Mit Wirkung ab heute (20. April) hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in von 6,82 Euro angeordnet. Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro wurden untersagt.
Zuvor hatten die Anbieter in Deutschland die Chance, die Gebühren freiwillig zu senken. Die Senkung geht zurück auf Verfahren der Bundesnetzagentur der vergangenen Monate. Nachdem die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro netto abgesenkt hatte, wurden die Mobilfunkanbieter Mitte Februar aufgefordert auch ihre Endkundenentgelte abzusenken.
Die meisten Anbieter haben freiwillig gesenkt
Eine „überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer“ habe die freiwillige Absenkung zugesagt. Die Telekom war diesen Schritt bereits vor einigen Wochen gegangen, andere Anbieter wie Vodafone haben ihn erst heute vollzogen. Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurde im Februar 2020 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet.
Wie es vom Regulierer heißt, dürfen Verbrauchern nach „telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz“ nur jene Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica konnten demnach in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen.
Auf unsere Anfrage hieß es von Telefónica, dem Unternehmen sei es „hinsichtlich der Absenkung der Entgelte für die Mobilfunkrufnummernmitnahme um Klarheit für alle Branchenteilnehmer“ gegangen. „Wir wollten im Sinne der Verbraucher eine Prüfung der tatsächlich anfallenden Kosten sowie die Sicherstellung eines einheitlichen Portierungsentgeltes bei allen deutschen Mobilfunkanbieter. Beides ist nun erfüllt.“ Allerdings sei das neue Portierungsentgelt in Höhe von 6,82 Euro noch nicht in die Systeme eingearbeitet. Das werde nun „schnellstmöglich“ geschehen. „Bis dahin schreiben wir unseren Kunden im Falle einer Rufnummernmitnahme den Differenzbetrag gut. Die Kunden müssen hierbei nicht selber tätig werden.“
Ratgeber zur Rufnummernmitnahme
Wie du deine Handynummer richtig von deinem bisherigen Anbieter mitnimmst und worauf du achten musst, haben wir dir in einem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt. Den Vorgang kannst du 90 Tage vor Ende des Vertrages einleiten, offiziell aber nicht mehr nach der Abschaltung. Wie du aber auch aus einem laufenden Vertrag deine Nummer herausbekommst, erklären wir dir in unserem Portierungs-Ratgeber.
Da bin ich mal gespannt. Das Preisverzeichnis von FONIC (Telefonica) zeigt noch EUR 25.
Bei Fyve ist stand heute 20.4.202 ebenfalls noch 25Euro als Preis angegeben.
Bin mal gespannt wie es weitergeht.
Zur journalistischen (Online)Sorgfalt gehört es, die Quelle der Nachricht zu verlinken. Warum diese Unart, nur die eigenen Nachrichten zu verlinken?
Bitteschön: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200420_Portierungsentgelte.html