Zusätzliche HU für Autofahrer – Deutschland hat sich entschieden

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Alle zwei Jahre müssen Autofahrer zum TÜV, um ihre Hauptuntersuchung (HU) durchführen zu lassen. Das kostet sie im Schnitt etwa 150 Euro. Nun ist für über 23 Millionen Pkws eine weitere HU angedacht – und die Kosten verdoppeln sich. Der Bundesrat hat sich entschieden.
TÜV-Logo an Gebäude
Zusätzliche HU für Autofahrer – Deutschland hat sich entschiedenBildquelle: Wolfilser / shutterstock.com

Die Europäische Kommission legte im April 2025 eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor. Eine der neuen Regelungen schlug dabei besonders hohe Wellen in der Medienlandschaft. So ist geplant, zusätzlich zur normalen zweijährigen HU eine weitere einzuführen. Betroffen wären Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. Sie müssten folglich jährlich zum TÜV – was für die Autofahrer nicht nur einen Mehraufwand bedeuten würde. Zusätzlich würden sich auch die Gebühren auf nunmehr rund 300 Euro verdoppeln. Jetzt hat sich der Deutsche Bundesrat offiziell zu der umstrittenen Thematik positioniert.

Deutschland trifft potenziell folgenschwere Entscheidung

„Der heutige Vorschlag zielt auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitragen“, heißt es in den aktualisierten Vorschriften der EU-Kommission. Demnach seien wenige stark umweltverschmutzende und laute Fahrzeuge für einen unverhältnismäßig hohen Anteil schädlicher Emissionen verantwortlich. Zudem würden alternde Fahrzeuge das Risiko der Manipulation von Kilometerzählern erhöhen. Und veraltete Verfahren sowie Technologien würden die Durchsetzung sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit behindern.

Inmitten der zahlreichen Maßnahmen, die diese Probleme lösen sollen, findet sich auch der erwähnte Aspekt der jährlichen Prüfung für alternde Pkw. Nun hat sich der Bundesrat mit dieser Thematik beschäftigt und im Beschluss vom 11.07. eine Bitte an die Bundesregierung gerichtet. Diese soll sich bei der Kommission für die Beibehaltung des zweijährigen Überprüfungsintervalls einsetzen. „Vor allem die Vorgabe der jährlichen Durchführung der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ist zu streichen“, so der Bundesrat. Auch die jährliche Abgasuntersuchung für leichte Nutzfahrzeuge soll entfallen. Für deren Einführung gäbe es laut dem Bundesrat keine überzeugende, datengestützte Begründung.

ADAC ebenfalls strikt dagegen

Der Allgemeiner Deutscher Automobil-Club äußerte ebenfalls Kritik an den neuen EU-Plänen. Dabei berief sich der Verein auf eine frühere Untersuchung der TU Dresden – mit dem Ergebnis, dass eine Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit hätte. „Ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Verkürzung der Prüfintervalle und einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Luftqualität ist bislang nicht nachgewiesen“, so der ADAC in seiner Stellungnahme.

Ob sich die EU-Kommission von ihrem Plan abbringen lässt, ist fraglich. Selbst, wenn die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrats nachkommen sollte. Falls es bei der neuen Regelung bleibt, wird diese im gesamten europäischen Raum und folglich auch in Deutschland umgesetzt. Bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird, wird es jedoch noch eine Weile dauern.

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