Millionen Heizungen in Deutschland müssen ausgetauscht werden

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Für Millionen von Heizungen in Deutschland könnte schon bald ein Austausch nötig sein. Ursache dafür ist keineswegs die umstrittene neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes aus Bundeswirtschaftsminister Habecks Feder, sondern Regelungen, die bereits seit 2020 in Kraft sind.
Millionen Heizungen in Deutschland müssen ausgetauscht werden
Millionen Heizungen in Deutschland müssen ausgetauscht werdenBildquelle: Foto von Alex Perz auf Unsplash

Im Zuge der Diskussionen über das neu geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck werden weitere Sorgen aus der Union laut. Bereits unabhängig von der neuen Gesetzesfassung soll Millionen von Heizungen das Aus in diesem Jahr drohen, so der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung. Doch sind tatsächlich so viele Heizungen in Deutschland von einem drohenden Austausch betroffen?

Millionen von Heizungen sollen 2023 30 Jahre alt werden

Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, sollen rund 4 Millionen Heizungen in Deutschland dieses Jahr die 30-Jahres-Marke erreichen. Laut Angaben der Unionsfraktion soll es sich dabei um circa 1,9 Millionen Ölheizungen und circa 2,1 Millionen Gasheizungen handeln. Eine Austauschpflicht nach 30 Jahren bei Heizungssystemen besteht bereits unabhängig von neuen Gesetzesentwürfen. Sie trat bereits im Jahr 2020 in Kraft. CDU-Politiker Jung fordert eine Verstärkung von Förderungen, um die Bürger bei der Wärmewende zu entlasten. Gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ bemängelte er vor allem die Reduktion der bisherigen Förderungen: „Bei Biomasse von bis zu 55 Prozent auf maximal 20 Prozent und selbst bei der doch so präferierten Wärmepumpe von bis zu 50 auf höchstens 40 Prozent“. Zusätzlich äußerte die Union die Befürchtung, dass eine unveränderte Fassung des neuen Heizungsgesetzes zum Jahresbeginn 2025 den „von Habecks Plänen ausgelösten Run auf Öl- und Gasheizungen“ fortsetzen könnte.

Doch kann man von einem „Run auf Öl- und Gasheizungen“ sprechen? Die Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) liefern darauf eine Antwort. Zwar stimmt es, dass sich die Absatzzahlen von Ölheizungen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben, insgesamt wurden jedoch lediglich 21.500 Anlagen in diesem Jahr verkauft. Demgegenüber steht ein Absatz von 96.500 verkauften Wärmepumpen, deren Verkaufszahlen um 111 Prozent stiegen. Bei Gasheizungen fallen die verkauften Anlagen mit 168.000 Heizungen zwar größer aus als die Zahl der verkauften Wärmepumpen, allerdings zeigt sich hierbei nur eine Zunahme von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, sodass man kaum von einer wesentlich größeren Nachfrage an Gasheizungen sprechen kann. Die Verkaufsanzahl von Holzzentralheizungen ähnelt dabei mit 20.500 verkauften Anlagen dem Absatz der Ölheizungen. Hier zeichnete sich lediglich ein Zuwachs von knapp 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ab.

Laut Bundesregierung nicht Millionen Heizungen von Austausch betroffen

Wie die Bundesregierung auf die Behauptungen der Union antwortete, seien keineswegs 4 Millionen Heizungen von den Austauschmaßnahmen betroffen. Das Gesetz sehe einige Ausnahmen vor, unter die ein Großteil der vor über 30 Jahren eingebauten Heizsysteme fallen. Sowohl Niedrigtemperaturkessel als auch Brennwertkessel waren in den 80er- beziehungsweise 90er-Jahren Standards bei Heizungsanlagen. Beide Arten von Heizsystemen fallen unter die Ausnahmen dieser Austauschpflicht. Dementsprechend ist nicht das Alter von 30 Jahren ausschlaggebend, sondern ein Alter von 40 Jahren, um die austauschpflichtigen Heizungsanlagen zu zählen. Wie aus Statistiken der Schornsteinfeger in Deutschland hervorgeht, wären somit lediglich 300.000 Öl- und lediglich 140.000 Gasheizungen vom Austausch betroffen. Insgesamt somit nicht einmal eine halbe Million Heizsysteme.  Auch wenn die Statistiken der Schornsteinfeger einen recht genauen Überblick über die Lage liefern mag, genaue Zahlen, wie viele Verbraucher von der Austauschpflicht betroffen wären, lassen sich daraus nicht ableiten. Wohl jedoch, dass keineswegs vier Millionen Heizungssysteme weichen müssen.

Austausch von 30 Jahre alten Heizsysteme – diese Fördermaßnahmen gibt es

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass es sich nicht lohnen kann, über einen Wechsel bei alten Heizungsanlagen nachzudenken. In 30 Jahren entwickelt sich die Heiztechnologie erheblich weiter, sodass heutige Alternativen bares Geld für Besitzer sparen. Demgegenüber stehen jedoch entsprechende Investitionskosten, die du für eine neue Heizungsanlage aufbringen musst. Allerdings müsstest du diese Kosten nicht vollständig allein tragen. Für den Austausch von 30 Jahre alten Heizkörpern gibt es diverse Fördersummen vom Staat. Zwar plant die Regierung im Jahr 2024 eine Einführung neuer Fördermaßnahmen, diese unterscheiden sich nach aktuellem Stand jedoch nicht in den Fördersummen.

Die Förderung für einzelne Heizungssysteme setzt sich zurzeit aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich kannst du für den Austausch von alten Heizkörpern einen sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent Zuschuss für die Gesamtkosten der neuen Heizung erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die alte Brennstoffheizung dabei stillgelegt wird. Hybridlösungen, die unter anderem eine Wärmepumpe mit einem bestehenden Heizkessel verbinden, können dabei vom Heizungs-Tausch-Bonus nicht profitieren. In Einzelfällen kann es aufgrund der Investitionskosten dennoch sinnvoller sein, auf solche Hybridlösungen zu setzen.

Zusätzlich zum Heizungs-Tausch-Bonus erhältst du eine Grundförderung auf bestimmte Heizsysteme. Bei Wärmepumpen wären das rund 25 Prozent, bei Pelletheizungen hingegen lediglich 10 Prozent. Wer eine Wärmepumpe einbaut, kann zusätzlich von 5 Prozent Wärmepumpenbonus profitieren, der für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gewährt wird. Luft-Wasser-Wärmepumpen hingegen erhalten ihn nur, wenn sie ein natürliches und kein synthetisches Kältemittel nutzen. Für Wärmepumpen kannst du somit bis zu 40 Prozent Förderung vom Staat erhalten.  Bei Pelletheizungen, die als Alternative für manche Bestandsbauten sinnvoller sein können, hingegen lediglich 20 Prozent. Zusammengesetzt aus 10 Prozent Heizungs-Tausch-Bonus sowie 10 Prozent Grundförderung für die Pelletheizung. Welches Heizungssystem für dein Eigenheim am besten geeignet ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden. Dafür stehen kostenlose Beratungsstellen der Verbraucherschutzzentrale zur Verfügung, doch auch lokale Heizungsbetriebe oder Energieberater können helfen.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Harald Freihoffer

    Der Artikel mit der generellen Austauschpflicht von Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren nach § 72 GEG ist wohl als Verkaufshilfe für die Heizungsbranche gedacht: Nicht erwähnt wird, dass nach § 73 GEG
    Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer seit 2002 durchgehend bewohnt werden, von dieser Pflicht ausgenommen sind. Sollen derartige Halbwahrheiten die Hausbesitzer verunsichern?

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