Neue Welle: Darum erhalten Bürger jetzt Post vom „Gerichtsvollzieher“

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Aktuell bekommen viele Bürger Post vom Gerichtsvollzieher. Die Fälle häufen sich und es kann wider Erwarten so gut wie jeden treffen. Doch woran liegt das und wie verhalten sich Betroffene richtig, wenn die unerwünschte DHL-Zustellung ankommt?
Briefkasten mit Post
Neue Welle: Darum erhalten Bürger jetzt Post vom „Gerichtsvollzieher“Bildquelle: M-Production / shutterstock.com

Post vom Gerichtsvollzieher zu erhalten, ist alles andere als angenehm. Und die meisten Bürger kommen normalerweise gar nicht erst in die Situation. Dennoch häufen sich aktuell die Fälle, wie etwa der Fall des 67-jährigen Ex-Bankers Helmut Prausner. Dieser wurde zunächst per Mobiltelefon-Nachricht darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Pfändungsbeschluss eines Obergerichtsvollziehers zu ihm unterwegs sei. Und am nächsten Morgen lag das DHL-Päckchen dann tatsächlich im Briefkasten. „Da atmet man erst einmal tief durch und überlegt, ob man seine Rechnungen alle bezahlt hat“, sagt Prausner gegenüber dem mdr. Was er zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste: Bei dem Schreiben handelte es sich um eine außerordentlich gut umgesetzte Fälschung.

Keine voreiligen Schlüsse

Obwohl die Qualität von Betrügereien in den vergangenen Jahren teils deutlich anstieg – auch wegen der Möglichkeiten der KI –, werden etwa Phishing-Angriffe nach wie vor meistens per E-Mail ausgeführt. Hier landen sie oftmals automatisiert im Spam-Ordner und dringen nicht erst zu den potenziellen Opfern vor. Dem gegenüber steht eine analoge Masche, die laut Daniela Merke vom Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt aktuell häufig Anwendung findet.

Die Rede ist von hervorragend gefälschten Gerichtsvollzieher-Schreiben, die in hochwertigen Umschlägen aus Pappe per DHL zugestellt werden und zumindest im Fall von Prausner sämtliche persönlichen Informationen des potenziellen Opfers enthielten – bis hin zur korrekten Bankverbindung. Hinzu kamen ein offizieller Tonfall und mehrere amtlich aussehende sowie mehrfarbige Blätter mit Stempeln, Siegeln sowie Unterschriften. Wer nicht aufpasst, kann demnach schnell in die Falle tappen und die geforderte Geldsumme sicherheitshalber überweisen.

Als Vorwand erwähnten die Betrüger eine Telefon-Lotterie, an der Prausner angeblich teilnahm, jedoch nicht bezahlte. Als Schadensersatz wurden dabei knapp 1.000 Euro angegeben. Bedenkzeit schlossen die Täter indes vorsorglich von Anfang an aus, indem sie eine Zahlungsfrist von gerade einmal einem Tag ansetzten.

Worauf gilt es zu achten?

So professionell die Täter aktuell vorgehen, gibt es dennoch Anzeichen, an denen sich die Echtheit von offiziellen Schreiben erkennen lässt. Zunächst einmal sind Rechtschreibfehler ein erstes Warnsignal. Dann müsste der zuständige Gerichtsvollzieher üblicherweise im Internet auffindbar sein und auch aus der gleichen Stadt kommen. „Es gibt eine feste örtliche Zuständigkeit“, unterstreicht Merke. Ein weiterer Blick sollte derweil den aufgeführten Verbindungen gelten – also der E-Mail-Adresse, den Telefonnummern (im Schreiben wurde lediglich eine mobile Nummer genannt) sowie der IBAN. Wobei letztere nicht ins Ausland führen darf. Ferner können Betroffene beim zuständigen Amtsgericht anrufen und bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle direkt nachhaken, ob das Schreiben echt ist. Die dazu erforderliche Telefonnummer sollte allerdings im Internet herausgesucht werden und nicht aus dem Schreiben selbst stammen.

Bleibt noch die Frage, wie die Täter an die persönlichen Informationen des 67-Jährigen gelangt sind. Wirklich wissen kann man es nicht, doch üblicherweise stammen solche Informationen wahlweise aus Datenlecks oder vorangegangenen Phishing-Angriffen. Auch können die Betrüger mittels Malware in den Besitz der Daten gelangt sein. Daher empfiehlt es sich, sowohl auf dem Rechner als auch auf dem Smartphone ein Antivirus-Programm zu installieren und einen Scan laufen zu lassen.

Übrigens: eine weitere Betrugsmasche hat es ebenfalls aus dem Internet heraus geschafft und bedroht aktuell Bürger auf offener Straße. Wie diese funktioniert und wie du dich schützen kannst, verrät unser Quishing-Ratgeber. Und auch Kleinanzeigen-Nutzer sollten bei angesetzten Treffen sehr vorsichtig sein.

Bildquellen

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