen sich etwa E.ON-Kunden im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in NRW einem stark veränderten Brutto-Arbeitspreis ausgesetzt. Kostete die Fernwärme 2020 noch 6,18 Cent pro Kilowattstunde, zahlten Kunden 2022 23,24 Cent pro Kilowattstunde. Berechnungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) ermittelten so eine Mehrbelastung von 3.500 Euro bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden in den Jahren 2021 und 2022. Auch in anderen Versorgungsgebieten erhöhten E.ON und HanseWerk Natur die Preise unter Berufung auf die eigenen Preisänderungsklauseln. Den Preisanstieg stuft der vzbv als rechtwidrig ein, da gerade diese Klauseln nicht den geltenden, rechtlichen Anforderungen entsprächen. Darum hat der vzbv nun 2 Sammelklagen gegen die Anbieter eingereicht wurden. Mit den Sammelklagen möchten die Verbraucherschützer direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher einklagen.

Anschluss zur Sammelklage schon bald möglich

Schon bald sollen sich betroffene dem Verfahren anschließen können. Möglich wird das über eine Eintragung im Klageregister des Bundesamt für Justiz (BfJ). Derzeit sind die Klageregister zu den Sammelklagen jedoch nicht eröffnet. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass dies innerhalb der nächsten Wochen geschehen wird. Wer sich in das Klageregister einträgt, wirkt mit diesem Schritt auch zugleich einer drohenden Verjährung der Ansprüche entgegen. Es lohnt sich daher, zeitnah nach Aktivierung des Klageregisters aktiv zu werden. Betroffene können auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bundesverband hier einen entsprechenden Alarm einstellen, um über eine Veränderung bei E.ON oder HanseWerk Merkur informiert zu werden.

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