Welcher Smartphone-Nutzer kennt es nicht: Man kauft ein neues Handy, richtet es ein und sieht anschließend auf dem Homescreen unzählige vorinstallierte Apps. Ob Netflix oder Spotify, ob Facebook, Spiele oder die komplette Office-Suite von Microsoft: Hersteller wie Samsung und Xiaomi liefern nur zu gerne Smartphones mit vorinstallierten Apps aus. Zum Leidwesen der Nutzer.
Insbesondere umfangreiche Spiele die viel Speicher fressen oder Apps, die man ohnehin nie nutzt, sind unnötig. Mehr noch: Sind sie dann noch nicht einmal deinstallierbar, sind viele Nutzer verärgert. Denn die Anwendungen blockieren dauerhaft Speicher und die nie verwendeten Apps tauchen in der Übersicht auf. Erkennen wir bei inside digital in unseren Handytests solche nicht deinstallierbaren Apps, gibt es dafür Abzüge.
Schluss für Speicherfresser auf dem Smartphone
Es hat einen Grund, warum Samsung, Sony, Xiaomi und viele andere Hersteller solche Apps auf ihren Smartphones vorinstallieren. Dabei ist der Service-Gedanke, dem Käufer etwas Gutes zu tun und eine vermeintlich ohnehin genutzte App zu installieren, eher zweitrangig. Vielmehr geht es um Kooperationen und Deals zwischen Herstellern, Netzbetreibern und App-Entwicklern, die Geld in die Kassen spülen.
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Dass Smartphone-Nutzer verärgert sind, haben nun auch wohl die EU-Regulierungsbehörden erkannt. Nach Angaben der „Financial Times“ soll noch Ende des Jahres ein Gesetz verabschiedet werden. Es soll Samsung und Co. verbieten, Apps vorzuinstallieren, die der Nutzer nicht deinstallieren kann.
Nicht nur Samsung, Xiaomi und Co. betroffen
Diese Maßnahme ist aber nur ein Teil des Gesetzentwurfs über digitale Dienste, den die EU voraussichtlich Ende des Jahres verabschieden wird. Im Großen und Ganzen geht es darum, die Dominanz großer Technologieunternehmen im Internet einzuschränken. Im Fokus stehen dabei also nicht nur Smartphone-Hersteller, sondern auch Google und Amazon.
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Die auf ihren Plattformen gesammelten Daten sollen die Konzerne nicht nur für ihre eigenen kommerziellen Aktivitäten benutzen dürfen, sondern sie auch mit Wettbewerbern teilen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Amazon etwa prüft anhand von verkauften Artikeln, welches Produkt als Nächstes als „AmazonBasics“ oder „Amazon’s Choice“ beworben werden soll. Zuletzt soll das neue Gesetz große Technologieunternehmen daran hindern, ihre eigenen Dienstleistungen bevorzugt zu behandeln.