Trotz Ankündigung: Mobilfunker muss auf neue Frequenzen warten

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Eigentlich hätte es zu Beginn des Jahres eine gravierende Änderung für 12 Millionen Mobilfunkkunden geben sollen: zusätzliche Frequenzen für eine bessere Netzabdeckung. Doch eine Einigung unter den Mobilfunkern blieb aus. Was nun?
Eine Mobilfunkantenne von 1&1

Eine Mobilfunkantenne von 1&1

1&1 ist nach eigenem Bekunden auf Frequenzen aus dem sogenannten Low-Band angewiesen. Dabei geht es um Frequenzen im Bereich von 700, 800 oder 900 MHz, die deutlich besser als andere in Gebäude eindringen können. Das Problem von 1&1: Die Sender auf den Dächern versorgen derzeit oftmals nur die Straßen und Parks, nicht aber die Kunden in Gebäuden. Das ist mit den bisher genutzten Frequenzen um 2600 und 3600 MHz kaum möglich. Immerhin: Seit Januar kann man auch Frequenzen um 2100 MHz nutzen. Reicht das nicht, greift das National Roaming mit Vodafone. Das kann dazu führen, dass 1&1 zwar einen aktiven Sendemast errichtet hat, trotzdem aber für die Mobilfunknutzung des Kunden an Vodafone zahlen muss.

Um diese Frequenzen geht es

1&1 hatte für den Zeitraum ab 2026 auf das Ersteigern von Low-Band-Frequenzen spekuliert, denn die Lizenzen für die 800-MHz-Frequenzen liefen Ende 2025 aus – eigentlich. Die Bundesnetzagentur hatte hingegen entschieden, die Nutzungsrechte der jeweils 2 × 10 MHz für Telekom, Vodafone und O2 um fünf Jahre zu verlängern, um diese Frequenzen nicht allein, sondern im Paket mit 700- und 900-MHz-Frequenzen versteigern zu können. Gleichzeitig wollte sie jedoch erreichen, dass einer der drei etablierten Anbieter 1&1 zumindest dort, wo 1&1 ein eigenes Netz ausbaut – also in den Städten –, mindestens 2 × 5 MHz aus dem Low Band überlassen muss.

Die Bundesnetzagentur bestätigte inside digital auf Nachfrage, dass die drei etablierten Netzbetreiber im Zuge der Verlängerung ihrer Nutzungsrechte verpflichtet wurden, mit 1&1 über eine gemeinsame Nutzung gleichwertiger Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu verhandeln. Wörtlich heißt es: „Die Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und Vodafone GmbH wurden … dazu verpflichtet, auf Nachfrage mit der 1&1 Mobilfunk GmbH über eine kooperative, gemeinsame Nutzung gleichwertiger Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz in einem Umfang von mindestens 2 × 5 MHz (gepaart) in den Ausbaugebieten der 1&1 Mobilfunk GmbH zu verhandeln.“

Verhandlungen laufen, Ergebnis bleibt aus

Das ist aber zunächst nur eine Verhandlungspflicht – keine automatische Mitnutzung. Genau deshalb muss 1&1 trotz Ankündigung weiterhin warten. Die Behörde baut allerdings Druck auf: „Zudem hat sich die Bundesnetzagentur vorbehalten, falls der 1&1 Mobilfunk GmbH ab dem 1. Januar 2026 auf Nachfrage keine kooperative, gemeinsame Nutzung gewährt wird, diese anzuordnen.“

Laut Bundesnetzagentur hat 1&1 „in den vergangenen Monaten“ mit allen drei Netzbetreibern verhandelt. Die Beteiligten berichten der Behörde regelmäßig über den Stand. Eine konkrete Einigung gab es aber bis zuletzt nicht: „Auch wenn die Verhandlungen bis Ende letzten Jahres noch zu keiner Vereinbarung über eine konkrete Umsetzung der kooperativen Mitnutzung geführt haben, sind weitere Verhandlungen möglich“, teilte uns die Bundesnetzagentur mit.

Regulierer will Anhörung

Kurzfristig ist bei 1&1 also nicht mit einem Sprung bei Reichweite oder Indoor-Versorgung zu rechnen, der typischerweise mit Frequenzen unter 1 GHz leichter erreichbar ist. Die Behörde kündigte derweil an, zu mehreren Punkten eine Anhörung zu starten. Dabei gehe es darum, „ob eine Anordnung der kooperativen Mitnutzung erforderlich ist, gegebenenfalls in welcher Art diese umgesetzt werden sollte und gegebenenfalls welchem oder welchen Mobilfunknetzbetreiber eine solche Verpflichtung auferlegt werden könnte.“ Grundlage sollen „sämtliche Erkenntnisse aus den Verhandlungen“ sein.

Unterm Strich: Die Bundesnetzagentur hält sich ein scharfes Schwert bereit. Ob und wann es eingesetzt wird, hängt aber davon ab, ob 1&1 ab 1. Januar 2026 weiterhin keine Mitnutzung bekommt und wie die Behörde die bisherige Verhandlungsbilanz bewertet. Gleichzeitig spielt die Behörde aber offenbar auch auf Zeit. Die in der Theorie bereitgelegte – von einer positiven Auktion ausgehende – Nutzung von Low-Band-Frequenzen muss 1&1 jedenfalls erst einmal zurückstellen und für die Nutzung der Kunden im Fall der Fälle weiter an Vodafone zahlen.

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