Vorsicht bei Verkäufen über Kleinanzeigen-Portale – Polizei warnt vor Raub

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Wer gebrauchte Ware gerne auf Kleinanzeigen verkauft, sollte künftig gut aufpassen. Denn insbesondere Verkäufern droht aktuell deutlich mehr als eine simple Betrugsmasche. Die Polizei warnt vor schwerwiegenden Folgen.
Polizei, Polizeiauto
Polizei warnt vor KleinanzeigenBildquelle: Jonas Augustin / Unsplash

Kleinanzeigen-Portale stellen eine bequeme und oftmals unentgeltliche Möglichkeit dar, nicht mehr benötigte Gegenstände zu Geld zu machen. Der Haken dabei ist, dass man den Gegenüber nicht kennt und folglich an einen Betrüger geraten könnte. In einem solchen Fall kann man am Ende ohne Ware und Geld dastehen. Doch auch das ist nicht das Schlimmste, was passieren kann. Das verdeutlichen gegenwärtig zwei von der Polizei Bielefeld veröffentlichte Straftaten.

Warnung an Kleinanzeigen-Nutzer

Nach Angaben der Polizei ereigneten sich beide Fälle in der Nacht auf den 07. Januar 2024. Bei der ersten Tat wollte ein 27-jähriger Bielefelder ein hochwertiges Laptop verkaufen. Es wurde ein Treffen an der Wohnanschrift des Bielefelders vereinbart. Um 21:35 Uhr traf der vermeintliche Käufer zusammen mit einer weiteren Person ein. Anstatt das Notebook zu begutachten und zu bezahlen, schlug der Unbekannte den Verkäufer und flüchtete mit dem Gerät. Dem Bielefelder und seiner Freundin gelang es, den 22-jährigen Begleiter festzusetzen, bis die Polizei eintraf. Daraufhin führten die ersten Ermittlungen zu einem weiteren, polizeibekannte 22-jährigen Bielefelder. Dieser gab an, den Laptop, der sich in seinem Fahrzeug befand, von einem Unbekannten erworben zu haben. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand könnte eine weitere Person am Raub beteiligt gewesen sein.

In einem weiteren Fall vereinbarte ein 21-Jähriger aus Soest gegen 00:55 Uhr ein Treffen mit einem potenziellen Käufer am Brackweder Bahnhof. Dort traf er zunächst auf drei Männer. Als es zu keiner Übereinkunft bezüglich des Kaufs eines hochwertigen Smartphones kam, stießen zwei weitere Männer hinzu. Die Tätergruppe schlug den Mann nieder und entriss ihm seinen Rucksack.

Worauf sollten Verkäufer achten?

Für Verkäufer auf Kleinanzeigen-Portalen geht die Gefahr längst nicht mehr nur von Betrügern aus. Auch ist diese nicht mehr ausschließlich finanzieller Natur. Ein hundertprozentiger Schutz gegen Raubüberfälle existiert nicht. Doch wenn man vorsichtig ist, sollte das Schlimmste in den meisten Fällen abgewendet werden können.

Die Polizei Bielefeld rät in diesem Zusammenhang, fremden Personen nach Möglichkeit keinen Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Stadtessen sollte das Geschäft vor der Wohnanschrift oder aber an einem belebten Ort und zu einer entsprechenden Tageszeit durchgeführt werden. Zudem ist ratsam, insbesondere beim Verkauf von Wertsachen, eine weitere Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Auch vor dem eigentlichen Treffen empfiehlt es sich, auf Anzeichen wie das Gebaren des Gegenübers und das Eröffnungsdatum des Kundenkontos zu achten. Ferner kann das Bewertungssystem von Kleinanzeigen-Portalen oftmals wertvolle Hinweise zur Seriosität des potenziellen Käufers liefern. Zu guter Letzt lassen sich kleinere Geräte auch per Post an die Käufer verschicken. Doch auch das ist nicht ungefährlich. Denn dabei könnte der Gegenüber einerseits die Anschrift des Verkäufers in Erfahrung bringen. Andererseits steigt die Gefahr, zum Opfer eines Betrugs zu werden. Vor welchen Betrugsmaschen du dich derzeit in Acht nehmen solltest, verrät unser Ratgeber zum Kleinanzeigen-Schwindel.

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