Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat entschieden, dass eine sogenannte „Preisanpassungsklausel“ in den AGB von Amazon Prime unwirksam ist. Damit kann Amazon nicht einfach einseitig und unter Berufung auf diese Klausel die Gebühren für die Nutzung von Amazon Prime erhöhen. Zumindest nicht, ohne zusätzliche Bedingungen einzuhalten. Der Fall stammt aus einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein‑Westfalen, die sich gegen die automatische Erhöhung der Beiträge im Jahr 2022 gewandt hatte.
Preiserhöhung bei Amazon Prime auf dem Prüfstand
Damals hatte Amazon neue Preise für Prime-Abos mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründet. Seitdem kostet Amazon Prime bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro statt 7,99 Euro, bei jährlicher Zahlung 89,90 statt 69 Euro – eine Steigerung um bis zu 30 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen mit Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 293/22, 15. Januar 2025) und wurde nun auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, 30. Oktober 2025) bestätigt.
Kernpunkt war eine Klausel in den Teilnahmebedingungen von Amazon Prime, wonach Amazon sich das Recht vorbehält, die Gebühren „nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien“ anzupassen – etwa wegen Inflation, Kostensteigerungen oder Lizenzkosten. Das OLG stellte klar, dass diese Regelung ein einseitiges Recht von Amazon darstellt, die Gebühr zu erhöhen, und der Kunde nur durch Kündigung reagieren kann – das sei keine echte Vertragsänderung im Sinne der Kundenrechte. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig.
Ohne Zustimmung keine Preiserhöhung!
Für dich als Nutzer heißt das: Eine automatische Preiserhöhung durch Amazon Prime auf rechtlicher Grundlage ist nach dieser Entscheidung nicht zulässig – zumindest nicht ohne wirksamen Vertragsmechanismus. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Chance, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Amazon hat aber bereits angekündigt, das Urteil „gründlich prüfen“ zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Revision wurde zugelassen.
Solltest du ein Amazon Prime-Abo haben und dich wundern, warum die Beiträge gestiegen sind: Dieses Urteil könnte einen Rückzahlungsanspruch begründen. Die Verbraucherzentrale spricht bereits davon, eine Sammelklage vorzubereiten. Und grundsätzlich bleibt festzuhalten: Anbieter können nicht ohne Weiteres in bestehenden Verträgen die Bedingungen ändern, ohne die Rechte der Kunden zu beachten. Wenn sich etwas ändert – etwa Preis oder Leistung –, sollten deine Zustimmung oder aber mindestens klare Bedingungen vorliegen.
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