Telekom-Kunden haben in den vergangenen Wochen plötzlich eine ungewohnte Netzkennung auf dem Smartphone gesehen. Statt Telekom.de stand auf den meisten Handys als Netzkennung seit Januar „Im besten Netz“. Was wie ein harmloser Schriftzug wirkt, kann aber Vertrauen in die Anzeige untergraben – und hat nun ein Gericht beschäftigt. Ohnehin waren viele Kunden nicht begeistert von der Anzeige, die nicht statisch war, sondern durchlief. Die Deutsche Telekom darf die Netzkennung „Im besten Netz“ nicht länger als Werbebotschaft auf Smartphone-Displays einsetzen. Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von 1&1 eine einstweilige Verfügung erlassen, die genau diese Änderung der technischen Netzkennung zu Werbezwecken untersagt.
Warum die Netzkennung mehr ist als nur Text auf dem Display
Seit dem 22. Januar 2026 hatte die Telekom bei vielen Kunden die sonst übliche Anzeige „Telekom.de“ zeitweise durch „Im besten Netz“ ersetzt. Parallel lief eine groß angelegte Werbekampagne. Nach Telekom-Angaben wurde die Anzeige inzwischen wieder auf „Telekom.de“ zurückgestellt. Das passt allerdings nicht zu dem ursprünglich kommunizierten Vier-Wochen-Zeitraum, der bis zum 19. Februar 2026 laufen sollte, sondern schon eher.

Die Netzkennung ist für dich als Nutzer ein Orientierungspunkt: Sie signalisiert, in welchem Netz dein Handy gerade eingebucht ist. Einige Kunden empfanden die Änderung als irritierend, hielten sogar einen Angriff oder eine Manipulation für möglich. Mindestens genauso problematisch: Die Umstellung soll erfolgt sein, ohne dass die Telekom ihre Kunden vorab klar darüber informiert hat. Im Alltag sei so eine Anzeige oft die einzige, ständig sichtbare „Statusinformation“ zum Netz. Wenn daraus Werbung wird, verschwimmt die Grenze zwischen technischer Information und Marketing. Und genau das ist der Kern des Streits.
Nach Darstellung der von 1&1 beauftragten Kanzlei hat das Landgericht Düsseldorf die Änderung als Verstoß gegen Datenschutz– und Wettbewerbsrecht bewertet. Das Gericht ging demnach auch von unlauterem Marktverhalten aus, das aus einer Datenschutzverletzung resultiere. Die Entscheidung ist als einstweilige Verfügung vorläufig (Az.: 38 O 32/26) und datiert auf den 8. Februar 2026.
Es geht nicht um die Behauptung „bestes Netz“ als Werbeslogan an sich, sondern darum, dass ein technisches Merkmal auf dem Gerät umfunktioniert wurde. Eine Netzkennung ist kein klassischer Werbeplatz wie ein Banner oder eine Display-Anzeige in einer App – sie wirkt wie ein systemnaher Hinweis. Wenn ein Anbieter diese Ebene für Kampagnen nutzt, kann das als besonders eingriffsintensiv wahrgenommen werden.
Auch Verbraucherschützer ziehen gegen die Telekom vor Gericht
Neben 1&1 ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Aktion vorgegangen. Er hat am 5. Februar 2026 beim Oberlandesgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Eine Entscheidung dazu ist bislang nicht bekannt.
Die Telekom-Spitze reagierte öffentlich ebenfalls gereizt: CEO Tim Höttges äußerte sich auf Linkedin kritisch über das Vorgehen von 1&1 und spielte dabei auch auf den Umfang der Unterlagen an. „Danke für euren 73-seitigen Liebesbrief aus dem Landgericht Düsseldorf“, schrieb der streitbare Konzern-Chef. „Ihr stört euch daran, dass wir unser bestes Netz genauso nennen: das beste Netz. Und ihr stört euch daran, dass 10,2 Millionen Menschen auf ihren Displays für ein paar Wochen auch gesehen haben, dass sie im besten Netz unterwegs sind. Das ist natürlich ein Ärgernis.“ Er verwies auf die 36.450 Mobilfunkstandorte des Unternehmens. Alle 3,5 Tage baute die Telekom einen neuen Mobilfunkstandort an ICE-Strecken und alle drei Tage einen neuen Mobilfunkstandort an Autobahnen. „Dafür wurden wir xfach ausgezeichnet. Weil wir in unser Netz investieren, nicht in Anwälte.“
1&1 ist dem Telekom-Chef seit jeher ein Dorn im Auge. Auch, weil der Anbieter in seinen Augen wertvolle Mobilfunkfrequenzen in weiten Teilen des Landes ungenutzt brachliegen lässt. Denn 1&1 verfügt nach nicht bestätigten Angaben aktuell über nicht einmal ein Zehntel der Mobilfunkstandorte der Telekom. Offiziell erreicht man 25 Prozent der deutschen Haushalte mit dem eigenen Netz. In Branchenkreisen wird das unter vorgehaltener Hand bezweifelt.
