PayPal: Verbraucherzentrale warnt vor „Freunde und Familie“-Funktion

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PayPal-Nutzern droht bei jedem einzelnen Bezahlvorgang eine Gefahr, von der viele Nutzer nichts wissen. Zumindest nicht, bis das Unglück geschehen und der Käufer ohne Geld und ohne Ware dasteht. Dabei müssen Verbraucher lediglich eine einzelne Option im Blick behalten.
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PayPal-BetrugBildquelle: golubovystock / shutterstock.com / PayPal

Wer in Online-Shops oder auf Kleinanzeigen-Portalen Produkte ein- und verkauft, sollte auf eine simple PayPal-Einstellung gut achtgeben. Und das jedes einzelne Mal. Wer das nicht tut, riskiert sein Geld auch bei mangelhafter Ware für immer zu verlieren. Die Verbraucherzentrale klärt über die Hintergründe der „Geld an Freunde senden“- respektive der „Freunde und Familie“-Funktion auf.

PayPal: Geschäftlich oder an Freunde?

Manche Online-Händler geben Käufern die Wahl, ob sie lieber den geschäftlichen Geldtransfer von PayPal und Co. nutzen möchten oder lieber per „Freunde und Familie“-Transfer bezahlen. Der Unterschied ist zunächst der, dass der zweite Weg üblicherweise den Kaufpreis des Produkts reduziert. Denn hier muss der Händler keine Transaktionsgebühren bezahlen. Selbiges gilt für Second-Hand-Plattformen wie Kleinanzeigen. Dennoch ist laut Einordnung der Verbraucherzentrale oftmals nicht empfehlenswert, nach der schnellen Ersparnis zu streben. Denn mit den geringeren Kosten gehen potenzielle Gefahren einher.

Der größte Unterschied abseits der Kosten liegt darin, dass der geschäftliche Geldtransfer einen Käuferschutz umfasst. In Fällen, in denen der Käufer mangelhafte Ware erhält oder das Paket nicht einmal ankommt, bleibt dem Geschädigten lediglich den Verkäufer zu kontaktieren oder rechtliche Schritte einzuleiten. Letzteres ist üblicherweise ziemlich teuer – und zudem überflüssig, wenn ein Käuferschutz besteht. Dann erhalten Verbraucher nämlich eine weitere Option: Sie können sich an den Zahlungsdienstleister – etwa PayPal – wenden, den Sachverhalt schildern und von diesem entschädigt werden. Mit dem Händler setzt sich dann PayPal selbst auseinander. Für den Käufer ist dies nicht mehr von Relevanz. Wichtig ist nur, die vorgeschriebenen Käuferschutz-Fristen zu beachten.

Übrigens: Sollte sich bereits innerhalb der ersten 14 Tage nach Empfang der Ware zeigen, dass diese mangelhaft ist, kann man sich auch auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen. Dieses gilt allerdings ausschließlich im Online-Handel. Im stationären Handel besteht hingegen kein rechtlicher Anspruch.

Kleinanzeigen-Verkäufer müssen ebenfalls aufpassen

Als Verkäufer auf einer Second-Hand-Plattform solltest du grundsätzlich lieber auf einem „Freunde und Familie“-Transfer bestehen. Denn dann erschwert es potenziellen Betrügern, ihr Geld zurückzuholen, sobald sie das Produkt in den Händen halten. Doch unmöglich ist dies ebenfalls nicht. So warnen die Verbraucherschützer davor, dass Käufer die PayPal-Überweisung über ihr Zahlungsinstitut zurückbuchen können. Sollten sie PayPal anschließend von der Rechtmäßigkeit der Rückbuchung überzeugen können, kann sich das Unternehmen das Geld vom Verkäufer wiederholen. Die Hürden sind hier allerdings zahlreicher als bei einer geschäftlichen Transaktion.

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