PV-Anlagen: Das ändert sich ab Februar 2024 für Anlagenbesitzer

4 Minuten
Ab dem 1. Februar 2024 treten einige Neuerungen für Besitzer von PV-Anlagen in Kraft. Nicht jede dieser Änderung ist dabei erfreulich. Denn mit diesem Stichtag erhalten viele Anlagenbesitzer weniger Geld für ihren Strom als bisher. Verantwortlich dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
PV-Anlagen – das ändert sich ab Februar 2024 für Anlagenbesitzer
PV-Anlagen – das ändert sich ab Februar 2024 für AnlagenbesitzerBildquelle: Foto von Chelsea auf Unsplash

Für Besitzer von PV-Anlagen ändert sich einiges ab Februar 2024. Darunter gibt es leider auch schlechte Nachrichten, denn die Einspeisevergütung sinkt ab dem 1. Februar 2024. Im Schnitt handelt es sich dabei jedoch lediglich um einen geringen Rückgang von rund einem Prozent weniger Einspeisevergütung. Wer seine Anlage vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024 anmeldet, erhält diese neuen Vergütungssätze. Ab dem 1. August 2024 soll die nächste geringfügige Absenkung der 2023er-Sätze um weitere ein Prozent nachfolgen.

EEG 2023 betrifft alle Neuanlagen seit Januar 2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt bereits seit mehr als 20 Jahren. Seit dem ersten Inkrafttreten des Gesetzes wurde es mehrfach Änderungen unterzogen. Zurzeit gelten die Bedingungen des EEG 2023. Das Gesetz befasst sich mit der Einspeisung von erneuerbarem Strom in die öffentlichen Netze. Dabei unterliegt jede PV-Anlage mit Netzanschluss dieser Gesetzgebung, mit all ihren Vorgaben und Pflichten. Dadurch können PV-Anlagenbesitzer von einer Fördervergütung für den Strom profitieren, der in das öffentliche Netz fließt. Diese sogenannte Einspeisevergütung finanziert sich vom EEG-Konto. Die Höhe variiert dabei je nach Jahr und Bedingungen, unter denen die PV-Anlage ans Netz genommen wurde. Zurzeit werden in der Politik weitere Änderungen rund um das EEG diskutiert, insbesondere durch den geringen Füllstand des EEG-Kontos, das die Einspeisevergütung finanziert.

Nach Wegfall der EEG-Umlage hatte sich dieses Ende 2023 auf unter eine Milliarde geleert. Die Herabsenkung der Einspeisevergütungen hängt jedoch nichts mit dem derzeitigen Füllstand des EEG-Kontos zusammen. Die Senkung um ein Prozent für jedes halbe Jahr wurde im EEG 2023 beschlossen. Zugleich entfiel jedoch die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe bei einem verzögerten Anlagenbau. Dadurch sollen Anlagenbesitzer nicht mehr dafür bestraft werden, wenn der Anschluss der Anlage durch das hohe Interesse viele Bürger mehrere Monate Wartezeit mit sich bringt. Zukünftig können auch PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung im Garten gefördert werden. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, dass sich das Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet.  

Einspeisevergütung ab dem 1. Februar 2024

Mit dem EEG 2023 gelten verbesserte Vergütungssätze für Anlagen, die man ab 2023 in Betrieb nahm. Diese Sätze sind somit für alle Anlagen relevant, die bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Zum 1. Februar 2024 sinken die Vergütungssätze für Neuanlagen geringfügig, sodass du rund ein Prozent weniger Einspeisevergütung erhältst, wenn deine Anlage nach diesem Stichtag ans Netz geht. Wie bei allen PV-Anlagen gilt es dabei zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen zu unterscheiden. Anlagen mit Eigenversorgung erhalten bei einer Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 2024 die folgenden Vergütungssätze:

  • Für Anlagen bis 10 kWp 8,11 Cent pro kWh
  • Bei Anlagen über 10 kWp gelten für den Anlagenteil ab 10 kWp 7,03 Cent pro kWh

Bei der Eigenversorgung bedeutet das, eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,11 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 7,03 Cent pro kWh. Im Durchschnitt wären das also 7,75 Cent pro Kilowattstunde an Strom, die du mit der Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Für die Volleinspeisung erhalten Anlagenbesitzer einen höheren Vergütungssatz pro Kilowattstunde. Dennoch lohnt sich bei den Anlagen häufig der Eigenverbrauch stärker als der Anschluss als Volleinspeise-Anlage. Lediglich einige alte PV-Anlagen, die noch von deutlich höheren Sätzen profitieren, bilden hierbei eine Ausnahme. Auch für Volleinspeise-Anlagen unterscheidet man die Einspeisevergütung an der 10 kWp-Grenze:

  • Für Anlagen bis 10 kWp 12,87 Cent pro kWh
  • Bei Anlagen über 10 kWp gelten für den Anlagenteil ab 10 kWp 10,79 Cent pro kWh

Bei einer Volleinspeise-Anlage bedeutet das, eine 15 kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp 12,87 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,79 Cent pro kWh. Durchschnittlich erhält diese Volleinspeise-Anlage damit 12,18 Cent pro kWh. Die Kosten einer kWh beim Stromanbieter liegen jedoch deutlich höher, zurzeit bei etwa 27 Cent für Neukunden.

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein