Was sollte Autofahrern im Straßenverkehr erlaubt sein und was nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich eine Experten-Arbeitsgruppe. Der Fokus lag dabei auf der Ermittlung eines Grenzwerts für Tetrahydrocannabinol (THC, Wirkstoff von Cannabis) im Straßenverkehr. Nun hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin wird der bisher zulässige THC-Grenzwert um das Dreieinhalbfache angehoben. Das entspricht einem vergleichsweise geringen Promillewert, dennoch können die Geldstrafen bei einem Verstoß drakonisch ausfallen.
Neuer Cannabis-Grenzwert am Steuer
Bis heute gab es keinen gesetzlich verankerten Grenzwert für THC im Straßenverkehrsgesetz. In der Praxis orientierte sich die Rechtsprechung jedoch an einem Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum – Messtoleranz inklusive. Dieser Wert wurde nun im vorgelegten Gesetzesentwurf auf 3,5 ng/ml THC angehoben. Damit folgt die Ampel-Regierung dem Vorschlag einer Experten-Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei.
Obwohl der Grenzwert deutlich erhöht wurde, ist in einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) von einem konservativen Ansatz die Rede. Demnach sei der Wert vom Risiko her mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Ferner trägt der neue Grenzwert zur Lösung eines weiteren Problems bei. Denn THC ist bei regelmäßigem Konsum tagelang nachweisbar. Auch dann, wenn der Fahrer physische längst nicht mehr beeinträchtigt ist. Angesichts des geringen Nachweisgrenzwerts von 1,0 ng/ml THC im Blutserum konnte dieser Umstand bisher schnell zu Fehleinschätzungen führen.

Drakonische Bußgelder drohen
Sobald die neue Regelung gesetzlich festgeschrieben ist, erhalten Autofahrer zusätzliche Freiheiten. Zeitgleich werden jedoch empfindliche Strafen festgelegt. So droht bei einer Überschreitung des THC-Grenzwerts ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro. Noch strenger ahndet das Gesetz künftig den Mischkonsum – also die gleichzeitige Zufuhr von relevanten Mengen Cannabis und Alkohol. In solchen Fällen müssen Betroffene mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke gelte die neue Ordnungswidrigkeitsvorschrift jedoch nicht für Konsumenten von verschriebenem medizinischen Cannabis. Fahranfänger in der Probezeit sowie junge Autofahrer unter 21. Jahren sollen bei Mischkonsum derweil bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum belangt werden.
