Achtung: Diese Sparmaßnahme kann dich deinen Mietvertrag kosten

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Mit der Erhöhung der Energiepreise wurden Haushalte kreativer darin, Energie einzusparen und die eigenen Kosten zu reduzieren. Doch nicht jede dieser Sparmaßnahmen eignet sich für alle Haushalte. Vorsicht ist in Mehrfamilienhäusern geboten, die über eine zentrale Heizungsanlage versorgt werden.
Achtung - diese Sparmaßnahme kann dich deinen Mietvertrag kosten
Achtung - diese Sparmaßnahme kann dich deinen Mietvertrag kosten Bildquelle: Image by ri from Pixabay

In den vergangenen Jahren haben die Energiepreise zugenommen. Besonders teuer wurden Gas und Öl während der Energiekrise. Mittlerweile haben sich die Preise glücklicherweise stabilisiert, dennoch besteht beim Heizen ein großes Einsparpotenzial. Sparmaßnahmen sollen dazu dienen, unsere Energiekosten zu senken. Viele Methoden stehen dafür zur Verfügung, doch nicht alle sind empfehlenswert. Die falsche Wahl kann dich sogar unwissentlich deinen Mietvertrag kosten, wenn deine Heizkosten über einen Heizkostenverteiler ermittelt werden. In diesem Fall darfst du nämlich keinen Heizkörperventilator an deine Heizkörper montieren.

Heizkörperventilator in einigen Mietwohnungen verboten

Heizkörperventilatoren können eine hilfreiche Möglichkeit darstellen, die Energiekosten zu senken. Mit ihrer Hilfe lassen sich Räume schneller erwärmen, teilweise in der Hälfe der Zeit. Die Heizkörper können mit ihnen auf niedrigeren Temperaturen oder kürzer laufen, wodurch insgesamt weniger fossile Brennstoffe benötigt werden. Anbieter von Heizkörperventilatoren werben mit einer möglichen Kostenersparnis von bis zu 22 Prozent. Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht im Schnitt zwischen 12.000 und 18.000 Kilowattstunden an Gas. Das sind umgerechnet rund 960 bis 1.440 Euro jährlich, wenn man von einem Gaspreis von 8 Cent pro Kilowattstunde ausgeht. Mit einem Heizkostenventilator spart ein 4-Personen-Haushalt so circa 211 bis 317 Euro ein.

Ein einzelner Ventilator für einen Heizkörper kostet dich dabei lediglich um die 50 bis 60 Euro. Einige Hersteller bieten auch Mehrfachsets an, die im Preis pro Stück günstiger ausfallen. Das lohnt sich vor allem, wenn du mehrere Heizkörper zugleich mit der Energiesparmaßnahme versehen möchtest. Möchtest du hingegen zunächst austesten, wie viel Ersparnis dir eines der Geräte verschaffen kann, empfiehlt es sich den am meisten beheizten Raum damit auszustatten. In vielen Haushalten dürfte das auf das Wohnzimmer als Lebensmittelpunkt zutreffen.

Heizkörperventilatoren rentieren sich schnell

Je nach Anzahl der Heizkörper in deinem Haushalt rechnet sich die Aufrüstung somit bereits im ersten oder zweiten Jahr der Anschaffung für dich. Leider dürfen sie jedoch nicht zum Einsatz in Mietwohnungen kommen, die neben einer Zentralheizung auf Heizkostenverteiler setzen. In solchen Wohnungen würden die Geräte den Verbrauch des Einzelnen zum Nachteil der übrigen Nutzer der Heizungsanlage verfälschen. Wer gegen dieses Gebot verstößt, kann abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn die zentrale Heizungsanlage mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet ist. In diesem Fall darfst du deinen Heizkörperventilator anbringen.

Heizkostenverteiler kommen besonders häufig in Altbauten vor. Es handelt sich um kleine Geräte direkt an deinem Heizkörper, die von dir abgelesen werden müssen oder von einem Messdienst abgelesen werden. Bei einem Wärmemengenzähler hingegen gibt es eine zentrale Stelle in deiner Wohnung, an der du die Werte ablesen musst. Bist du dir unschlüssig darüber, was per Hausordnung in deiner Mietwohnung erlaubt ist, lohnt sich im Zweifelsfalle eine Anfrage bei deiner zuständigen Hausverwaltung. Am besten sollte die Auskunft dabei schriftlich erfolgen, damit du im Nachhinein nachweisen kannst, wie sich deine Verwaltung dazu geäußert hat.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Viel zu einfach und viel zu oberflächlich.
    Jeder Ventilator braucht Strom.
    Stromkosten müssen in der Rechnung auch berücksichtigt werden.
    Außerdem werden Wärmekosten nicht ausschließlich nach Heizkostenverteiler berechnet, sondern nach einem Verhältnis 30 zu 70 oder 50 zu 50, je nach Vertrag. Da die Wärme nicht nur durch Heizkörper abgegeben wird, sondern auch durch die Wände und Decken, wird man an den Heizkosten grundsätzlich beteiligt, sogar dann, wenn die Heizkörper immer aus waren.
    Somit werden 70 % Heizkosten zwischen allen Parteien gleich aufgeteilt und 30 % nach tatsächlichen Verbrauch.
    Somit schmelzt der erhoffter Ersparnis dahin.

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  2. Nutzerbild Karsten Frei

    Wenn man von gleichgeschalteten Medien im Westen spricht, findet man hier und da immer wieder die Bestätigung.
    Zum wiederholten Mal merke ich, dass unterschiedliche Medien gleiche Themen zeitnah aufgreifen, dabei handelt es sich um keine Sensation, oder ähnliches, was absolut verständlich wäre, sondern um ein absolutes Randthema.
    Und dieser Artikel gehört dazu.
    Heute hier, morgen da.
    Z.B. https://www.giga.de/news/heizkoerperventilator-in-mietwohnungen-hier-kann-der-einsatz-zur-abmahnung-fuehren/
    Und was erstaunlich ist, es handelt sich nicht um ein Werbeartikel, z.B. für Heizkörperventilator, sondern dagegen. Es wird aktiv dagegen beworben, mit Rechtsverstößen argumentiert und Angst gemacht.
    Wer zahlt für diese Angstmacherei?
    Regierung?

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