Einspeisevergütung vor dem Aus? EEG-Konto ausgereizt

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Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die die Betreiber damit erzielen, aber unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, subventioniert der Staat die Einspeisevergütung. Jetzt blickt sie jedoch einer unsicheren Zukunft entgegen.
Einspeisevergütung vor dem Aus - EEG-Konto ausgereizt
Einspeisevergütung vor dem Aus - EEG-Konto ausgereiztBildquelle: Foto von Daria Nepriakhina auf Unsplash

Vom Höchststand von über 17 Milliarden Euro im August 2022 fiel das EEG-Konto gegen Ende dieses Jahres auf knapp 1 Milliarde. Das geht aus Daten der vier großen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW hervor. Innerhalb der nächsten Monate droht das EEG-Konto in die Miesen zu rutschen. Steht die Einspeisevergütung damit vor dem Aus?

So funktioniert das EEG-Konto

Auf dem EEG-Konto werden Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet. Die Einnahmen stammen dabei aus dem Verkauf des einspeisten Stroms zu Marktpreisen an der Strombörse. Vorgenommen werden diese Verkäufe durch die vier großen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW. Auf der Seite der Ausgaben fallen die Einspeisevergütungen an, die beispielsweise an die Betreiber von PV-Anlagen fließen. Die Differenz, die sich aus Einnahmen und Ausgaben bildet, schlug man über die EEG-Umlage auf den Strompreis auf. Dafür war es notwendig einmal im Jahr, stets am 30. September, das EEG-Konto auszugleichen. Der Saldo, der sich zu diesem Zeitpunkt ergab, diente der Berechnung der EEG-Umlage für das Folgejahr. Ohne EEG-Umlage fehlen nun zusätzliche Finanzierungsmittel, die durch das Urteil des Bundesgerichtshofes nicht mehr aus den nicht genutzten Coronageldern hinzufließen können.

Einspeisevergütung vor dem Aus? EEG-Umlage fehlt

Für die notwendigen finanziellen Mittel auf dem EEG-Konto war lange Zeit die EEG-Umlage verantwortlich. Sie wurde auf alle Stromverbraucher umgelegt, die dadurch erzielten Zuschüsse flossen direkt auf das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Damit stellte die EEG-Umlage sicher, dass stets eine gewisse Investitionssicherheit gewährleistet bleibt, um die Stromwende voranzubringen. Am Vorbild der deutschen Umlage-Finanzierung orientierten sich viele andere Länder für ihre gesetzlichen Förderungen zu Wind- und Solarkraft. Der steigende Strompreis während der Energiekrise belastete jedoch Haushalte in Deutschland enorm. Als zusätzlicher Kostenfaktor in einer bereits teuren Phase zog die EEG-Umlage entsprechenden Unmut auf sich. Zur Entlastung der Bürger entschied die Regierung, die EEG-Umlage auszusetzen. Stattdessen sollte der Differenzbetrag auf dem EEG-Konto direkt durch die Regierung mithilfe des Klima- und Transformationsfonds ausgeglichen werden.

EEG-Kontoverlauf über das Jahr 2023
EEG-Kontoverlauf über das Jahr 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wurde die EEG-Umlage somit vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Alle Stromverbraucher sind seither von der zusätzlichen Abgabe befreit. Dabei lag ihr Wert zum 1. Juli 2022 zuletzt auf einem besonders niedrigen Niveau. Lediglich 3,72 Cent pro Kilowattstunde waren übrig. Im Vorjahr hatte die EEG-Umlage für Verbraucher noch rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde betragen. 2022 hatte die EEG-Umlage somit den niedrigsten Wert seit rund 10 Jahren erreicht. Besonders spannend werden diese Zahlen, wenn man sie im Vergleich zur EEG-Strommenge betrachtet. Diese hatte sich nämlich verdoppelt und stieg von 118 auf 239 Terawattstunden an. Im August 2022 fanden sich insgesamt 17,5 Milliarden Euro auf dem EEG-Konto. Eine Abschaffung der EEG-Umlage wäre in diesem Jahr somit gar nicht erforderlich gewesen. Stattdessen wäre die EEG-Umlage negativ ausgefallen und hätte somit automatisch als eine Strompreisbremse fungiert.

Kehrt die EEG-Umlage zurück?

Seither schmolz der Puffer jedoch kontinuierlich, bis er zusätzlich einen traurigen Stand von lediglich 900.000.000 Euro im vergangenen Dezember erreichte. Damit verbleibt keine Milliarde mehr. Rund 10 Milliarden Euro müssten aus dem regulären Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Summen, die in anderen Maßnahmen jedoch dringender gebraucht werden. Gerade die jüngsten Proteste der Bauern verdeutlichen, dass die Verwendung der Mittel bereits jetzt hart umstritten ist. Hans-Josef Fell, einer der Gründer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert daher eine Rückkehr zur Strompreis-Umlage. In den kommenden Monaten muss sich die Regierung somit entscheiden, wie die bereits garantierten Vergütungen für Strom aus Photovoltaik-, Wind- oder Bioenergie bezahlt werden soll. Ob es letztlich zu einer Neueinführung der EEG-Umlage kommt oder andere Mittel bereitgestellt werden, um das Defizit auszugleichen, bleibt offen. Da die Regierung jedoch die Einspeisevergütungen für Anlagen garantiert hat, sollten Besitzer nicht mit einem Ausfall der Einspeisevergütung rechnen müssen.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Die Einspeisevergütung soll komplett weg gestrichen werden.
    Der eingespeiste Strom soll 1 zu 1 mit verbrauchten verrechnet werden und gut ist.
    Sämtliche Bürokratie diesbezüglich fällt weg. Die Verbraucher können dann langfristig rechnen und planen und Energieversorger sollen vom Gesetzgeber gezwungen sein Speicherkapazitäten auszubauen. Sei es Wasser oder Thermal oder Akku, spielt dabei keine Rolle.
    Es ist ökonomischer Wahnsinn, den Strom am Tage ins Ausland abzugeben und dafür noch draufzahlen, damit vom Netz genommene Kraftwerke entschädigt werden, und am Abend den gleichen Strom für dreifachen Preis zurück zu kaufen.
    Es ist kein Wunder, dass solche Energiepolitik keine Befürworter in der Bevölkerung findet. Das ist eine Politik in besten DDR-Traditionen.

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  2. Nutzerbild Dani

    Diese maßlos übertriebe Erhöhung der Einspeisevergütung war außerdem unfair gegenüber denjenigen, die bis wenige Monate vorher ihre Anlage in Betrieb genommen haben und nur rund die Hälfte der Vergütung bekommen. Hier war mal wieder Ideologie und Größenwahn stärker als Augenmaß.

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