Einspeisevergütung 2024 – Alle wichtigen Informationen im Überblick

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Seit Januar 2023 gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als vollständig. Mit Änderungen in der Gesetzesgrundlage hat sich auch die Einspeisevergütung 2023 entsprechend geändert. Alle wichtigen Informationen rund um die Einspeisevergütung haben wir in diesem Überblick für dich zusammengefasst.
Einspeisevergütung 2024 – Alle wichtigen Informationen im Überblick
Einspeisevergütung 2024 – Alle wichtigen Informationen im ÜberblickBildquelle: Vivant Solar

Im Gegensatz zu Steckersolargeräten können größere PV-Anlagen wesentlich mehr Strom produzieren. Dabei lässt sich der gesamte Strom häufig nicht während der Hochzeiten der Sonnenstrahlen im eigenen Haus verbrauchen. Überschüssiger Strom fließt entweder in einen geeigneten Stromspeicher oder in das öffentliche Netz zurück. Jede Kilowattstunde, die von deiner PV-Anlage in das öffentliche Netz fliest, wird mit der sogenannten Einspeisevergütung bezahlt. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der genauen Größe deiner Anlage ab.  

Einspeisevergütung: So hoch sind die aktuellen Vergütungssätze

Eine Einspeisevergütung kannst du grundsätzlich für viele Formen von PV-Anlagen erhalten. Ausnahmen bilden dabei sogenannte Balkonkraftwerke, wenn sie durch das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht für die Einspeisevergütung berücksichtigt werden. Eine grundsätzliche Anmeldung für die Einspeisevergütung ist jedoch auch für die Mini-PV-Anlagen möglich. Die neuen Vergütungssätze gelten bereits seit dem 1. Februar 2024. Anlagen, die bis zum 31. Januar 2023 ans Netz gingen, konnten noch von höheren Sätzen profitieren. Ab dem 1. Februar 2024 sinken sie nun jedes halbe Jahr um einen Prozent. Die nächsten drei Reduktionen der Einspeisevergütungen erfolgen somit, sofern keine weitere Gesetzesänderung in diesem Jahr eintritt:

  • am 01. August 2024
  • am 01. Februar 2025
  • sowie am 01. August 2025

Unterschieden wird zwischen sogenannten Volleinspeise- und Eigenversorgungs-Anlagen. Volleinspeise-Anlagen übertragen ihren gesamten Strom an das öffentliche Netz, ohne dass dieser im eigenen Haus verbraucht wird. Bei einer ausreichend großen Anlage kann sich das Konzept von Volleinspeise-Anlagen lohnen, da diese einen höheren Vergütungssatz erhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch mehr, auf Eigenversorgungs-Anlagen zu setzen. Seit der neusten EEG-Fassung des Jahres 2023 gibt es abgesehen von der halbjährlichen Senkung der Einspeisevergütung keine Herabsetzung der Einspeisevergütung bei verzögertem Anlagenanschluss mehr. Dadurch gehen langwierige, durch Netzbetreiber verursachte Wartezeiten nicht mehr zulasten der Anlagenbesitzer.  

Volleinspeise- und Eigenversorgungs-Anlagen im Vergleich

Bei Volleinspeise-Anlagen erhältst du eine Vergütung von 12,89 Cent für die ersten 10 Kilowattpeak Anlagenleistung. Anlagen, die über 10 Kilowattpeak Leistung besitzen, werden für ihre Leistung über den 10 Kilowattpeak mit 10,79 Cent vergütet. Bei einer Leistung von 20 Kilowattpeak würde die Einspeisevergütung sich also in 10 Kilowattpeak zu 12,89 Cent und 10 Kilowattpeak zu 10,79 Cent aufteilen. Im Durchschnitt würde dir eine erzeugte Kilowattstunde mit dieser Anlage also 11,84 Cent einbringen.

