Wenn aus kostenlos dein Bankrott wird: Illegale Downloads sind teuer

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Wenn aus kostenlos dein Bankrott wird, bist du in die Falle von illegalen Downloads getappt. Der Download von Musik oder Filmen aus dem Internet kann Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder mehrere Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. So erkennst du riskante Download-Quellen.
Wenn aus kostenlos dein Bankrott wird - Illegale Downloads sind teuer
Wenn aus kostenlos dein Bankrott wird - Illegale Downloads sind teuerBildquelle: Photo by Campaign Creators on Unsplash

Doch was ist im Umgang mit Downloads im Internet erlaubt? Auf welche kostenlosen Angebote kannst du dich verlassen? Nicht alles, was im Internet umsonst angeboten wird, ist auf die Dauer wirklich kostenlos. Oder erlaubt. So schützt du dich vor einem bösen Erwachen.

Hier lauern Fallen beim Download

Wer Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, kann mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich. Grund dafür sind Urheberrechtsverletzungen, die mit illegalen Downloads einhergehen. Die Gesetzeslage unterscheidet hier nicht zwischen einer unabsichtlichen und einer absichtlichen Urheberrechtsverletzung. Das bedeutet: Jeder kann unwissend zum Täter werden und muss mit Konsequenzen rechnen.  Wenn du dich für den Download von Filmen und Musik entscheidest, solltest du dir bei deinen Quellen sicher sein.

Ist Filesharing illegal?

Bei Filesharing handelt es sich um das Teilen von Dateien. Üblicherweise teilt man diese Daten über sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke). So kannst du auch Filme und Serien kostenlos herunterladen. Das Teilen von Dateien über solche Netzwerke ist per se nicht verboten. Problematisch wird es jedoch, wenn es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dateien handelt. Prinzipiell kannst du bei allen Filmen, Serien und Musik, die man teilt, davon ausgehen, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Denn das Urheberrecht für ein Werk kann sogar vererbt werden. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, erlischt das Urheberrecht endgültig. Ist das, was du herunterladen möchtest, also vor weniger als 70 Jahren entstanden, gilt das Urheberrecht mit großer Sicherheit.

Ein wichtiger Anhaltspunkt ist hierbei ebenso die Aktualität der Dateien. Wird etwa ein Film angeboten, der im Kino ausgestrahlt wird oder ein Computerspiel, das frisch erschien, solltest du misstrauisch sein. Ähnliches gilt für Musik, die man häufig im Radio spielt. Trägt ein Werk keinerlei Copyright-Vermerk, bedeutet das nicht, dass es keinen Urheberrechtsschutz genießt. Anders sieht es nur bei Dateien aus, die man unter sogenannten Creative Commons Lizenzmodulen teilt. Bei diesen wird klar angegeben, zu welchen Bedingungen du über die Datei verfügen kannst.

Als legal kannst du kostenpflichtige Angebote von Musik, Filmen und Serien betrachten. Häufig sind diese mit Streaming-Anbietern wie Sky, Amazon Prime Video, Netflix oder Disney+ verbunden. Einige dieser Plattformen ermöglichen dir etwa Offline-Downloads, mit dem du Filme und Serien vorab herunterladen kannst. Dadurch bist du nicht auf einen Internetzugang angewiesen, wenn du unterwegs bist und kannst dennoch Filme und Serien anschauen. Solange du einen Download über einen seriösen Anbieter erwirbst, kannst du davon ausgehen, dass dieser die Dateien rechtmäßig verwertet. Unseriöse Anbieter erkennst du hierbei an Hinweisen auf ihren Webseiten. So findet sich auf Betrugsseiten etwa kein Impressum, Kontaktmöglichkeiten sowie ein Kundenservice fehlen.

Haftet der Inhaber des Anschlusses?

Auch wenn man bei illegalen Downloads den Inhaber des Anschlusses immer zuerst als Täter vermutet, kann man einen solchen Vorwurf entkräften. Da sich bei solchen Aktivitäten immer die IP-Adresse ermitteln lässt, gerätst du als Besitzer des Anschlusses unweigerlich ins Visier. Denn jedes Gerät, das auf das Internet zugreift, wird mit einer solchen IP-Adresse versehen, die sich immer zum Anschluss bei einem Anbieter nachverfolgen lässt. Es kann dir also passieren, dass dich der Anwalt eines Urhebers abmahnt, selbst wenn du keinerlei Downloads getätigt hast. In solchen Fällen geht die Abmahnung häufig mit einer Zahlungsaufforderung sowie einer Unterlassungserklärung einher. Im Prinzip handelt es sich dabei um ein außergerichtliches Vergleichsangebot.

Dieses musst du jedoch keineswegs blind unterzeichnen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn du mit Sicherheit weißt, dass du keinerlei Rechtsverletzung begangen hast, kannst du dich gegen die Vorwürfe wehren. Dazu genügt es jedoch nicht, nur deine Unschuld zu beteuern. Als Anschlussinhaber trifft dich eine sogenannte „sekundäre Darlegungslast“. Das bedeutet, dass du bei der konkreten Rechtsverletzung recherchieren musst, wer dafür verantwortlich ist. Dafür genügt es nicht, nur abstrakt auf einen möglichen anderen Täter zu verweisen. In der Praxis kann es daher schwierig werden, dich von den Anschuldigungen zu entlasten.

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