Schufa entmachtet! Regierung beschließt drastische Einschränkungen

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Seit mehr als einem Jahr erlebt die Schufa eine herbe Niederlage nach der anderen. Diese gipfeln nun in einem neuen Gesetzentwurf, der den Handlungsspielraum der deutschen Wirtschaftsauskunftei erheblich einschränkt. Welche Änderungen ergeben sich für die Verbraucher?
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Regierung entmachtet SchufaBildquelle: nitpicker / shutterstock.com

Auskunfteien wie die Schufa stehen bei Endverbrauchern in der Regel nicht sonderlich hoch im Kurs. Dennoch prägen sie unser Leben maßgeblich. Sei es bei der Wohnungssuche, bei der Gewährung eines Kredits oder gar beim Abschluss eines Handyvertrags. Und das, obwohl die Vorgehensweise der Auskunfteien oder gar ihr gesamtes Konzept gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2023. Nach der Rechtsprechung kann bereits die Bildung eines Score-Wertes durch Auskunfteien rechtswidrig sein – da es sich dabei um eine automatisierte Entscheidung handelt. Dennoch entschied sich die Bundesregierung gegen ein Verbot. Stattdessen machte man von der in der DSGVO vorgesehenen Möglichkeit für nationale Ausnahmen Gebrauch. Zeitgleich wurden die Regeln für Auskunfteien jedoch drastisch verschärft.

Regierung untersagt Erfassung und zwingt zur Transparenz

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört auch eine Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für das Scoring, die dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen sollen. Konkret ist vorgesehen, dass für die Bildung eines Bonitätsscores personenbezogene Daten wie die ethnische Herkunft, biometrische Daten und Gesundheitsdaten nicht mehr herangezogen werden dürfen. Selbiges gilt für den Namen der betroffenen Person, personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken sowie Anschriftsinformationen und Daten, die Minderjährige betreffen. Ferner erklärte das Kabinett auch Informationen über Zahlungseingänge und -Ausgänge von Bankkonten zum Tabu.

Steffi Lemke (Grüne), Umwelt- und Verbraucherschutzministerin, ergänzt in diesem Kontext, dass Verbraucher künftig ohne Umwege erfahren müssen, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt hätte, wie diese gewichtet seien und welche Aussagekraft der Score-Wert hätte.

Momentan handelt es sich bei den vom Bundeskabinett beschlossenen und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeiteten Score-Regelungen um einen Gesetzentwurf. Vor dem Inkrafttreten muss das geplante Gesetz noch den Bundestag sowie den Bundesrat passieren.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Lydia Lesenko

    Ich finde schon,dass ich als Firma wissen darf ,ob ein Schuldner auch die Schulden zurück zahlt wenn er auf Ratenzahlung bestellt.Sonst wird es solche Käufe nicht mehr geben können.

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