Bei einer Eigenversorgungs-Anlage fallen die Vergütungssätze geringer aus. Anlagen bis zu einer Größe von 10 Kilowattpeak erhalten 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Größere PV-Anlagen würden für den Anlagenanteil über 10 Kilowattpeak 7,03 Cent erhalten. Eine Anlage mit 20 Kilowattpeak würde also für 10 Kilowattpeak 8,11 Cent und die verbleibenden 10 Kilowattpeak 7,03 Cent kassieren. Im Durchschnitt würde dir eine Kilowattstunde Strom mit dieser Anlage also 7,57 Cent liefern.

Allerdings kannst du bei einer Eigenversorgungs-Anlage den produzierten Strom auch direkt für dich nutzen. Jede Kilowattstunde Strom, die du dabei nicht teuer von deinem Anbieter beziehen musst, spart dir zurzeit durchschnittlichen 27 Cent bei Neukundenpreisen. Selbst mit einer Volleinspeise-Anlage müsstest du also mindestens 4 Kilowattstunden in das öffentliche Netz einspeisen, um eine bezogene Kilowattstunde auszugleichen. Ebenso bedeutet das bei deiner PV-Anlage zur Selbstversorgung, dass jede Kilowattstunde, die du verbrauchst, im Schnitt so viel wert ist wie fünf Kilowattstunden, die du einschleust.

PV-Anlagen, die 70-Prozent-Regelung und Steueränderungen

Bereits Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, dass auch einige Veränderungen für die steuerliche Erfassung von PV-Anlagen mit sich brachte. Rückwirkend zum 01.01.2022 werden PV-Anlagen mit 30 Kilowattpeak nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Ebenso gilt seit dem 01.01.2023 für alle privaten PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Dieser Bonus erstreckt sich dabei nicht nur auf Komponenten sowie die PV-Anlage selbst, sondern gilt ebenso für die Installation der Solarmodule. Dadurch sind auch große Solaranlagen deutlich günstiger als im vergangenen Jahr.

Für neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, entfällt die einstige 70-Prozent-Regelung. Diese sah vor, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden duften. Bei einer höheren Einspeisung wurden Strafzahlungen fällig, die sich an der Gesamtleistung der Anlage orientierten. Im Oktober 2022 entfiel diese Regelung auch rückwirkend für Bestandsanlagen bis 7 Kilowattpeak, sodass Balkonkraftwerke nicht mehr länger unter die 70-Prozent-Regelung fallen. Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 Kilowattpeak Leistung sind jedoch nach wie vor davon betroffen.

Ehemalige Hürden für Einspeisevergütung entfallen

In Zukunft kannst du auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn du diese nicht auf dem Hausdach installierst. Alternativ kannst du die Solaranlage also in deinem Garten aufstellen. Allerdings sieht das EEG dafür einige Bedingungen vor, wie etwa einen Nachweis dafür, dass das Hausdach nicht für die Solarinstallation geeignet ist. Genauere Vorgaben sollen dabei noch in einer Verordnung festgelegt werden. Noch ist dabei vieles sehr schwammig, was die Vorgaben als „nicht geeignet“ berücksichtigen. Theoretisch ließe sich die Formulierung sowohl auf die technische Umsetzbarkeit als auch die Wirtschaftlichkeit von Dachanlagen auslegen. Mit der Umsetzung von konkreten förderfähigen Projekten im eigenen Garten solltest du also lieber abwarten, bis die genauen Vorgaben dafür geklärt sind.

Auch über das EEG hinaus, musst du dabei weitere Punkte berücksichtigen. Denn die Veränderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz hebt keineswegs das Baurecht auf. Bei einer Anlage in deinem Garten, die du beispielsweise auf einem Carport oder einer Garage errichtest, kann dennoch eine Baugenehmigung deiner Gemeinde nötig sein. Informiere dich daher unbedingt bei deinem örtlichen Bauamt, bevor du mit konkreten Investitionen in eine Gartenanlage beginnst.

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