Fernsehen per Kabel: Darum musst du jetzt handeln

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Für Millionen Haushalte stehen in den nächsten Monaten Änderungen beim Kabelfernsehen an. Doch es werden keine positiven Änderungen, denn es wird teurer werden. Wir zeigen dir, warum das so ist, warum du dich bald selbst um dein Fernsehen kümmern musst und wie du dich richtig verhältst.
Ein-/Aus-Knopf auf einer Fernbedienung
Ein-/Aus-Knopf auf einer FernbedienungBildquelle: PublicDomainPictures / Pixabay

Hintergrund der Veränderung ist die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren. Diese hat die Politik beschlossen und eine Übergangsfrist für bestehende Verträge bis Mitte 2024 eingeräumt. Beim Nebenkostenprivileg geht es um die Abrechnung des Kabelfernsehens in Häusern, in denen es mehrere Wohnungen gibt. Bisher funktioniert das in der Praxis so: Die Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungswirtschaft schließt mit einem Kabelanbieter wie Vodafone, Pyur, der Telekom oder einem kleinen Anbieter einen Rahmenvertrag ab. Er regelt die Versorgung des Gebäudes, den Umfang der enthaltenden TV-Sender und die Abrechnung über eine Sammelrechnung. Da es nur einen Vertrag und einen Ansprechpartner für zig Wohnungen gibt, gibt es nur eine große Rechnung mit einem entsprechenden Rabatt auf die jeweilige Wohneinheit gesehen. Diese Rechnung legt die Verwaltung als Betriebsnebenkosten auf die einzelnen Bewohner um. Genau das ist aber ab kommendem Sommer nicht mehr zulässig.

Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr in den Miet-Nebenkosten

Durch das Nebenkostenprivileg waren alternative Anbieter, etwa per Streaming, im Nachteil. Schließlich bucht kaum jemand für zusätzliche Kosten einen TV-Zugang, wenn er schon das Basis-Angebot in der Wohnung hat und zahlen muss. Auch Mieter sahen sich oft im Nachteil, wenn sie gar kein Kabel-TV nutzten. Schließlich war der Betrag fürs Kabelfernsehen auf ihrer Nebenkostenabrechnung in jedem Fall drauf.

Nachdem Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände lange versucht hatten, gegen die Gesetzesänderung zu lobbyieren, sind sie nun bemüht, die Kunden in eigene Verträge zu bekommen. Vodafone hat bereits einen buchbaren Tarif für dich. Dabei ist es gar nicht unbedingt notwendig, einen Vertrag bei deinem bisherigen Kabelnetzbetreiber abzuschließen. Schließlich ist ein IPTV-Anschluss oftmals mit mehr Funktionen und teilweise sogar mit mehr Sendern ausgestattet als ein klassischer Kabelanschluss, den du bisher wegen des Nebenkostenprivilegs inklusive hattest. Auch Satellit oder DVB-T2 wären denkbare Alternativen.

Einige Kabelanbieter haben bereits angekündigt, ihr klassisches Kabelfernsehen komplett abzuschalten. Bei ihnen wird das TV-Signal nur noch über das Internet kommen. Das schafft ihnen einige Probleme aus der Welt. Denn es ist technisch gar nicht so einfach für die Kabelanbieter, eine einzelne Wohnung vom Kabelfernsehen abzuklemmen. Hat der Kunde beispielsweise Internet beim Kabelanbieter gebucht, ist es nicht möglich, sein Kabel, das in die Wohnung führt, abzuklemmen. Nur ein Frequenzfilter könnte hier helfen.

