Sehr direkt: Verbraucherzentrale gibt radikale Tipps

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Das Nebenkostenprivileg scheint einen neuen Markt geschaffen zu haben, auf den sich Unternehmen und Vertreter nun stürzen. Verbraucher können dabei in perfide Fallen tappen und überteuerte Verträge aufgebrummt bekommen. Die Verbraucherzentrale nennt unerwartete Tipps.
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Verbraucherzentrale BundesverbandBildquelle: nitpicker / shutterstock.com

Durch die gesetzliche Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs scheint aktuell ein Vakuum entstanden zu sein, das Vertriebsprofis nun zu füllen gedenken. Laut Informationen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein häufen sich aktuell Fälle von Haustürgeschäften. Verkäufer im Außendienst versuchen Verbrauchern direkt an der Haus- oder Wohnungstür neue Verträge zu verkaufen. Dabei bedienen sie sich nach Angaben der Verbraucherschützer teilweise „unmoralischer oder sogar krimineller Methoden“. Nun verrät die Verbraucherzentrale, wie Mieter sich in einer solchen Situation verhalten sollten – und zwar mit ziemlich direkten Tipps.

„Verträge meist überteuert“

Die Verbraucherschützer sehen Verträge, die direkt an der Haus- oder Wohnungstür abgeschlossen werden, als „meist überteuert“ an. Deshalb und wegen der fragwürdigen Verkaufstaktiken besagt der erste Tipp kurzerhand, dass die Tür für unangekündigte Vertreter am besten gar nicht erst geöffnet werden soll. Auch solle man Vertreter niemals in die Wohnung lassen und unter keinen Umständen etwas unterschreiben, was man nicht vollständig versteht. Insbesondere, wenn der Verkäufer Druck ausübt und einen einzuschüchtern versucht.

Ferner empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei unerwünschten Werbeanrufen auf das Wort „ja“ zu verzichten. Dieses nutzen skrupellose Unternehmen oftmals als Vorwand, um Verträge abzuschließen – unabhängig davon, in welchem Kontext das Wort gefallen ist.

Solltest du einem überteuerten Vertrag bereits zugestimmt haben, hast du in jedem Fall 14 Tage Zeit, um diesen zu widerrufen. Bei fehlender Widerrufsbelehrung steigt die Zeitspanne gar auf 12 Monate und 14 Tage. Dies gilt jedoch ausschließlich bei Haustürgeschäften oder Vertragsabschlüssen über das Internet oder Telefon. In physischen Geschäften existiert diese Regelung höchstens auf freiwilliger Basis. Weitere Details zum Widerrufsrecht verrät unser Garantie-Ratgeber.

Was steckt hinter dem Nebenkostenprivileg?

Wenn die Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungswirtschaft bisher bei einem Kabelanbieter einen Rahmenvertrag über die Versorgung des Wohngebäudes abschloss, wurde die Rechnung hierfür über die Betriebskosten auf die Bewohner abgewälzt. Unabhängig davon, ob diese den Kabelanschluss nutzen oder nicht. Diese Regelung ist ab dem 1. Juli 2024 jedoch passé. Künftig müssen sich Mieter eigenständig um ihren Kabel- und Fernsehanschluss kümmern. Weitere Infos findest du in unserem Ratgeber zum Nebenkostenprivileg und seinen Folgen.

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