Schadensersatz für Apple-Nutzer – Endlich hat die Abzocke ein Ende

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Nicht zum ersten Mal wird Apple von der Europäischen Kommission gerügt. Diesmal geht mit der Rüge jedoch eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarden Euro einher. Apple-Nutzern soll ihrerseits Schadensersatz winken. Allerdings nicht allen, sondern ausschließlich Musikfans.
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Schadensersatz für Apple-NutzerBildquelle: morrowlight / shutterstock.com

Musikstreaming-Dienste haben die Branche nach ihrer Einführung auf den Kopf gestellt. Mittlerweile laufen täglich Millionen Smartphone-Nutzer mit Kopfhörern durch die Straßen und ergötzen sich an rhythmischen Klängen. Apple-Nutzer stellen dabei keine Ausnahme dar. Doch im Gegensatz zu etwa Besitzern eines Android-Handys müssen diese für ihr Musikstreaming-Erlebnis meistens bei gleichem Leistungsumfang mehr bezahlen. So war das zumindest bisher.

Apple soll Nutzer ausgenommen haben

Der Beschluss der EU-Kommission wiegt schwer. Darin ist von „unlauteren Handelsbedingungen“ die Rede, die „weder notwendig noch angemessen“ seien. Demnach habe der US-Hersteller seine beherrschende Marktstellung missbraucht. Konkret hätte Apple Entwicklern von Musikstreaming-Apps seit fast zehn Jahren Bestimmungen aufgezwungen, die es ihnen verboten, iOS-Nutzer über alternative und meistens erheblich günstigere Musikabonnements zu informieren.

Grundsätzlich erhält der US-Riese eine hohe Provision dafür, dass App-Entwickler ihre Produkte über die Apple-Plattform anbieten dürfen. Diese geben die Musikstreaming-Anbieter letztlich an die Verbraucher weiter – was in höheren Abo-Preisen resultiert. Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt dieser Umstand in Kombination mit dem Informations-Verbot gegen das EU-Kartellrecht. Aufgrund der Dauer und der Schwere des Verstoßes sowie mit Blick auf den Gesamtumsatz und zu Abschreckungszwecken wurde eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarden Euro verhängt.

EU-Kommission stellt Schadensersatz in Aussicht

Laut den Verantwortlichen in Brüssel hätten iOS-Nutzer in den vergangenen Jahren nicht nur höhere Kosten für Musikstreaming-Abos entrichtet, sondern auch darüber hinaus Schaden genommen. Demnach hätten sie entweder eine aufwendige Suche auf sich nehmen müssen, um zu günstigeren Angeboten außerhalb der Apple-Plattform zu gelangen. Oder sie hätten nie ein Abo abgeschlossen, da sie ohne Hinweise nicht das richtige finden könnten.

Aus diesem Grund unterstreicht die Kommission, dass „Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen“ können. Auch, da stellen Beschlüsse der Kommission einen verbindlichen Nachweis dafür dar, dass das fragliche Verhalten tatsächlich stattfand und rechtswidrig war. Ferner wird die von der Kommission verhängte Geldbuße nicht mindernd angerechnet, wenn Apple-Nutzern ein Schadensersatz zugesprochen wird.

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