Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es ein neues Gesetz. Dieses verpflichtet Mobilfunkanbieter dazu, Kunden eine Vertragszusammenfassung auszuhändigen. Darin müssen die Kontaktdaten des Anbieters, wesentliche Merkmale der zu erbringenden Dienste, Endgeräte, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung aufgeführt sein. Auch vereinbarte Rabatte oder gewährte Vergünstigungen müssen Vodafone, Telekom, O2 und Co. vermerken. Bestätigt der Kunde diese Vertragszusammenfassung nicht innerhalb von zwei Wochen, kommt der Handyvertrag nicht zustande. Diese Regelung besteht auch für Verträge, die man in einem Shop abschließt. Doch hier nutzt man offenbar die Unwissenheit der Kunden aus oder lässt die Zusammenfassung bereits vor Ort vom Kunden unterschreiben. Der Verbraucherschutz hat Stichproben in 198 Shops durchgeführt. Das Ergebnis: erschreckend.
Verbraucherzentrale mahnt Vodafone, Telekom und O2 ab
Bei den 198 von der Verbraucherzentrale durchgeführten Stichproben haben Shop-Betreiber in lediglich in sechs Fällen eine Zusammenfassung des Vertrags ausgehändigt. So lautet das erschütternde Fazit der Verbraucherschützer. Dabei haben fünf der sechs Shop-Betreiber erst dann eine Vertragszusammenfassung ausgehändigt, als man danach gefragt habe. Mehr noch: „Zwölf Anbieter lehnten auch auf explizite Nachfrage eine Verschriftlichung des Angebotes ab“, so die Verbraucherzentrale. Nur ein einziger Shop-Betreiber kam der gesetzlichen Pflicht ohne Aufforderung nach. Die Verbraucherzentrale habe aufgrund der Stichproben die Konzerne Vodafone, O2 und die Telekom abgemahnt.
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Die Unternehmen müssten zusichern, ihre Praxis beziehungsweise die ihrer Franchise-Nehmer zu ändern. Sonst könnten die Verbraucherschützer vor Gericht hohe Strafen erstreiten, sagte der NRW-Landesvorsitzende der Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski.
Reingelegt und abgezockt: Vodafone-Shops treiben es auf die Spitze
Die Verbraucherzentrale erklärt gegenüber der WAZ: „Wer in einen Handyshop geht, soll sich vorher genau klarmachen, was er will und was er braucht.“ Denn die Vermutung liegt nahe, dass es eine Strategie der Konzerne ist, die Vertragsangebote möglichst intransparent zu halten, damit man keinen echten Vergleich hat.
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Uns sind auch Fälle bekannt, in denen die Vertragszusammenfassung bereits vor Ort im Shop unterschrieben wird. Shop-Betreiber nutzen die Unwissenheit von Kunden aus oder geben vor, dass der Kunde für die Beratung unterschreiben müsse. In Wahrheit unterzeichnet dieser aber schon die Vertragszusammenfassung und, was etwa bei Vodafone immer wieder vorkommt, bereits einen oder gar mehrere Verträge. Hier haben wir über ein besonders dreistes Vorgehen in Vodafone-Shops berichtet, eine Abzock-Methode, die für Aufsehen sorgt.
Tipp für Vertragsabschlüsse im Shop
Wer im Shop einen Vertrag abschließen möchte, sollte die Zusammenfassung mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe alle Modalitäten prüfen. Auch, ob die mündlichen Zusagen des Verkäufers exakt so im Vertrag wiederzufinden sind. Freilich wird der Mitarbeiter eines Shops diese Zusammenfassung nicht immer von sich aus anbieten. Deshalb sollte man aktiv danach fragen. Und unter Druck setzen, dass das Angebot nur jetzt in diesem Augenblick gültig ist, sollte man sich keinesfalls.