Gericht stoppt Amazon: Knallhartes Urteil nach Streaming-Schock

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Das Landgericht München I hat Amazon mit einem wegweisenden Urteil eine deutliche juristische Niederlage verpasst. Nach Ansicht der 33. Zivilkammer war die einseitige Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video ohne die aktive Zustimmung der Kundschaft rechtswidrig.
Logos von Amazon und Prime Video in einem Gerichtssaal.
Amazon erleidet wegen Praktiken bei Prime Video eine Schlappe vor GerichtBildquelle: Gemini

Das Gericht stellte klar, dass Amazon die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern durfte und ein bloßes Nicht-Reagieren auf Informations-E-Mails keine ausreichende Zustimmung darstelle.

Werbung bei Prime Video: Gericht urteilt hart

Rückblick: Im Februar 2024 hatte Amazon begonnen, Werbung standardmäßig in die Inhalte von Prime Video einzuspielen. Kunden wurde aber nur per E-Mail mitgeteilt, dass diese Änderung mit einem „begrenzten Umfang“ an Werbeunterbrechungen erfolgt. Wer die Werbung vor und während seiner Prime-Video-Inhalte verhindern will, kann eine werbefreie Version gegen eine Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat nutzen. Dieses Vorgehen stieß bei Verbraucherschützern von Beginn an auf scharfe Kritik: Sie sahen darin eine unzulässige Vertragsänderung und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Laut dem jetzt öffentlich gewordenen Urteil (noch nicht rechtskräftig) war die Amazon-Kommunikation intransparent und irreführend, weil sie den Eindruck vermittelte, das Unternehmen sei berechtigt, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Die Richter argumentieren, dass Kunden beim Abschluss ihres Prime-Abos eindeutig ein werbefreies Streaming-Erlebnis erwarten konnten, und dass diese Erwartung Bestandteil des Vertrags geworden sei. Somit habe Amazon keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, Werbung standardmäßig einzuführen.

Folgen könnten es in sich haben – Sammelklage angelaufen

Falls das Urteil rechtskräftig wird, muss Amazon jedes betroffene Mitglied anschreiben und die Unwirksamkeit der Änderung einräumen. Dies könnte weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Kunden könnten Rückforderungsansprüche geltend machen, etwa für die bereits gezahlten Zusatzgebühren oder für die Zeiträume, in denen sie trotz Abo Werbung sehen mussten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte das Urteil als wichtiges Signal für Verbraucherschutz und Vertragsklarheit. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont, dass die Werbung nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher hätte eingeführt werden dürfen. Amazon selbst respektiert die juristische Entscheidung zwar, ist aber mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden und prüft mögliche Rechtsmittel. Parallel dazu läuft eine Sammelklage, der sich nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits zahlreiche Betroffene angeschlossen haben. Sie hoffen auf Rückzahlungen für bereits gezahlte Zusatzkosten.

Hallo-Wach-Effekt für eine ganze Branche

Das Münchner Urteil setzt klare Grenzen für die Vertragsfreiheit digitaler Dienste. Selbst große Plattformen wie Amazon dürfen wesentliche Leistungen nicht nachträglich zulasten der Kundschaft verändern, ohne deren aktive Zustimmung einzuholen. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten im Streaming- und Abonnementmarkt haben und die Rechte zahlender Nutzer stärken.

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