Einmalzahlung für Gaskunden: Ist sie in Wahrheit ein Nachteil für Verbraucher?

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Der Bundestag will heute über die Einmalzahlung für Mieter abstimmen. Die geplante Soforthilfe wird jedoch als kritisch vom deutschen Mieterbund betrachtet, obwohl diese ein Teil der Gaspreisbremse ist.
Private Haushalte verbrauchen zu viel Gas - Verbrauch müsste um 30 Prozent sinken
Private Haushalte verbrauchen zu viel Gas - Verbrauch müsste um 30 Prozent sinkenBildquelle: nitpicker / ShutterStock.com

Die geplante Einmalzahlung für Gas– und Fernwärmekunden sei unfassbar wichtig, sagte Lukas Siebenkotten, der Präsident des Deutschen Mieterbundes: „Mieterinnen und Mieter profitieren davon aber viel zu spät und werden im Gesetz benachteiligt.“ Für Mieter wirke sich die diesjährige Dezember-Entlastung im Rahmen der Nebenkostenrechnung erst im Laufe 2023 aus.

Wann tritt die Entlastung in Kraft?

Die Gaspreisbremse solle mit einer sofortigen Anpassung der Abschlagszahlung vorgezogen werden, forderte Siebenkotten. „Falls das nicht umsetzbar ist, müssen Gas– und Fernwärmekunden über eine Einmalzahlung im Januar und Februar entlastet werden“, betont Siebenkotten, wie die Tagesschau berichtet. So kann eine Entlastungslücke erst gar nicht entstehen. Auch Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, verlangt, dass die Regierung die Gaspreisbremse vorverlegt.

Gleichzeitige verteidigt Siebenkotten die Wirkung der Dezember-Entlastung. Denn für viele Mieter würde die Nebenkostenrechnung hoch ausfallen, falls die Hilfe der Steuerzahler rechtzeitig ankommt. „Die ursprüngliche Idee, dass die Einmalzahlung im Dezember centgenau von den Vermietern auf die Mieter heruntergebrochen und an diese ausgezahlt werden sollte, hätte im geendet.“

Zusätzlich sei die Rechnung viel zu kompliziert, kritisierte Mieterbund-Präsident Siebenkotten. „So erfährt nur in Bruchteil der Mieterinnen und Mieter, wie hoch ihr individueller Entlastungsbeitrag durch die Bundesregierung eigentlich ist.“

Ausnahme für Mieter

Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 greifen und somit auch die milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Zeitgleich prüft die Bundesregierung eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar. Die Abrechnung der Dezember-Entlastung soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen.

Eine Sonderregelung für Mieter und Mitglieder von Wohngemeinschaften soll eingeführt werden. Für diese gilt: Den Zuschuss erhalten sie im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung für 2022, die 2023 zur Verfügung steht. Der Bundesregierung zufolge sei der Grund dafür, dass viele Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Energie- und Gaspreise angepasst hätten. Somit kämen die höheren Kosten bei Ihnen später an. Für Mieter, die bereits seit Frühjahr 2022 erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sind im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrags befreit.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Karsten Frei

    Diese Regierung kommt mir vor, wie ein Feuerwehrmann, der selbst die Brände legt, um sich später damit brüsten zu können, „Ich habe euch gerettet“
    Die Verbraucher werden um Milliarden erleichtert, kriegen hinterher Brotkrümeln zurück und die Regierung präsentiert sich, als große Retter in der Krise.
    Deutschland hat fertig. Dieses Land ist kein Traum mehr.

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