Telekom: Fiese Tricks beim Kündigungsprozess aufgedeckt!

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Du willst deinen Telekom-Handyvertrag online kündigen – und wirst plötzlich vor angeblich riskanten Folgen gewarnt. Was wie ein Service-Hinweis wirkt, hält die Verbraucherzentrale für einen klaren Fall von Manipulation.
Ein Rechner steht auf einem Tisch, auf ihm zu sehen ein Telekom Logo, das Wort Kündigung und ein Spinnennetz
Telekom: Abmahnung wegen KündigungsformularBildquelle: Ki-generiert: Gemini

Im Kündigungsprozess auf telekom.de erscheint ein magentafarbener Infokasten mit der Frage: „Sind Sie sicher, dass Sie das riskieren wollen?“ Direkt darunter werden mögliche Folgen aufgezählt: Deine Mobilfunknummer könne verloren gehen, im Ausland drohten hohe Kosten, bei anderen Anbietern schlechter Empfang und mehr Verbindungsabbrüche. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist das keine neutrale Information, sondern ein bewusst aufgebautes Drohszenario, das dich von der Kündigung abhalten soll. Die Gestaltung des Formulars sei ein „manipulativer“ Einsatz von Dark Patterns und verstoße gegen den Digital Services Act, der solche Praktiken im Online-Handel untersagt. Die Telekom wurde deshalb abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Irreführende Aussagen zu Rufnummer und Roaming

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Verbraucherschützer, dass zentrale Hinweise schlicht falsch oder irreführend sind. Der Eindruck, du könntest deine vertraute Rufnummer durch die Kündigung verlieren, widerspricht dem Telekommunikationsgesetz: Anbieter müssen ermöglichen, dass du deine Rufnummer bei einem Wechsel mitnimmst, wenn du das möchtest. Und das inzwischen sogar kostenlos!

Auch der Verweis auf mögliche teure Gebühren im europäischen Ausland führt in die Irre. Die EU-Roaming-Verordnung gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter du bist. Zusätzliche Entgelte für reguläres EU-Roaming dürfen nicht verlangt werden – egal ob du bei der Telekom bleibst oder den Anbieter wechselst. Einziger Vorteil bei der Telekom: Bei ihr ist auch die Schweiz durch das EU-Roaming abgedeckt. Für viele andere Länder gibt es Roaming-Optionen – das aber bieten andere Mobilfunkanbieter auch an.

Wie geht es weiter?

Weigert sich die Telekom, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und solche Darstellungen künftig zu unterlassen, will die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte prüfen, heißt es. Die Telekom scheint indes bereits reagiert zu haben. Zumindest konnten wir bei einem Test am heutigen Tage zwar eine Magenta-farbene Warnbox feststellen, die jedoch über andere Themen informiert. So klärt sie über die Kündigungsfrist auf und informiert richtigerweise, dass mit der Kündigung mögliche Zusatzkarten auf einen Hauptvertrag umgestellt und ein möglicher MagentaEins-Vorteil wegfällt.

Für dich gilt aber: Lass dich von Warnkästen im Kündigungsprozess nicht einschüchtern. Deine Rechte bei Rufnummernmitnahme und EU-Roaming sind gesetzlich geregelt und hängen nicht am guten Willen eines einzelnen Anbieters. Eine Kündigung ist dein gutes Recht.

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