Je nach Netzarchitektur im Haus ist ein Frequenzfilter aber nicht möglich – etwas dann, wenn alle Wohnungen an einer einzelnen Leitung hängen. Diese als Baumarchitektur bezeichnete Verlegeart stammt noch aus der Zeit des reinen Kabel-TV und würde es erfordern, dass Techniker in deiner Wohnung eine Sperrdose setzen müssten. Ob sich diese Technikerfahrten letztlich für den Kabelnetzbetreiber rechnen, darf bezweifelt werden. In der Praxis dürfte das wohl dazu führen, dass es künftig den ein oder anderen „Schwarzseher“ mehr gibt. Vodafone ist dennoch der Auffassung, man finde eine technische Lösung, um Schwarzseher abzuschalten.

Abweichende Regelung bei Eigentumswohnungen

Wenn du in einer Eigentumswohnung wohnst, ist die Sachlage etwas komplizierter. Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge für das Kabelfernsehen per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen. Wichtig: Die Eigentümer sollten dem Kabelanbieter einen kostenlosen Gestattungsvertrag geben. Andernfalls kann niemand im Objekt Kabel-TV oder Internet per Kabel buchen.

Vorsicht vor Vertretern

Die anstehende Änderung beim Kabelfernsehen nutzen aktuell auch zahlreiche Verkäufer und Vertreter. Sie sorgen an der Haustür für Panik und wollen dir Verträge aufquatschen. Dabei haben sie aber nur selten das für dich beste Angebot im Sinn, sondern vielmehr das Angebot, das ihnen eine gute Provision bringt. Die Verbraucherschützer raten, niemanden in deine Wohnung zu lassen. Unangekündigte Überprüfungen des Kabelanschlusses sind meist ein Vorwand, um dir einen Vertrag aufzuquatschen. Außerdem solltest du keine Verträge an der Haustür unterschreiben. Einen Techniker, der deine Kabeldose nach einer Kündigung verplomben will, musst du allerdings in die Wohnung lassen.

Was bedeutet das für Bürgergeld/ALGII-Empfänger?

Nach aktueller Regelung bekommen Arbeitslosengeld-II Empfänger (ALG-II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Besteht kein Sammelanschluss, so muss der ALG-II Empfänger die Kosten aus dem Regelsatz bezahlen. Verbraucherschützer argumentieren, diese Regelung benachteilige bislang ALG-II Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gebe es künftig eine faire und soziale Gleichbehandlung.

Nebenkostenprivileg fällt: Diese Alternativen hast du zum Kabelfernsehen

Fürs Kabel gilt beim Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Als Mieter einer großen Wohnungsgesellschaft oder -genossenschaft sollte deine Verwaltung dich über die anstehenden Änderungen im kommenden Jahr informieren. Du wirst dich dann selbst um einen Vertrag kümmern müssen, sofern du beim Kabelfernsehen bleiben willst. Doch es gibt Alternativen.

Bist du Mieter in einer Eigentumswohnung oder selbst Eigentümer, gelten die Beschlüsse der WEG. Hat die WEG sich nicht gegen das Kabelfernsehen entschlossen, so kannst du vermutlich künftig kostenlos schauen – sofern dein Vermieter die Kosten nicht einfach auf die Kaltmiete aufschlägt bei der nächsten Mieterhöhung. Als Eigentümer wird dir die Verwaltung die Kosten weiterhin in Rechnung stellen – eine Art Nebenkostenprivileg light.

Solltest du in einem Einfamilienhaus wohnen, hast du vermutlich ohnehin schon einen Vertrag mit dem Kabelanbieter, sofern du überhaupt Kabelfernsehen nutzt. Dann ändert sich nichts.

Es gibt verschiedene Methoden, Fernsehen zu empfangen. Wir haben dir die Vor- und Nachteile von Satellit, Kabel, Internet und Antenne zusammengestellt. Wenn du auf einen reinen Streaming-Dienst, den du beispielsweise per Smart-TV-App oder Fire TV Stick per Internet empfangen kannst, wechseln willst, findest du hier eine Übersicht verschiedener TV-Streaming-Dienste. Achtung: Wenn du Sky sehen willst, so geht das nicht über alle Streaming-Dienste und Verbreitungsformen, es sei denn, du buchst Sky ebenfalls als Streamingdienst.

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