Netflix-Preise seit 2017 rechtswidrig – so forderst du dein Geld zurück

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Ohne es zu wissen, haben Millionen Netflix-Kunden in den vergangenen Jahren zu viel für ihr Abonnement gezahlt. Nun können sie das Geld zurückverlangen. Doch nicht alle Netflix-Nutzer sind von dem unerwarteten Geldsegen betroffen.
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Netflix-Preise seit 2017 rechtswidrig – so forderst du dein Geld zurückBildquelle: JarTee / shutterstock.com

Langjährige Netflix-Kunden können sich ab sofort an den US-amerikanischen Streaming-Anbieter wenden und ihre überschüssigen Zahlungen zurückfordern. Die dafür erforderliche rechtliche Grundlage stellt dabei ein neues Urteil des Landgerichts (LG) Köln dar. Dieses besagt, dass die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 rechtswidrig vorgenommen wurden. Doch warum ist das so und wie sollten Netflix-Nutzer mit älteren Abonnements jetzt genau vorgehen?

Netflix-Urteil: Einseitige Preiserhöhung unwirksam

Das Urteil des LG Köln vom 15. Mai 2025 (Az. 6 S 114/23) hat weitreichende Folgen, dabei begann alles mit einem einzelnen Netflix-Kunden. Dieser schloss nach Angaben von WBS.LEGAL ursprünglich ein Abo mit einer Gebühr von monatlich 11,99 Euro ab. Anschließend erhöhte der Streaming-Anbieter diese jedoch schrittweise auf 17,99 Euro pro Monat. Dabei kündigte das Unternehmen die Preissteigerungen über ein Pop-up-Fenster an und bot den Kunden lediglich zwei Möglichkeiten: der Preiserhöhung zuzustimmen oder ein Downgrade des Abos in Kauf zu nehmen. Wer überhaupt nicht reagierte, konnte Netflix derweil nicht mehr weiter nutzen.

Und genau diesen Umstand sah das LG Köln als unzulässig an. Es würde an einer echten Willenserklärung des Kunden fehlen. Dieser habe die Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden, sondern als bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung. Ein Änderungsvertrag sei nicht zustande gekommen. Und auch die entsprechende Klausel in den AGBs (3.5) erklärte das LG für unwirksam. Denn diese umfasst keine Verpflichtung zur Preisanpassung bei gesunkenen Kosten und benachteiligt die Verbraucher daher einseitig.

„Es geht nicht darum, ob irgendwo ein Button geklickt wurde. Es geht darum, ob dieser Klick eine rechtlich wirksame Zustimmung darstellt und genau das hat das LG nun völlig zu Recht verneint“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Wer den Eindruck erweckt, der Preis werde ohnehin erhöht, der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken.“

Knapp 200 Euro zurückgezahlt

Als Folge des Urteils muss Netflix dem Kläger nun knapp 200 Euro erstatten – für überschüssige Zahlungen seit 2019. Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind hingegen mittlerweile verjährt. Hier gilt eine Regelverjährung von drei Jahren. Wer seine zu viel bezahlten Beträge ebenfalls zurückfordern möchte, kann dies mittels eines Musterschreibens von WBS.LEGAL unkompliziert bewerkstelligen. Und zwar unmittelbar, denn eine Revision zum BGH ließ das LG Köln nicht zu.

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