Solaranlagen: Dieser eine Fehler kostet dich jetzt das Dreißigfache

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Wenn du in Deutschland eine Solaranlage betreiben möchtest, ist dafür eine Anmeldung im sogenannten Marktstammdatenregister erforderlich. Versäumst du diese Anmeldung zur rechten Zeit, kann das ein teurer Fehler für dich werden, der sich schnell auf einen vierstelligen Betrag summiert.
Solaranlagen - Dieser eine Fehler kostet dich jetzt das Dreißigfache
Solaranlagen - Dieser eine Fehler kostet dich jetzt das DreißigfacheBildquelle: Foto von Jubbar J. auf Unsplash

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll alle angeschlossenen PV-Anlagen und Balkonkraftwerke in Deutschland erfassen. Nicht immer jedoch melden Besitzer von Solaranlagen diese auch korrekt beim zuständigen Register an. Durch die Doppelanmeldung von Marktstammdatenregister und Netzbetreiber kam es schon vielfach zu Irrtümern und Versäumnissen. Auch wenn Anlagen-Besitzer bemüht waren, alle bürokratischen Schritte umzusetzen. Bis 2022 waren die Kosten für ein Versäumnis der Anmeldung im Marktstammdatenregister noch überschaubar. Jetzt kostet es dich jedoch hohe Summen, wenn du deine Anlage nicht ordnungsgemäß anmeldest.

Solaranlage nicht angemeldet? Dreißigfache Strafzahlung wird fällig

Wer bis 2022 aus Irrtümern oder Versäumnissen heraus seine PV-Anlage nicht beim Marktstammdatenregister angemeldet hat, musste mit überschaubaren Strafen rechnen. Lediglich 20 Prozent der Einspeisevergütung, die dem Anlagen-Besitzer zugestanden hätte, wurden dafür einbehalten. Bei einer durchschnittlichen Solaranlage mit fünf Kilowattpeak Leistung summiert sich die Einspeisevergütung in einem Jahr auf ungefähr 185 Euro. Eine Anlage mit zehn Kilowattpeak Leistung kann bis zu 370 Euro jährlich erbringen. Damit lagen die jährlichen Strafzahlungen für eine fünf bis zehn Kilowattpeak große Anlage lediglich zwischen 37 und 74 Euro. Eine geringe Summe, die am Jahresende die Besitzer der PV-Anlage vielleicht ärgerte, in der gesamten Rechnung jedoch problemlos zu verschmerzen ist. Mittlerweile ist die Nichtanmeldung einer Solaranlage allerdings um ein Vielfaches teurer geworden. Bis zu dreißig Mal höhere Strafzahlungen sind möglich. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, erhielten rund 1.800 Kunden des Unternehmens Osthessen Netz in Fulda vor Kurzem Strafbescheide für nicht angemeldete Solaranlage.

Die Höhe der Strafsummen in diesen Bescheiden dürfte für ein böses Erwachen bei vielen PV-Besitzern gesorgt haben. Anstatt die bisher üblichen 20 Prozent Anteil an der Einspeisevergütung einzubüßen, mussten die Betroffenen für jeden nicht angemeldeten Monat zehn Euro pro Kilowattpeak Leistung zahlen. Dabei behandelt das Gesetz einen Stromspeicher sogar als separate Anlage. Haushalte, die also über einen nicht angemeldeten Stromspeicher und eine PV-Anlage verfügen, zahlten somit eine doppelte Strafzahlung. In Fällen mit Batteriespeicher und Solaranlage summiert sich die Strafzahlung für das ganze Jahr 2023 schnell auf 2.400 Euro. Mehr als dreißig Mal so viel, wie man noch vor einem Jahr gefordert hätte. Eine Chance, die hohen Kosten abzumildern, haben die Besitzer der Anlagen jedoch. Wer seine Solaranlage nachträglich bei der Bundesnetzagentur anmeldet, erhält immer 80 Prozent der Strafzahlung zurück. 480 Euro bleiben jedoch unwiederbringlich verloren.

Strafzahlungen fließen in EEG-Fördertopf

Dabei fallen die Strafbescheide des Versorgers nicht so hoch aus, weil sich das Unternehmen einen Gewinn davon erhofft. Osthessen Netz gehört zu der RhönEnergie-Gruppe, die wie alle Energieversorger die Einnahmen aus solchen Strafzahlungen zu 100 Prozent in den Fördertopf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weiterleiten müssen. Der Energieversorger profitiert somit nicht von den Zahlungen der Anlagen-Besitzer. Vielmehr betont Osthessen Netz, dass sämtliche Solaranlagen-Besitzer sowohl vor der Inbetriebnahme als auch bei der Aufnahme in das Abrechnungssystem der Netzgesellschaft auf die Anmeldepflicht hingewiesen worden. Die höheren Strafzahlungen sollen den nötigen Anreiz schaffen, damit auch tatsächlich alle Solaranlagen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die bisher recht geringen Summen brachten nicht den gewünschten Effekt.

Da das Stromnetz auf die Zukunft gerüstet werden muss, haben Energieversorger nun ein gesteigertes Interesse daran, tatsächlich alle Solaranlagen zur Anmeldung zu bringen. Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur benötigen möglichst genauen Daten zur Auslastung der Netze in den jeweiligen Gebieten. Nur so können akkurate Aussagen darüber getroffen werden, in welchen Bereichen weitere Geräte mit einem hohen Verbrauch wie Wärmepumpen oder Wallboxen installiert werden können.

Zusätzlich helfen diese Daten für Netzbetreiber auch genauer vorherzusagen, in welchen Regionen eine Drosselung von Wärmepumpen oder Wallboxen nötig sein könnte. Ebenso lässt sich der Bedarf an weiteren Stromleitungen in Regionen so wesentlich nachhaltiger schätzen und einplanen. Eine hohe Dunkelziffer von Solaranlagen, die nicht in der weiteren Planung für Deutschlands Netzausbau berücksichtigt werden, könnten sich als Problem erweisen. Erst kürzlich kam mit der neuen Kraftwerksstrategie der Bundesregierung weitere Bewegung in die Branche. Zukünftig könnten weitere Anreize wie Strafzahlungen oder Vergünstigungen für steuerbare Geräte folgen, um auch Privatpersonen in die Umstrukturierung des deutschen Stromnetzes einzubinden.

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