Datenmissbrauch bei Luca-App: So dreist ist die Polizei

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Tag für Tag geben wir Daten zu unserer Person preis - seit der Corona-Pandemie noch einmal deutlich mehr. Überall muss man einchecken oder bei Schnelltests Informationen angeben. Diese Datenflut hat die Polizei nun rechtswidrig genutzt.
Check-In mit der Luca App
Check-In mit der Luca AppBildquelle: Thorsten Neuhetzki / inside digital

Die Corona-Pandemie fordert nicht nur eine Menge Nerven, sondern auch viele Daten. Vermutlich gaben die meisten Menschen in den vergangenen zwei Jahren so viele Daten preis, wie nie zuvor in ihrem Leben. Alles unter der Prämisse: In der Corona-App und Luca App sind ihre Daten sicher. Theoretisch ist das auch so. In der Praxis bedient sich nun ausgerechnet die Polizei an den Nutzerdaten der Luca App.

Daten der Luca App missbraucht

Der Vorfall ereignete sich in Mainz, wo die Polizei zu einem Todesfall ermittelt. Da ein Mensch nach einem Besuch in einer Bar stürzte und daraufhin verstarb, suchte die Polizei in Mainz Zeugen für den Vorfall. Soweit nichts Ungewöhnliches. Doch die Ermittler griffen nicht nur auf übliche Mittel zurück, um Zeugen zu finden, sondern bedienten sich auch Daten aus der Luca App.

Diesen Sachverhalt bestätigte die betreffende Gastwirtin gegenüber dem SWR. Demzufolge sollen Beamte die Wirtin aktiv auf Besucherdaten der Luca App befragt und sie zu Ermittlungszwecken genutzt haben. Ein Gast – nun Zeuge – berichtet ferner, dass er von der Polizei Mainz kontaktiert und auf die Datengewinnung ausfindig gemacht worden sei. So fanden die Ermittler insgesamt 21 Zeugen, wie man gegenüber dem SWR bekannt gab.

Polizei ermittelte ohne rechtliche Grundlage

Das Vorgehen der Mainzer Polizei erfolgte ohne rechtliche Grundlage. Die Luca App darf lauf Infektionsschutzgesetz und aus Sicht des Datenschutzes ausschließlich zur Kontaktverfolgung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genutzt werden. Mehr noch: Rheinland-Pfalz betont auf seiner Webseite ausdrücklich, dass man die in der Luca App erfassten Daten ausschließlich zu diesem Zweck und nicht zur Strafverfolgung nutzt.

Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigte den Vorfall mittlerweile ebenfalls, beruft sich aber auf die fehlerhafte Bewertung des Infektionsschutzgesetzes durch die ermittelnde Polizeibehörde. Eine rechtliche Grundlage habe jedoch von Beginn an gefehlt. Dementsprechend sind sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch die Landesdatenschutzbeauftragten informiert. Eine Prüfung der Staatsanwaltschaft ergab, dass Nutzerdaten der Luca App für keine weiteren Ermittelungen genutzt worden seien.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Paul

    Luca, Corona-Warn-App&Co sind doch nur der Anfang. Am Ende wird es eine „Bürger-App“ geben, die Perso, Pass, Führerschein, Bankkarte, Krankenkassenkarte, E-Akte, Impfstatus, ÖPNV-Ticket (usw.) alles in einem vereint und somit der gläserne Bürger jederzeit und überall durchleuchtet wird. Keine Spinnerei, sondern in vielen Ländern, auch in Europa, bereits Realität – stark vorangebracht unter dem Deckmantel zur Pandemie-Bekämpfung. Jawoll, auch in Deutschland wird es kommen; aber wie so häufig in Deutschland erst als „Nachzügler“. In diesem Fall: zum Glück, aber es kommt definitiv.

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  2. Nutzerbild Andy

    @Paul ja, das sehe ich ähnlich und alle die dies Blindlings unterstützen ohne nach zu denken treiben es voran.
    In der Bevölkerung mach sich der gefährliche Wunsch (wie von google und apple,… gewöhnt) breit, nach einem Leben im SCHUTZUMSCHLAG (besungen von „Lucas“ Berufskolegen „Bela B“) breit.
    Dies kann es jedoch laut GG nicht geben, gibt aber eine „Card Blanc“ an die Regierung zum Aufbau eines P. oder Ü. Staates.
    In hamburg und anderen Bundesländern gab es oben beschriebenes Verhalten der Polizei schon mit den Papierhaften Coronadaten, die einfach eingesammelt und damit dem Warnsystem (eigentlichen Zweck) sogar entzogen wurden.
    Wenn hier nicht jedes mal ein Aufschrei kommt oder dieser Aufschrei schwächer wird und/oder nicht mehr auf die historischen Fälle in anderen Bundesländern hinweist, wird dies den Damm aushöhlen und zum oben beschriebenen Dammbruch führen. P.s. die Polizei als Staatliches Organ ist rechtlich leider nicht belangbar, nur die einzelnen Beamten! eine Krähe hackt er anderen kein auge aus. ich nutze die Zettel wo es geht und habe mir einen Stempel dafür angeschafft (erspart das langwierige schreiben und ist leserlich).
    enden wird dieser Fall wohl damit, das die Wirtin einen auf den Deckel bekommt, da sie rechtswiedrig die Daten raus gegeben hat, obwohl die Beamten mit Hackermethoden ([[https://g.co/kgs/oDRjTw|Social engineering Methoden]] ) einen Blackboxtest durchgeführt haben und diese durchgefallen ist!

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  3. Nutzerbild Frei

    Ähnlich war es auch mit den Autobahn-Mount-Daten. Die sollte nie für andere Zwecke als für Mount-Abrechnung missbraucht werden. Die Praxis zeigt, dass es ein Lügen-Märchen war. Und für Geheimdienste / Staatsschutz / usw. gelten solche Regeln seltenst.

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